Betreff
Baubeschluss zur Erneuerung der K 6755 Abschnitt 020, 2. BA - Freienbrink - Spreeau
Vorlage
069/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der der baulichen Realisierung der K 6755, Ab-schnitt 020, 2. BA - Freienbrink - Spreeau auf einer Länge von 3.030 m, vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Fördermittel im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020.

 

Sachdarstellung:

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 055/20/2017 vom 04.10.2017 führte die Ver-waltung die planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6755, Abschnitt 020,

2. BA Freienbrink - Spreeau fort.

 

Im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020

wurde auf der 10. Begleitausschusssitzung am 04./05.04.2018 die Ausreichung finanzieller Mittel in Höhe von 65,5 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Erneuerung der K 6755, Abschnitt 020, 1. BA -  Autobahnbrücke (A 10) - Freienbrink und 2. BA - Freienbrink - Spreeau (L 23) befürwortet. Der Abschluss des Fördervertrages ist für das IV. Quartal 2018 avisiert.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr diesen wie auch den ersten Teilabschnitt im Jahr 2019 baulich zu realisieren.

 

Technische Lösung

 

Der dem Fachamt vorliegende und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmte Plan-entwurf umfasst die grundhafte Erneuerung der freien Strecke von Station km 3,030 bis Station km 0,000 auf eine Fahrbahnbreite von 6,00 m. Der konzipierte Straßenaufbau ent-spricht künftig der RStO 12 Belastungsklasse 1,0 und erfüllt damit die Anforderungen, die sich aus der Verkehrsbelegung ergeben.

 

 

 

 

Die Fahrbahn erhält folgenden Aufbau:

 

  4,0 cm       Asphaltbetondeckschicht

10,0 cm       Asphaltbetontragschicht

15,0 cm       Schottertragschicht

26,0 cm       Frostschutzschicht

 

Das bislang bestehende Entwässerungsprinzip der Kreisstraße 6755, das Oberflächen-wasser über das Bankett in die anliegenden Seitenbereiche abzuleiten, wird beibehalten.

Der grundhafte Ausbau des Teilabschnittes von Freienbrink nach Spreeau (L 23) verursacht anlagebedingt eine Mehrversiegelung von 1.368 m², die aus der geringfügigen Fahrbahn-verbreiterung resultiert. Darüber hinaus können durch die Verbreiterung 7 Einzelbäume und

395 m² Forstrandbereiche des angrenzenden Waldgebietes nicht erhalten werden. In Ab-stimmung mit dem Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree und der unteren Naturschutzbehörde ist als Kompensation der vorgenannten Eingriffe in Natur und Land-schaft eine ein- und zweireihige Bepflanzung einer Teilfläche parallel zum Tiefen Luchgraben mit gebietsheimischen Gehölzarten vorgesehen.

 

Neben der Erneuerung der Kreisstraße sind auch die Anpassung und der Ausbau der vor-handenen 3 Bushaltestellen konzipiert. Hierzu schließen der Landkreis und die Gemeinde Grünheide (Mark) eine Vereinbarung zur Finanzierung der Ausstattung der Bushaltestellen (Wartehaus, Beleuchtung) ab.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

Das Kooperationsprogramm INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020 sieht eine

Förderung von deutsch-polnischen Projekten in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Auf Grund des nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzrahmens in der entsprechenden Programmprioritätenachse befürwortete der deutsch-polnische Begleit-ausschuss für das gemeinsame Projekt der Landkreise Slubice und Oder-Spree lediglich 65,5 %. Daraus resultiert eine Erhöhung der Eigenanteile, die zusätzlich durch die Projekt-partner bereitzustellen sind.

 

Die Kreisstraße K 6755 (020) entspricht aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,

Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist somit zur Abstufung vorgesehen. Die materielle

Einstandspflicht des Landkreises wird durch die Erneuerung der freien Strecken 1. BA Autobahnbrücke (A 10) - Freienbrink und 2. BA - Freienbrink - Spreeau (L 23) erfüllt.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Grünheide (Mark). 

 

Mit der Erneuerung der K 6755 Abschnitt 020, 2. BA - Freienbrink - Spreeau, minimiert sich der erforderliche Instandhaltungsaufwand der Fahrbahn in den nächstfolgenden zwölf Jahren. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofilen etc.) bleibt von der Erneuerung unberührt.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenermittlung Ingenieurbüro

Stand: Oktober 2018

 

Planung                     220.000,00 € 

Bau                         2.380.000,00 € 

 

Gesamt                  2.600.000,00 €

 

 Produktsachkonto

 

 

Investitionszuwendungen

 

 

Zuweisungen vom Land/EU:     

 

2019                                   1.540.500,00 €

 

Gesamt                             1.540.500,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt 2019

 

2017                         230.000,00 €

 

Ansatz 2018             590.700,00 €

Plan 2019              2.446.200,00 €

 

 

 

Gesamt                 3.266.900,00 €

davon 1. BA            666.900,00 €

davon 2. BA         2.600.000,00 €

 

 

 Produktsachkonto

 

54210.7852552010

 

54210.7852552010

54210.7852552010

 

54210.6811552010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

2019                                 1.922.900,00 €

 

Gesamt                            1.922.900,00 €

davon 1. BA                       382.400,00 €

davon 2. BA                    1.540.500,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für den grundhaften Ausbau der K6755-20 wurde auf dem Kreistag am 4.10.2017 der Grundsatzbeschluss für die planerische Vorbereitung des 1.BA Autobahnbrücke (A 10)-Freienbrink und 2. BA Freienbrink-Spreeau  gefasst.

 

Im Haushaltsplan 2018 wurden gemäß Bedarfsanmeldung des Fachamtes für die Realisierung der Gesamtmaßnahme finanzielle Mittel in Höhe von 2.938.900 € bereitgestellt. Die Baumaßnahme soll im Rahmen des Kooperationsprogramms  INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020 gefördert werden. In der HH-Planung 2018 wurde mit einer Förderung in Höhe von 2.495.500 € gerechnet. Danach hätte der Landkreis einen Eigenanteil in Höhe von 443.400 € zu tragen.

 

Unter Berücksichtigung aktueller Kostenberechnungen erhöhen sich die Gesamtkosten  der Baumaßnahme um 328.000 €. Das Fachamt rechnet aktuell mit einer EU-Förderung in Höhe von 1.922.900 €. Danach würde sich der Eigenanteil des Landkreises auf 1.344.000 € erhöhen.

 

Mit Erarbeitung des Haushaltsplanes 2019 müssen die zusätzlich benötigten investiven Mittel bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

 

 

 

 

 

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Landrat        /        Dezernent

 

Anlage:

Kartenauszug