Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag bekundet sein grundsätzliches Interesse an der Teilnahme zum
Sonderaufruf des BMVI und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der
Antragstellung gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung der
überarbeiteten Version vom 15.11.2018
Dazu ist in einem ersten Schritt das
Markerkundungsverfahren einzuleiten und ein Konzept zur Finanzierung der
Eigenanteile zu erarbeiten.
Nach
Vorlage und Diskussion der Ergebnisse wird der Kreistag über die weiteren Schritte
entscheiden.
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Sonderaufrufes werden ausschließlich
Breitbandanschlüsse für Schulen und nunmehr auch für Krankenhäuser gefördert.
Die Bildungseinrichtungen im Landkreis Oder-Spree
konnten im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Sonderaufruf bereits
berücksichtigt werden und sind somit Bestandteil des aktuellen
Breitbandausbauprojektes des Landkreises Oder-Spree.
Die Integration der medizinischen Einrichtungen in
das laufende aktuelle Breitband-ausbauprojekt ist auf Grund des bereits
erreichten Stadiums nicht vorteilhaft und würde sogar zu nicht zu vertretenden
Verzögerungen dessen führen.
Für Krankenhäuser gilt mit der überarbeiteten
Version der Förderrichtlinie vom 15.11.2018 nunmehr eine modifizierte
Aufgreifschwelle ähnlich der bei den Schulen.
Bisher galten Krankenhäuser als versorgt, wenn der
Anschluss mindestens 30 Mbit/s im Download erreichte. Diese Bandbreite reicht
selbstverständlich für moderne medizinische Einrichtungen bei weitem nicht mehr
aus. Diese Erkenntnis wandelte der Fördermittelgeber in eine neue
Interpretation der „Unterversorgung“ um, so dass der Wert der Aufgreifschwelle
nunmehr folgendermaßen berechnet werden kann:
Allgemeine Krankenhausverwaltung = 30 Mbit/s + jede
medizinische Abteilung/Fachabteilung/Institut = 30 Mbit/s oder pro 11 Betten =
30 Mbit/s
Ein Krankenhaus mit 300 Betten und 1 Verwaltung gilt
demnach als unterversorgt, wenn der Anschluss weniger als 848 Mbit/s liefert
[300 Betten /11 (Betten/30Mbit/s) * 30 Mbit/s+30 Mbit/s Verwaltungseinheit].
Mit Schreiben vom 29.November 2018 sind die
medizinischen Einrichtungen im Landkreis Oder-Spree über den Status quo ihrer
Breitbandversorgung angefragt worden. Nach entsprechender Rückäußerung gelten
demnach unter Anwendung oben vorgestellter Berechnungsformel 9 Einrichtungen
als unterversorgt.
Vor der Beantragung von Fördermitteln, zur
Beseitigung dieser Unterversorgungslage der betroffenen medizinischen
Einrichtungen, muss zunächst ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden.
In diesem Markterkundungsverfahren haben die
Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, ihre in den folgenden 3 Jahren
privatwirtschaftlichen Ausbauabsichten zu den betreffenden Objekten im
erforderlichen Leistungsumfang darzulegen.
Sollte sich ein geeignetes Unternehmen erklären,
dies tun zu wollen, wird ein geförderter Breitbandausbau der Krankenhäuser
durch den Kreis entbehrlich.
Erklärt sich hingegen kein Unternehmen dazu bereit,
in Eigenverantwortung den Ausbau durchzuführen, könnte die Kreisverwaltung das
Förderverfahren gemäß Bundesförderrichtlinie entsprechend einleiten.
Gemäß Richtlinie „Förderung zur Unterstützung
des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gelten folgende
Fördersätze:
§ Der Fördersatz des Bundes beträgt
grundsätzlich 50 v.H. Basisförderung
§ Der Eigenanteil beträgt demnach grundsätzlich
50 v.H.
Der
Basisfördersatz kann erhöht werden, wen es sich beim Projektgebiet um ein
Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt
§ Der Fördersatz des Bundes beträgt dann 60
v.H.
§ Der Eigenanteil beträgt demnach 40 v.H.
Nach derzeitigem
Sach- und Kenntnisstand ergibt sich daraus folgende Gesamtfinanzierung
Variante 1 Bund
übernimmt 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten:
Σ
Gesamtkosten des Breitbandausbaus Krankenhäuser 1.000.000
€
Σ Förderung Bund 500.000 €
Σ Eigenmittel 500.000 €
Variante 2 Bund übernimmt 60 v.H. der
zuwendungsfähigen Gesamtkosten:
Σ Gesamtkosten des Breitbandausbaus
Krankenhäuser 1.000.000 €
Σ Förderung Bund 600.000 €
Σ Eigenmittel 400.000 €
Planungs- und Beratungsleistungen werden in diesem
Kontext erforderlich aber nicht gefördert. Ein Betrag in Höhe von 5.000 € ist
für dieses Leistungsspektrum jedoch ausreichend.
Der Kostenrahmen konkretisiert sich mit
entsprechendem Projektfortschritt. Aktuell ist davon auszugehen das die hier
angegebenen Gesamtkosten in Höhe von 1.005.000 € für das Projekt die
Maximalkosten abbilden.
Eine abschließende Zusammenstellung der
Gesamtfinanzierung wird jedoch erst mit Erteilung des endgültigen
Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur möglich sein.