Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt, für die Wahl des Kreistages
Oder-Spree
am 26. Mai 2019 4 Wahlkreise zu bilden.
Die Abgrenzung der Wahlkreise wird durch Zuordnung
der Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter wie folgt vorgenommen.
Wahlkreis 1 |
Wahlkreis 2 |
Wahlkreis 3 |
Wahlkreis 4 |
Erkner |
Fürstenwalde |
Beeskow |
Eisenhüttenstadt |
Grünheide |
Steinhöfel |
Friedland |
Amt Brieskow-Finkenheerd |
Schöneiche |
Amt Odervorland |
Rietz-Neuendorf |
Amt Neuzelle |
Woltersdorf |
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Storkow |
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Amt Spreenhagen |
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Tauche |
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Amt Scharmützelsee |
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Amt Schlaubetal |
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Einwohner 49.479 Abw. von durchschn.
Bev.-zahl:+ 10,68 v.H. |
Einwohner 42.159 Abw. von durchschn.
Bev.-zahl: - 5,7 v.H. |
Einwohner 47.626 Abw. von durchschn.
Bev.-zahl:+ 6,53 v.H. |
Einwohner 39.557 Abw. von durchschn.
Bev.-zahl: - 11,52 v.H. |
Einwohnerzahl Stand:
30.11.2017
Rechtsgrundlage:
§§
20 und 21 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBl.I/09,
[Nr. 14], S.326), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 16], S.2)
Sachdarstellung:
Sachdarstellung:
Gemäß § 20 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz
(BbgKWahlG) wird die Wahl des Kreistages in Wahlkreisen durchgeführt.
Für den Landkreis Oder-Spree können nach der
maßgeblichen Einwohnerzahl gemäß § 20 Abs. 4 BbgKWahlG mindestens 4 und
höchstens 9 Wahlkreise gebildet werden.
Nach § 21 BbgKWahlG bestimmt die Vertretung die
Anzahl der Wahlkreise und deren Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht.
Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sind die
örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren. Bei der
Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl zu den Kreistagen sollen die Grenzen der Gemeinden und Ämter
möglichst eingehalten werden.
Die Abweichung von der durchschnittlichen
Bevölkerungszahl der Wahlkreise soll nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben
oder unten betragen.
Größere Abweichungen bedürfen der Genehmigung des
Ministeriums des Innern. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl des
Kreistages sollen die Grenzen der Gemeinden und Ämter möglichst eingehalten
werden.
Bereits bei der Wahl des Kreistages in den Jahren
2003, 2008 und auch 2014 wurden 4 Wahlkreise gebildet und die Ämter und Gemeinden wie in der
vorgenannten Tabelle zu entnehmen, den einzelnen Wahlkreisen zugeordnet.
Die Entwicklung der Bevölkerung seit der letzten
Kommunalwahl hat dazu geführt, dass bei einer Beibehaltung der bisherigen
Einteilung und des Zuschnitts der 4 Wahlkreise eine ausgewogene und nahe zu
ideale Verteilung der Bevölkerung innerhalb der Wahlkreise erreicht wird. Im
Übrigen wird auch bei Fachplanungen des Landkreises wie zum Beispiel der
Sozial- und Jugendhilfeplanung oder im Bereich der zentralen Orte das Gebiet
des Landkreises in 4 Planungsregionen bzw. räume aufgeteilt.
Bei der Festlegung einer höheren Anzahl von
Wahlkreisen wie z.B. 8 oder 9 ist zu bedenken, dass damit auch ein größerer
Aufwand für die Wahlvorschlagträger selbst, insbesondere für die „kleineren“
Wahlvorschlagträger einhergeht, um dann in jedem der 8 oder 9 Wahlkreise mit
einer entsprechenden Anzahl von Kandidaten antreten zu können.
Bei 4 Wahlkreisen liegt die durchschnittliche
Einwohnerzahl (Stand: 30.11.2017) bei 44.705 Einwohnern.
Unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Abweichung von bis zu +/- 25 vom Hundert
der durchschnittlichen Bevölkerungszahl (=11.176 Einwohner) ergibt sich
eine zulässige Größe der einzelnen Wahlkreise von maximal 55.881 Einwohner und
minimal 33.529 Einwohner.
Die tatsächliche
Schwankungsbreite der einzelnen Wahlkreise liegt bei -11,52
bis +10,68 vom Hundert der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl.
Eine
Veränderung der Anzahl der Wahlkreise und damit einhergehend notwendiger Weise
auch des räumlichen Zuschnitts der einzelnen Wahlkreise würde zwangsläufig zu
Lasten der Ausgewogenheit und Symmetrie der Wahlkreise gehen.
Insofern spricht alles dafür, die bisherige,
bewährte Einteilung des Landkreises Oder-Spree in 4 Wahlkreise und den
Zuschnitt der Wahlkreise auch zur Wahl des Kreistages des Landkreises Oder-Spree im Jahr 2019
insbesondere unter Berücksichtigung der Grenzen der Gemeinden und Ämter und der
bis dato gelebten Wahlkreiskontinuität, so zu belassen.
Auf die Darstellung anderer Varianten wurde
verzichtet, da diese wie ausgeführt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
ein ähnliches oder „schlechteres“
Ergebnis liefern würden.
Anlagen:
Kreiskarte mit Aufteilung der 4 Wahlkreise