Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, entsprechend des ÖPNV-Gesetzes
Brandenburg vom 14.03.2014 in seiner gültigen Fassung, zuletzt geändert durch das fünfte Gesetz zur Änderung des
ÖPNV-Gesetzes vom 14.12.2017 – Artikel 1, §10, Abs.3 neu –, eine Zuwendung
zur Beschaffung einer dritten Straßenbahn in Höhe von 1.228.000,00 € an die
Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH im Jahr 2019.
Sachdarstellung:
Die
Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH betreibt zwischen Friedrichshagen
(Berlin), Schöneiche und Rüdersdorf die Straßenbahnlinie 88. Sie beantragt auf
o.g. Gesetzeslage Zuwendungen beim Landkreis Oder-Spree und Landkreis
Märkisch-Oderland für die Beschaffung einer dritten Niederflurstraßenbahn vom Typ Artic Tram (Firma Transtech Helsinki).
Das Land Brandenburg hat mit der o.g.
Änderung des ÖPNVG vom 14.12.2017 eine Sonderförderung für Investitionen in die
Barrierefreiheit im ÖPNV veranlasst. Es ist gewollt, dass speziell für Straßenbahnen,
Busse und ÖPNV-Anlagen im Land Brandenburg dieses Ziel erreicht wird. Hierfür
stellt das Land zusätzliche Haushaltsmittel in Summe von 48 Mio. € für
Investitionen in die Barrierefreiheit für die Jahre 2017 bis 2022 bereit.
Auf Grund der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) ist bis zum 01.01.2022 die Barrierefreiheit auch in den Fahrzeugen des
ÖPNV herzustellen.
Sie hat mit den Landkreisen
Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie den Gemeinden Schöneiche bei Berlin und
Rüdersdorf bei Berlin einen Verkehrsvertrag bis Ende 2024. In diesem
Verkehrsvertrag ist die Beschaffung von Fahrzeugen nicht geregelt.
Durch diesen finanziellen
Spielraum ist es möglich geworden, zwei junge gebrauchte
ARTIC-Niederflurfahrzeuge aus Helsinki zu beschaffen. Diese Investitionen hat
der Landkreis Oder-Spree mit 1.572.000 € gefördert (entspricht 42,5% der
Gesamtinvestition). Ein Fahrzeug wurde bereits geliefert. Das zweite Fahrzeug
folgt demnächst.
Für die komplette Umstellung der
Verkehrsleistung auf barrierefreie Niederflurtechnik werden aber drei Fahrzeuge
benötigt. Sinnvoll für den Betrieb und die materiell-technische Absicherung ist
der Einsatz bauartgleicher Fahrzeuge. Den Bau dieser Fahrzeugserie
stellt die Firma Transtech Qy in diesem Jahr ein. Um die erhofften Synergien
realisieren zu müssen, ist eine umgehende Bestellung eines Neufahrzeuges
(Kosten 2,89 Mio. €) nötig. Daher hat die SRS GmbH eine Förderung bei beiden
Landkreisen beantragt.
Der zu finanzierende Anteil des
Landkreises Oder-Spree liegt bei 42,5 % (entspricht 1.228.000 €). Die Förderung, die die Landkreise für die
Beschaffung von Fahrzeugen erhalten, wird jährlich auf Basis von Pauschalen
berechnet und richtet sich nicht nach dem wirklichen Bedarf. Die Finanzierung
erfolgt ausschließlich aus Mitteln gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ÖPNVG (Gesetz über
den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg) i.V.m. § 1 Abs. 5
ÖPNVFV (Verordnung über die Finanzierung des übrigen öffentlichen
Personennahverkehrs im Land Brandenburg),
Für den Landkreis Oder-Spree fallen die
Kriterien günstiger aus als für den Landkreis Märkisch Oderland. Daher kann
Oder-Spree seinen vertraglichen Anteil in Höhe von 1.228.000 € aus Landesmittel
im Jahr 2019 abdecken. Der Landkreis Oder-Spree hat alle Beteiligten
aufgefordert, ihre Finanzierungszusicherung zu geben, damit die
Gesamt-finanzierung gedeckt wird.
Für den Landkreis Märkisch-Oderland stehen
bis Ende 2022 bei Beibehaltung der Förderrichtlinie aber nur noch 1.156.000 €
für die SRS zur Verfügung. Die restliche Finanzierung teilen sich die
Gesellschaft SRS und die Gesellschafter der SRS wie folgt:
Finanzierung
Anteil LOS 1.228.000
€
Anteil MOL 1.156.000
€
Anteil Gemeinde Rüdersdorf 153.000 €
Anteil Gemeinde Schöneiche 153.000 €
Eigenanteil SRS
200.000 €
Gesamt 2.890.000
€
Damit ist die Gesamtfinanzierung gesichert.
Für die SRS ist eine Zwischenfinanzierung nötig, da dem Landkreis Märkisch-Oderland
die Mittel jahresweise bis Ende 2022 ausgezahlt werden, was das Unternehmen
zugesichert hat.
Entsprechend der
zeitlichen Staffelung der Förderung gemäß ÖPNVG wird die Förderung des Fahrzeuges
nach Jahresraten vorgenommen.
Der
Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag mit der SRS GmbH ist bis Ende 2024
befristet. Die Finanzierung der Fahrzeuge erfolgt unter dem Vorbehalt der
Verlängerung dieses Vertrages. Sollte eine Verlängerung des Vertrages nicht
zustande kommen, ist die Förderung auf Basis einer Zweckbindung von 25 Jahren
anteilmäßig zu erstatten, wovon alle Beteiligten nicht ausgehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen der jährlichen ÖPNV-Zuwendungen des
Landes Brandenburg an den Landkreis Oder-Spree.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Im Haushaltsplanentwurf des Landkreises
Oder-Spree für das Jahr 2019 ( Finanzplan ) wurden Zuwendungen des Landes
Brandenburg in Höhe von 1.291.500,00 € eingestellt, die mit Zuwendungsbescheid vom 26.07.2018 nach §1
Absatz 5 der gültigen Finanzierungs-ordnung gedeckt sind. Damit stehen die
finanziellen Mittel in Höhe von 1.228.000,00 € zur Verfügung.
gez. Wellmer
Amtsleiterin