Betreff
Wahl des Kreistages Oder-Spree am 26. Mai 2019 - Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und deren Abgrenzung
Vorlage
065/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt, für die Wahl des Kreistages

Oder-Spree am 26. Mai 2019  4 Wahlkreise zu bilden.

 

Die Abgrenzung der Wahlkreise wird durch Zuordnung der Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter wie folgt vorgenommen.

 

Wahlkreis 1

 

Wahlkreis 2

Wahlkreis 3

Wahlkreis 4

Erkner

Fürstenwalde

Beeskow

Eisenhüttenstadt

Grünheide

Steinhöfel

Friedland

Amt Brieskow-Finkenheerd

Schöneiche

Amt Odervorland

Rietz-Neuendorf

Amt Neuzelle

Woltersdorf

 

Storkow

 

Amt Spreenhagen

 

Tauche

 

 

 

Amt Scharmützelsee

 

 

 

Amt Schlaubetal

 

 

 

 

 

Einwohner

49.479

Abw. von durchschn. Bev.-zahl:+ 10,68 v.H.

Einwohner

42.159

Abw. von durchschn. Bev.-zahl: - 5,7 v.H.

Einwohner

47.626

Abw. von durchschn. Bev.-zahl:+ 6,53 v.H.

Einwohner

39.557

Abw. von durchschn. Bev.-zahl: - 11,52 v.H.

 

Einwohnerzahl Stand: 30.11.2017

Rechtsgrundlage:

 

§§ 20 und 21 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 14], S.326), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 16], S.2)

 

 

Sachdarstellung:

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 20 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) wird die Wahl des Kreistages in Wahlkreisen durchgeführt.

 

Für den Landkreis Oder-Spree können nach der maßgeblichen Einwohnerzahl gemäß § 20 Abs. 4 BbgKWahlG mindestens 4 und höchstens 9 Wahlkreise gebildet werden.

 

Nach § 21 BbgKWahlG bestimmt die Vertretung die Anzahl der Wahlkreise und deren Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sind die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl zu den Kreistagen  sollen die Grenzen der Gemeinden und Ämter möglichst eingehalten werden.

 

 

Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise soll nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

Größere Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums des Innern. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl des Kreistages sollen die Grenzen der Gemeinden und Ämter möglichst eingehalten werden.

 

Bereits bei der Wahl des Kreistages in den Jahren 2003, 2008 und auch 2014 wurden 4 Wahlkreise gebildet  und die Ämter und Gemeinden wie in der vorgenannten Tabelle zu entnehmen, den einzelnen Wahlkreisen zugeordnet.

 

Die Entwicklung der Bevölkerung seit der letzten Kommunalwahl hat dazu geführt, dass bei einer Beibehaltung der bisherigen Einteilung und des Zuschnitts der 4 Wahlkreise eine ausgewogene und nahe zu ideale Verteilung der Bevölkerung innerhalb der Wahlkreise erreicht wird. Im Übrigen wird auch bei Fachplanungen des Landkreises wie zum Beispiel der Sozial- und Jugendhilfeplanung oder im Bereich der zentralen Orte das Gebiet des Landkreises in 4 Planungsregionen bzw. räume aufgeteilt.

 

Bei der Festlegung einer höheren Anzahl von Wahlkreisen wie z.B. 8 oder 9 ist zu bedenken, dass damit auch ein größerer Aufwand für die Wahlvorschlagträger selbst, insbesondere für die „kleineren“ Wahlvorschlagträger einhergeht, um dann in jedem der 8 oder 9 Wahlkreise mit einer entsprechenden Anzahl von Kandidaten antreten zu können.

 

Bei 4 Wahlkreisen liegt die durchschnittliche Einwohnerzahl (Stand: 30.11.2017) bei 44.705 Einwohnern.

Unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Abweichung von bis zu +/- 25 vom Hundert  der durchschnittlichen Bevölkerungszahl (=11.176 Einwohner) ergibt sich eine zulässige Größe der einzelnen Wahlkreise von maximal 55.881 Einwohner und minimal 33.529 Einwohner.

 

Die tatsächliche Schwankungsbreite der einzelnen Wahlkreise liegt bei  -11,52  bis  +10,68 vom Hundert der durchschnittlichen Bevölkerungszahl.

 

Eine Veränderung der Anzahl der Wahlkreise und damit einhergehend notwendiger Weise auch des räumlichen Zuschnitts der einzelnen Wahlkreise würde zwangsläufig zu Lasten der Ausgewogenheit und Symmetrie der Wahlkreise gehen.

 

Insofern spricht alles dafür, die bisherige, bewährte Einteilung des Landkreises Oder-Spree in 4 Wahlkreise und den Zuschnitt der Wahlkreise auch zur Wahl des Kreistages des  Landkreises Oder-Spree im Jahr 2019 insbesondere unter Berücksichtigung der Grenzen der Gemeinden und Ämter und der bis dato gelebten Wahlkreiskontinuität, so zu belassen.

 

 

Auf die Darstellung anderer Varianten wurde verzichtet, da diese wie ausgeführt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ein ähnliches oder  „schlechteres“ Ergebnis liefern würden.

Anlagen:

Kreiskarte mit Aufteilung der 4 Wahlkreise