Betreff
Gewährung einer Zuwendung an die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH im Jahr 2019 zum Kauf einer dritten Straßenbahn vom Typ Artic Tram (siehe KT-Vorlagen 008/2018 und 047/2018) zur Herstellung der Barrierefreiheit nach §3 Abs. 3 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes im Straßenbahnbetrieb
Vorlage
013/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, entsprechend des ÖPNV-Gesetzes Brandenburg vom 14.03.2014 in seiner gültigen Fassung, zuletzt geändert durch das fünfte Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vom 14.12.2017 – Artikel 1, §10, Abs.3 neu –, eine Zuwendung zur Beschaffung einer dritten Straßenbahn in Höhe von 1.228.000,00 € an die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH im Jahr 2019.

Sachdarstellung:

 

Die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH betreibt zwischen Friedrichshagen (Berlin), Schöneiche und Rüdersdorf die Straßenbahnlinie 88. Sie beantragt auf o.g. Gesetzeslage Zuwendungen beim Landkreis Oder-Spree und Landkreis Märkisch-Oderland für die Beschaffung einer dritten Niederflurstraßenbahn vom Typ Artic Tram (Firma Transtech Helsinki).

 

Das Land Brandenburg hat mit der o.g. Änderung des ÖPNVG vom 14.12.2017 eine Sonderförderung für Investitionen in die Barrierefreiheit im ÖPNV veranlasst. Es ist gewollt, dass speziell für Straßenbahnen, Busse und ÖPNV-Anlagen im Land Brandenburg dieses Ziel erreicht wird. Hierfür stellt das Land zusätzliche Haushaltsmittel in Summe von 48 Mio. € für Investitionen in die Barrierefreiheit für die Jahre 2017 bis 2022 bereit.

Auf Grund der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist bis zum 01.01.2022 die Barrierefreiheit auch in den Fahrzeugen des ÖPNV herzustellen.

 

Sie hat mit den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie den Gemeinden Schöneiche bei Berlin und Rüdersdorf bei Berlin einen Verkehrsvertrag bis Ende 2024. In diesem Verkehrsvertrag ist die Beschaffung von Fahrzeugen nicht geregelt.

 

Durch diesen finanziellen Spielraum ist es möglich geworden, zwei junge gebrauchte ARTIC-Niederflurfahrzeuge aus Helsinki zu beschaffen. Diese Investitionen hat der Landkreis Oder-Spree mit 1.572.000 € gefördert (entspricht 42,5% der Gesamtinvestition). Ein Fahrzeug wurde bereits geliefert. Das zweite Fahrzeug folgt demnächst.

 

Für die komplette Umstellung der Verkehrsleistung auf barrierefreie Niederflurtechnik werden aber drei Fahrzeuge benötigt. Sinnvoll für den Betrieb und die materiell-technische Absicherung ist der Einsatz bauartgleicher Fahrzeuge. Den Bau dieser Fahrzeugserie stellt die Firma Transtech Qy in diesem Jahr ein. Um die erhofften Synergien realisieren zu müssen, ist eine umgehende Bestellung eines Neufahrzeuges (Kosten 2,89 Mio. €) nötig. Daher hat die SRS GmbH eine Förderung bei beiden Landkreisen beantragt.

 

Der zu finanzierende Anteil des Landkreises Oder-Spree liegt bei 42,5 % (entspricht 1.228.000 €). Die Förderung, die die Landkreise für die Beschaffung von Fahrzeugen erhalten, wird jährlich auf Basis von Pauschalen berechnet und richtet sich nicht nach dem wirklichen Bedarf. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Mitteln gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg) i.V.m. § 1 Abs. 5 ÖPNVFV (Verordnung über die Finanzierung des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs im Land Brandenburg),

Für den Landkreis Oder-Spree fallen die Kriterien günstiger aus als für den Landkreis Märkisch Oderland. Daher kann Oder-Spree seinen vertraglichen Anteil in Höhe von 1.228.000 € aus Landesmittel im Jahr 2019 abdecken. Der Landkreis Oder-Spree hat alle Beteiligten aufgefordert, ihre Finanzierungszusicherung zu geben, damit die Gesamt-finanzierung gedeckt wird.

Für den Landkreis Märkisch-Oderland stehen bis Ende 2022 bei Beibehaltung der Förderrichtlinie aber nur noch 1.156.000 € für die SRS zur Verfügung. Die restliche Finanzierung teilen sich die Gesellschaft SRS und die Gesellschafter der SRS wie folgt:

 

                                                                        Finanzierung               

 

Anteil LOS                                                        1.228.000 €      

                                   

Anteil MOL                                                        1.156.000 €                              

Anteil Gemeinde Rüdersdorf                                 153.000 €

Anteil Gemeinde Schöneiche                                 153.000 €

Eigenanteil SRS                                                   200.000 €                                

 

Gesamt                                                             2.890.000 €

 

Damit ist die Gesamtfinanzierung gesichert. Für die SRS ist eine Zwischenfinanzierung nötig, da dem Landkreis Märkisch-Oderland die Mittel jahresweise bis Ende 2022 ausgezahlt werden, was das Unternehmen zugesichert hat.

 

Entsprechend der zeitlichen Staffelung der Förderung gemäß ÖPNVG wird die Förderung des Fahrzeuges nach Jahresraten vorgenommen.

Der Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag mit der SRS GmbH ist bis Ende 2024 befristet. Die Finanzierung der Fahrzeuge erfolgt unter dem Vorbehalt der Verlängerung dieses Vertrages. Sollte eine Verlängerung des Vertrages nicht zustande kommen, ist die Förderung auf Basis einer Zweckbindung von 25 Jahren anteilmäßig zu erstatten, wovon alle Beteiligten nicht ausgehen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Rahmen der jährlichen ÖPNV-Zuwendungen des Landes Brandenburg an den Landkreis Oder-Spree.

Stellungnahme der Kämmerei:

Im Haushaltsplanentwurf des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2019 ( Finanzplan ) wurden Zuwendungen des Landes Brandenburg in Höhe von 1.291.500,00 € eingestellt, die  mit Zuwendungsbescheid vom 26.07.2018 nach §1 Absatz 5 der gültigen Finanzierungs-ordnung gedeckt sind. Damit stehen die finanziellen Mittel in Höhe von 1.228.000,00 € zur Verfügung.

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin