Betreff
ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2019 des Landkreises Oder-Spree
zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV
Vorlage
066/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt entsprechend des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg (ÖPNVG)  in der geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 14.12.2017, sowie der ÖPNV-Finanzierungsverordnung in der geltenden Fassung, zuletzt geändert am 18.01.2018 i. V. m. der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV vom 03.12.2015 und dem Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg vom 26.07.2018 für das Jahr 2019 den ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2018  (Anlage) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Sachdarstellung:

 

Entsprechend der o.g. Änderung des ÖPNVG und der ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) sowie der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV vom 03.12.2015 hat die Verwaltung des Landkreises den ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2019 aufgestellt.

Die vorliegenden Anmeldungen und Anträge von den Gemeinden/Städten sowie den beiden Straßenbahnbetrieben und der Busverkehr Oder-Spree GmbH konnten zu 100% eingeordnet werden.

 

Die in der Anlage dargestellten ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2019 entsprechen den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe.

Die Gemeinden und Verkehrsunternehmen haben entsprechende Anträge für das Jahr 2019 gestellt. Die darin ausgewiesenen Kostenberechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung des ÖPNV-Investitionsplanes für das Jahr 2019.

In der Anlage sind die Maßnahmen, die  Gesamtkosten und die maximale Förderung auf der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um den Gemeinden und Verkehrsunternehmen eine Förderung für 2019 in Aussicht zu stellen, bildet der in der Anlage dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches Planungsinstrument.

Der ÖPNV-Investitionsplan stellt die Mittelverwendung für das Jahr 2019 dar.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechend der gültigen Richtlinie des Landkreises Oder-Spree sollen zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV vom 03.12.2015 Auszahlungen für Haltestellenanlagen, Buswendeschleifen, P+R-/B+R-Anlagen 104.000 € bereit gestellt werden, die mit dem Zuwendungsbescheid des Landes vom 26.07.2018 für das Jahr 2019 finanziell untersetzt sind.

 

Weitere Maßnahmen zur Förderung von Anlagen des übrigen ÖPNV sind die Förderung von Fahrgastzähleinrichtungen in Bussen in Höhe von 35.200,00 € sowie die Förderung zum Kauf von Niederflurfahrzeugen zur Herstellung der Barrierefreiheit in Höhe von 140.000 €, die aus der zweckgebundenen Rücklage (Ansparung aus Vorjahren) finanziert werden sollen.

 

Die planmäßigen Zuweisungen des Landes für Investitionen in den Straßenbahnbetrieben für das Jahr 2019 (289.900,00 €) sind mit Maßnahmen untersetzt. Da in den vergangenen Jahren spezielle Rücklagemittel (Ansparung) für Straßenbahninvestitionen gebildet wurden, erfolgen in den Jahren 2019 und 2020  Investitionen in die Gleiserneuerung der Schleusenstr. in Woltersdorf. Im Jahr 2019 werden dafür voraussichtlich 682.100,00 € aus der Rücklage entnommen.

 

Die mit der Gesetzgebung geforderte Mindestquote von gegenwärtig 18,12 % für Investitionsmaßnahmen an den Gesamtzuwendungen wird mit dem nach der ÖPNVFV pauschalisierten Verwendungsnachweis erfüllt.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die unter finanzielle Auswirkungen genannten Mittelbedarfe (Auszahlungen)
i.H.v. insgesamt 1.251.200 € wurden zusammen mit der erwarteten Landesförderung (Einzahlungen) i.H.v. insgesamt 393.900 € für das Haushaltsjahr 2019 angemeldet und in den Planentwurf 2019 (Finanzplan) eingestellt. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden 857.300 € der Sonderrücklage ÖPNV (Stand per 31.12.2017 = 2.184.975,61 €) entnommen. Damit erfolgt die  Finanzierung der Investitionen zu 100 % aus Mitteln für den ÖPNV.

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

Anlagen:

 

Anlage 1: ÖPNV- Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2019