Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der der
baulichen Realisierung der K 6755, Ab-schnitt 020, 2. BA - Freienbrink - Spreeau auf einer Länge von 3.030 m, vorbehaltlich der Bereitstellung der
beantragten Fördermittel im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA
Brandenburg-Polen 2014-2020.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses Nr. 055/20/2017 vom 04.10.2017 führte die Ver-waltung die
planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6755, Abschnitt 020,
2. BA Freienbrink - Spreeau
fort.
Im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen
2014-2020
wurde auf der 10. Begleitausschusssitzung am
04./05.04.2018 die Ausreichung finanzieller Mittel in Höhe von 65,5 % der
zuwendungsfähigen Kosten für die Erneuerung der K 6755, Abschnitt 020, 1. BA
- Autobahnbrücke (A 10) - Freienbrink
und 2. BA - Freienbrink - Spreeau (L 23) befürwortet. Der Abschluss des
Fördervertrages ist für das IV. Quartal 2018 avisiert.
Die Verwaltung beabsichtigt
nunmehr diesen wie auch den ersten Teilabschnitt im Jahr 2019 baulich zu
realisieren.
Technische
Lösung
Der dem Fachamt vorliegende und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmte Plan-entwurf
umfasst die grundhafte Erneuerung der freien Strecke von Station km 3,030 bis
Station km 0,000 auf eine Fahrbahnbreite von 6,00 m. Der konzipierte Straßenaufbau
ent-spricht künftig der RStO 12 Belastungsklasse 1,0 und erfüllt damit die
Anforderungen, die sich aus der Verkehrsbelegung ergeben.
Die Fahrbahn erhält folgenden Aufbau:
4,0 cm
Asphaltbetondeckschicht
10,0 cm Asphaltbetontragschicht
15,0 cm Schottertragschicht
26,0 cm Frostschutzschicht
Das bislang bestehende
Entwässerungsprinzip der Kreisstraße 6755, das
Oberflächen-wasser über das Bankett in die anliegenden Seitenbereiche
abzuleiten, wird beibehalten.
Der grundhafte Ausbau des
Teilabschnittes von Freienbrink nach Spreeau (L 23) verursacht anlagebedingt
eine Mehrversiegelung von 1.368 m², die aus der geringfügigen
Fahrbahn-verbreiterung resultiert. Darüber hinaus können durch die
Verbreiterung 7 Einzelbäume und
395 m² Forstrandbereiche des angrenzenden
Waldgebietes nicht erhalten werden. In Ab-stimmung mit dem Wasser- und
Landschaftspflegeverband Untere Spree und der unteren Naturschutzbehörde ist
als Kompensation der vorgenannten Eingriffe in Natur und Land-schaft eine ein-
und zweireihige Bepflanzung einer Teilfläche parallel zum Tiefen Luchgraben mit
gebietsheimischen Gehölzarten vorgesehen.
Neben der Erneuerung der Kreisstraße sind auch die
Anpassung und der Ausbau der vor-handenen 3 Bushaltestellen konzipiert. Hierzu schließen der Landkreis und die Gemeinde
Grünheide (Mark) eine Vereinbarung zur Finanzierung der Ausstattung der
Bushaltestellen (Wartehaus, Beleuchtung) ab.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Das Kooperationsprogramm
INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020 sieht eine
Förderung von
deutsch-polnischen Projekten in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Auf Grund des nur noch begrenzt zur Verfügung
stehenden Finanzrahmens in der entsprechenden Programmprioritätenachse
befürwortete der deutsch-polnische Begleit-ausschuss für das gemeinsame Projekt
der Landkreise Slubice und Oder-Spree lediglich 65,5 %. Daraus resultiert eine
Erhöhung der Eigenanteile, die zusätzlich durch die Projekt-partner
bereitzustellen sind.
Die Kreisstraße K 6755 (020) entspricht aufgrund
ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,
Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen
Straßengesetzes den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und
ist somit zur Abstufung vorgesehen. Die materielle
Einstandspflicht des Landkreises wird durch die
Erneuerung der freien Strecken 1. BA Autobahnbrücke (A 10) - Freienbrink und 2.
BA - Freienbrink - Spreeau (L 23) erfüllt.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die
Gemeinde Grünheide (Mark).
Mit der Erneuerung der K 6755 Abschnitt 020, 2. BA
- Freienbrink - Spreeau, minimiert sich der erforderliche
Instandhaltungsaufwand der Fahrbahn in den nächstfolgenden zwölf Jahren. Der
jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst,
Herstellen von Lichtraumprofilen etc.) bleibt von der Erneuerung unberührt.
Investitionskosten der
Maßnahme Kostenermittlung
Ingenieurbüro Stand: Oktober 2018 Planung 220.000,00 € Bau 2.380.000,00 € Gesamt
2.600.000,00 € |
Produktsachkonto |
Investitionszuwendungen Zuweisungen vom Land/EU: 2019
1.540.500,00 € Gesamt
1.540.500,00 € |
Veranschlagung
im Haushalt 2019 2017 230.000,00 € Ansatz 2018 590.700,00 € Plan 2019 2.446.200,00 € Gesamt 3.266.900,00 € davon 1.
BA 666.900,00 € davon 2.
BA 2.600.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852552010 54210.7852552010 54210.7852552010 54210.6811552010 |
2019 1.922.900,00
€ Gesamt 1.922.900,00 € davon 1.
BA 382.400,00 € davon 2.
BA 1.540.500,00 € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Für
den grundhaften Ausbau der K6755-20 wurde auf dem Kreistag am 4.10.2017 der Grundsatzbeschluss für die planerische Vorbereitung
des 1.BA Autobahnbrücke (A 10)-Freienbrink und 2. BA Freienbrink-Spreeau
gefasst.
Im Haushaltsplan 2018 wurden gemäß
Bedarfsanmeldung des Fachamtes für die Realisierung der Gesamtmaßnahme
finanzielle Mittel in Höhe von 2.938.900 € bereitgestellt. Die Baumaßnahme soll
im Rahmen des
Kooperationsprogramms INTERREG VA
Brandenburg-Polen 2014-2020 gefördert werden. In der HH-Planung 2018 wurde mit einer Förderung in Höhe
von 2.495.500 € gerechnet. Danach hätte der Landkreis einen Eigenanteil in Höhe
von 443.400 € zu tragen.
Unter
Berücksichtigung aktueller Kostenberechnungen erhöhen sich die
Gesamtkosten der Baumaßnahme um 328.000
€. Das Fachamt rechnet aktuell mit einer EU-Förderung in Höhe von 1.922.900 €.
Danach würde sich der Eigenanteil des Landkreises auf 1.344.000 € erhöhen.
Mit Erarbeitung des Haushaltsplanes 2019 müssen die zusätzlich
benötigten investiven Mittel bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
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Landrat
/ Dezernent
Anlage:
Kartenauszug