Betreff
Grundsatzbeschluss über die Teilnahme am Sonderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur [BMVI] zum Breitbandausbau von unterversorgten Krankenhäusern und Kliniken im Landkreis Oder-Spree durch Umsetzung einer Infrastrukturmaßnahme [Ausbau eines leistungsfähigen Telekommunikationsnetzes der nächsten Generation [Next Generation Access (NGA)]
Vorlage
014/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bekundet sein grundsätzliches Interesse an der Teilnahme zum Sonderaufruf des BMVI und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Antragstellung gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung der überarbeiteten Version vom 15.11.2018

Dazu ist in einem ersten Schritt das Markerkundungsverfahren einzuleiten und ein Konzept zur Finanzierung der Eigenanteile zu erarbeiten.

Nach Vorlage und Diskussion der Ergebnisse wird der Kreistag über die weiteren Schritte entscheiden.

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen des Sonderaufrufes werden ausschließlich Breitbandanschlüsse für Schulen und nunmehr auch für Krankenhäuser gefördert.

Die Bildungseinrichtungen im Landkreis Oder-Spree konnten im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Sonderaufruf bereits berücksichtigt werden und sind somit Bestandteil des aktuellen Breitbandausbauprojektes des Landkreises Oder-Spree.

Die Integration der medizinischen Einrichtungen in das laufende aktuelle Breitband-ausbauprojekt ist auf Grund des bereits erreichten Stadiums nicht vorteilhaft und würde sogar zu nicht zu vertretenden Verzögerungen dessen führen.

Für Krankenhäuser gilt mit der überarbeiteten Version der Förderrichtlinie vom 15.11.2018 nunmehr eine modifizierte Aufgreifschwelle ähnlich der bei den Schulen.

Bisher galten Krankenhäuser als versorgt, wenn der Anschluss mindestens 30 Mbit/s im Download erreichte. Diese Bandbreite reicht selbstverständlich für moderne medizinische Einrichtungen bei weitem nicht mehr aus. Diese Erkenntnis wandelte der Fördermittelgeber in eine neue Interpretation der „Unterversorgung“ um, so dass der Wert der Aufgreifschwelle nunmehr folgendermaßen berechnet werden kann:

Allgemeine Krankenhausverwaltung = 30 Mbit/s + jede medizinische Abteilung/Fachabteilung/Institut = 30 Mbit/s oder pro 11 Betten = 30 Mbit/s

Ein Krankenhaus mit 300 Betten und 1 Verwaltung gilt demnach als unterversorgt, wenn der Anschluss weniger als 848 Mbit/s liefert [300 Betten /11 (Betten/30Mbit/s) * 30 Mbit/s+30 Mbit/s Verwaltungseinheit].

 

Mit Schreiben vom 29.November 2018 sind die medizinischen Einrichtungen im Landkreis Oder-Spree über den Status quo ihrer Breitbandversorgung angefragt worden. Nach entsprechender Rückäußerung gelten demnach unter Anwendung oben vorgestellter Berechnungsformel 9 Einrichtungen als unterversorgt.

 

Vor der Beantragung von Fördermitteln, zur Beseitigung dieser Unterversorgungslage der betroffenen medizinischen Einrichtungen, muss zunächst ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden.

In diesem Markterkundungsverfahren haben die Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, ihre in den folgenden 3 Jahren privatwirtschaftlichen Ausbauabsichten zu den betreffenden Objekten im erforderlichen Leistungsumfang darzulegen.

Sollte sich ein geeignetes Unternehmen erklären, dies tun zu wollen, wird ein geförderter Breitbandausbau der Krankenhäuser durch den Kreis entbehrlich.

Erklärt sich hingegen kein Unternehmen dazu bereit, in Eigenverantwortung den Ausbau durchzuführen, könnte die Kreisverwaltung das Förderverfahren gemäß Bundesförderrichtlinie entsprechend einleiten.

 

Förderung:

 

Gemäß Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gelten folgende Fördersätze:

§    Der Fördersatz des Bundes beträgt grundsätzlich 50 v.H. Basisförderung

§    Der Eigenanteil beträgt demnach grundsätzlich 50 v.H.

 

Der Basisfördersatz kann erhöht werden, wen es sich beim Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt

§    Der Fördersatz des Bundes beträgt dann 60 v.H.

§    Der Eigenanteil beträgt demnach 40 v.H.

 

Nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand ergibt sich daraus folgende Gesamtfinanzierung

 

Variante 1 Bund übernimmt 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten:

 

Σ Gesamtkosten des Breitbandausbaus Krankenhäuser       1.000.000 €

Σ Förderung Bund                                                                      500.000 €

Σ Eigenmittel                                                                              500.000 €

 

Variante 2 Bund übernimmt 60 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten:

 

Σ Gesamtkosten des Breitbandausbaus Krankenhäuser       1.000.000 €

Σ Förderung Bund                                                                      600.000 €

Σ Eigenmittel                                                                              400.000 €

 

Planungs- und Beratungsleistungen werden in diesem Kontext erforderlich aber nicht gefördert. Ein Betrag in Höhe von 5.000 € ist für dieses Leistungsspektrum jedoch ausreichend.

 

Der Kostenrahmen konkretisiert sich mit entsprechendem Projektfortschritt. Aktuell ist davon auszugehen das die hier angegebenen Gesamtkosten in Höhe von 1.005.000 € für das Projekt die Maximalkosten abbilden.

 

 

Eine abschließende Zusammenstellung der Gesamtfinanzierung wird jedoch erst mit Erteilung des endgültigen Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur möglich sein.