Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den vorliegenden Bedarfsplan für
Kindertagesbetreuung im Landkreis Oder-Spree – Fortschreibung 2019-2023.
Sachdarstellung:
Mit der vorliegenden Fortschreibung des
Bedarfsplanes für die Kindertagesbetreuung, kommt der Landkreis Oder-Spree als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe seinem gesetzlichen Auftrag gemäß
§ 12 Absatz 3 KitaG nach. Die Planung des Angebotes zur Deckung des Bedarfes an
Plätzen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist Teil der
Jugendhilfeplanung, zu der das Jugendamt als örtlicher Träger gemäß §§ 79 und
80 SGB VIII gesetzlich verpflichtet ist.
Aus der gesetzlichen
Verpflichtung heraus und den sich daraus entwickelnden Anforderungen war der
Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung planmäßig ab 2019 fortzuschreiben
sowie die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen.
Mit
dem Planungskonzept zur Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertagesbetreuung
im Landkreis Oder-Spree - Fortschreibungszeitrum 2019-20203
(BV 04/2017) hat der Jugendhilfeausschuss der Verwaltung des Jugendamtes
hierfür einen konkreten Planungsauftrag erteilt.
Der vorliegende Bedarfsplan ist eine Fortschreibung des
Bedarfsplanes zur Kindertagesbetreuung 2004-2018 (Beschlussvorlage des
Kreistages 025/2009, vom 24.06.2009).
In der Fortschreibung für den
Planungszeitraum 2014 bis 2018 ist festgestellt worden, dass der Landkreis
davon ausgeht, dass zur Sicherung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung
ein weiterer Ausbaubedarf an Plätzen besteht. Hierbei wurde nicht
ausschließlich auf die Bevölkerungsvorausschätzung des Amtes für Statistik
Berlin-Brandenburg abgestellt, sondern auch die tatsächliche Entwicklung der
Kinderzahlen zu Grunde gelegt. Dem zu Folge wurde ein Ausbaubedarf von 361
Plätzen prognostiziert. Darüber hinaus sollten bestehende Ausnahmegenehmigungen
gezielt abgebaut werden. Diese Einschätzung wurde mit der tatsächlichen
Entwicklung konkreter Bedarfe abgeglichen.
Von 2013 bis 2017 wurden in den Kindertagesstätten
888 zusätzliche Plätze geschaffen. Prognostiziert wurde mit der letzten
Fortschreibung ein Ausbaubedarf von 361 Plätzen.
Mit dem Ziel einer mittelfristigen Planung, die die
tendenziellen Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung berücksichtigt, wurde
der Bestand an Einrichtungen und Angeboten festgestellt sowie ein
prognostischer Bedarf an Einrichtungen und Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2023
ermittelt.
Als ein vorrangiges Ziel wurde im Planungszeitraum
2014-2018 neben der quantitativen Sicherung des Rechtsanspruches an
Kindertagesbetreuung, der weitere qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung
im Landkreis Oder-Spree formuliert. Hierzu wurden für den Landkreis Oder-Spree
konkrete Schlussfolgerungen abgeleitet.
Zielführend
im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes war daher die Beantwortung
folgender Frage:
- Wie kann ein bedarfsgerechtes Kindertagesbetreuungsangebot im Landkreis
Oder-Spree weiterhin qualifiziert ausgestaltet werden?
Im Rahmen
der Kita-Bedarfsplanung war ein prognostischer Bedarf an Betreuungsplätzen für
den gesamten Landkreis, für die vier Planungsräume (Eisenhüttenstadt, Beeskow,
Fürstenwalde und Erkner) im Landkreis Oder-Spree sowie für jede einzelne Kommune
für den Planungszeitraum 2019-2023 zu ermitteln.
Des Weiteren
sollte eine Aussage darüber getroffen werden, ob der vorhandene Bestand an
Kindertagesstätten, an Kindertagespflegestellen und alternativen bzw.
bedarfserfüllenden Angeboten auch künftig zur Sicherung des Rechtsanspruches
ausreichend und erforderlich ist.
Im Planungszeitraum 2009-2013 sind zur Untersetzung
und Konkretisierung der bisherigen Qualitätsanforderungen drei
Qualitätsbausteine als Standards für Kindertageseinrichtungen erarbeitet
worden. Mit der Erweiterung der Prüfkriterien zum Verbleib und zur Aufnahme von
Kindertagesstätten in den Bedarfsplan des Landkreises Oder-Spree, wurden in der
letzten Fortschreibung weitere qualitative Gestaltungsanforderungen an
Kindertagestätten im Landkreis (Realisierung des Förderauftrages gemäß §§ 22
und 22a SGB VIII und § 3 Kita-G) formuliert.
Es war
festzustellen, wie die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität der Angebote
der Kindertagesstätten umgesetzt und gesichert werden konnten.
Hier waren
insbesondere folgende Fragestellungen zu beantworten:
- Inwieweit ist die
konzeptionelle Arbeit der Kindertagesstätten qualifiziert und die
Qualitätsentwicklung und -sicherung weiter ausgestaltet worden?
- Inwieweit wurde auf
Verbesserung verbindlicher Rahmenbedingungen in gemeinsamer Verantwortung
des Landes, des Landkreises, der kreisangehörigen Ämter, Städte und
Gemeinden sowie der Träger von Einrichtungen hingewirkt?
- Wie sind die
Angebote der Kindertagespflege leistungsgerecht ausgestaltet worden?
- Wie ist durch Kindertagesstätten und
alternativen Angebote der Kindertagesbetreuung auf die Nachfrage und den
konkreten Bedarf der Eltern mit ergänzenden Angeboten reagiert worden?
Der Prozess der
Erarbeitung der vorliegenden Fortschreibung des Bedarfsplanes fand im Zeitraum
von Januar 2017 bis September 2018 statt. Im Mittelpunkt stand hierbei die
kontinuierliche und aktive Beteiligung aller relevanten Akteure von Angeboten
der Kindertagesbetreuung.
Die ständige
Planungsgruppe gemäß § 78 SGB VIII „Fortschreibung Kita-Bedarfsplanung“ sowie
die interne Planungsgruppe der Verwaltung des Jugendamtes hat die Umsetzung der
Schlussfolgerungen der Fortschreibung
2014-2018 sowie den Prozess der Fortschreibung der Bedarfsplanung
2019-2023 gesteuert und begleitet.
Der
Bedarfsplan wurde gemäß § 12 Abs.3 KitaG im Benehmen mit den Trägern der freien
Jugendhilfe und den Kommunen aufgestellt. Eine umfassende Beteiligung ist über ein
zweistufiges Verfahren erfolgt:
In einem ersten Schritt wurde das Planungskonzept
vorgestellt. Im Zusammenwirken mit den Ämtern, Städten und Gemeinden und
Trägern von Kindertageseinrichtungen wurde vorab die Erhebung der relevanten
Daten abgestimmt. Diese bildeten u.a. die Grundlage für die Bestands- und
Bedarfsermittlung, die Bedarfsfeststellung, für die Qualitätsüberprüfung sowie
die Feststellung der Erforderlichkeit von Plätzen und Angeboten in der
Kindertagesbetreuung.
In einem zweiten Schritt wurden in kleinräumigen
Planungsgesprächen vor Ort mit allen 18 Ämtern, Städten und Gemeinden die
Ergebnisse der schriftlichen Befragung und der Bedarfsfeststellung durch den
Landkreis ausgewertet. Diese Planungsgespräche wurden darüber hinaus genutzt,
um sich zu der tatsächlichen und der prognostischen Entwicklung der Kindertagesbetreuung
in den jeweiligen Ämtern, Städten und Gemeinden zu verständigen und um konkrete
Maßnahmen vor Ort, zur Umsetzung erforderlicher Bedarfe, abzustimmen.
In
Punkt 8 wird die detaillierte Versorgungssituation der Kindertagesbetreuung in
den kreisangehörigen Ämtern; Städten und Gemeinden des Landkreises dargestellt.
In
Punkt 9 sind in einer Übersicht, gesondert für jedes kreisangehörige Amt, jede
Stadt und Gemeinde, alle im Rahmen dieser Fortschreibung als erforderlich
anerkannten Kindertagesstätten und die vorgehaltenen Eltern-Kind-Zentren
aufgeführt.
In
den Schlussfolgerungen der Fortschreibung dieses Bedarfsplanes für
Kindertagesbetreuung sind Aussagen zum künftigen Bedarf an Plätzen, zur
weiteren Ausgestaltung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung sowie zur
qualitativen Weiterentwicklung der Angebote der Kindertagesbetreuung getroffen
worden (siehe Punkt 10).
Die
„Kriterien zur Aufnahme und zum Verbleib im Bedarfsplan für
Kindertagesbetreuung im Landkreis Oder-Spree“ sind erneut überarbeitet worden
(siehe Punkt 11).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Fortschreibung des Bedarfsplanes zur
Kindertagesbetreuung für die Jahre 2019 - 2023 hat keine finanziellen
Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Die Bedarfsplanung setzt den Rahmen zur
quantitativen und qualitativen Ausgestaltung der Angebote der Kindertagesbetreuung.
Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden gemäß § 16
KitaG durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die kreisangehörigen
Ämter, Städte und Gemeinden wie durch Zuschüsse des Jugendamtes gedeckt. Daher
ist der Landkreis gesetzlich zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung
verpflichtet.
In der Anlage 2 sind die finanziellen Mittel in dem
Bereich Kindertagesbetreuung in den Jahren 2008 bis 2017 sowie die
Haushaltsplanung 2018 dargestellt.
Hinter den Erträgen verbergen sich unter anderem als
Schwerpunkte die Zuschüsse des Landes nach § 16 KitaG und die Erstattung der
Kindertagesstättenfinanzierung im Rahmen Wunsch- und Wahlrecht durch andere
Landkreise.
Bei den Aufwendungen ist in der Anlage eine
Aufschlüsselung nach Kindertagesstätten und Kindertagespflege erfolgt. Darüber
hinaus beinhalten die Gesamtaufwendungen, neben den bereits benannten
Aufwendungen, finanzielle Mittel für unter anderem die Sprachstandsfeststellung
und -förderung, alternative Angebote für Tagesbetreuung sowie Erstattung Kindertagesstättenfinanzierung
an andere Landkreise.
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsplan für
Kindertagesbetreuung im Landkreis Oder-Spree – Fortschreibung 2019-2023
Anlage 2: Aufstellung
finanzieller Mittel der Kindertagesbetreuung 2008-2018