Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren Vorbereitung und
baulichen Realisierung der Innensanierung der Schulsporthalle an der
Gesamtschule 3 in Eisen-hüttenstadt.
Sachdarstellung:
Der Kreistag Oder-Spree hat am 03.04.2019 den Grundsatzbeschluss
(Beschluss-Nr. 010/29/2019) zur Innensanierung
der Schulsporthalle der Gesamtschule 3
in Eisenhütten-stadt gefasst.
Die zu sanierende Schulsporthalle ist Bestandteil
des denkmalgeschützten Hauptgebäudes der Gesamtschule 3 und ist letzter
Sanierungsabschnitt mit dem umgebenden Freiflächendenkmal.
In der Schule werden ca.
700 Schüler- und Schülerinnen beschult, in den Klassenstufen 7-10 ca. 550
SchülerInnen (5 - 6 zügig) und in den Klassenstufen 11-13 ca. 150 SchülerInnen
(2 - 3 zügig).
Die vorhandene Hallengröße
beträgt in den Abmessungen 14,5 m x 26,5 m, ca. 384 m² und entspricht somit
nicht den Vorgaben und Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung,
Jugend und Sport.
Die maximale Belegung der Halle ist mit 34 Schülern
und 2 Lehrern vorgesehen. Die Rahmenbedingungen für den Schulsport hinsichtlich
der räumlichen und arbeits-schutztechnischen Anforderungen sind unzureichend.
Die veraltete Heizungs- und Elektroanlage und der marode Zustand des
Geräteraumes, die Wand-, Decken- und Boden-beläge erfordern eine dringende
Sanierung.
Standort:
Gemarkung: Eisenhüttenstadt, Flur 3,
Flurstück 1725
Grundstücksgröße:
21688 m2
Grundstück/ Erschließung:
Die verkehrstechnische
Erschließung der Grundstücke ist über die vorhandene Anbindung der
Maxim-Gorki-Straße gesichert.
Aufgrund der beengten
Verhältnisse im Wohngebietsbereich sind keine Stellplätze auf dem Areal
möglich.
Medientechnisch ist das Gebäude mit Trinkwasser, Abwasser und Telekommunikation über die Maxim-Gorki-Straße erschlossen.
Baubeschreibung:
Die Ertüchtigung bzw. die Innensanierung der
Schulsporthalle erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:
1. Parkettsanierung
Der vorhandene Sportboden
aus Parkett ist ein „DDR-System“, welches ca. in den 80‘er Jahren in die Halle
eingebracht wurde, so dass man nicht mehr vom bauzeitlichen Parkett aus der
Errichterzeit sprechen kann. Der Sportboden besteht aus Parkettstäben in Eichenholz,
die auf einer eingeschlitzten Lagerholzunterkonstruktion aus Nadelholz
befestigt wurden. Die Lagerhölzer wurden auf höhenausgleichenden Auflagen aus
Holz verlegt, welche wiederum auf einer, als Abdichtung dienenden
Teerpappenschicht aufgelegt wurden. Die Parkettstäbe sind rundum mit einer Nut
versehen, in die pro Stab zahlreiche sogenannte Fremdfedern aus Nadelholz
eingefügt wurden.
Es handelt sich um einen
flächenelastischen Sportboden, der für fast alle Sportarten möglich ist,
rollende Lasten gut verkraftet und eine hohe Trittsicherheit gibt.
Im Vorfeld des
Sanierungskonzeptes sind Laboruntersuchungen zu den vorhandenen Baustoffen des
Parkettaufbaus vorzunehmen, um ggf. Entscheidungen über den Materialerhalt und
eventuell notwendige Versiegelungsmaßnahmen treffen zu können.
2. Prallschutz
Der Prallschutz in der
Schulsporthalle ist im Moment nur an den Stirnseiten als textile Prallwand
vorhanden, an den Längsseiten fehlt er vollständig. Die vorhandenen
Holzver-kleidungen der Heizkörper entsprechen nicht den Anforderungen der
DGUV/Unfallver-hütungs-Vorschriften.
Im Zuge der Sanierung werden
der textile Prallschutz und die Holzverkleidung der Heizkörper komplett
demontiert. Die Wände werden umlaufend mit einer Akustik-Holzprallwand in einer
Höhe von ca. 2,80 m verkleidet. Die Sporthallentür, das Geräteraumtor und die
Heizkörper werden in die Holzprallwand integriert.
Die Montage der Prallwand
ist ein Teil der akustischen Maßnahmen, um die raum-akustischen Anforderungen
nach DIN 18041 einzuhalten bzw. zu verbessern.
3. Sportgeräteeinbauten/ Sanierung Geräteraum, Hallendurchgang und Treppenraum
Die in der Schulsporthalle
fest eingebauten Sportgeräte sind bauzeitlich aus dem Jahr 1955 und entsprechen
nicht mehr den geltenden gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften.
Sie werden komplett
demontiert und entsprechend entsorgt. Davon ausgeschlossen sind die
Sprossenwände, diese sollen aus denkmalschutzrechtlichen Gründen erhalten
bleiben.
Ausstattungsseitig werden
neue Sportgeräte wie z.B. Basketballanlagen und Handballtore integriert.
Die verbleibenden
Hallenwände müssen von mehrlagigen Beschichtungssystemen befreit werden. In den
Bereichen des Sportgeräteabbruchs wird eine Putzsanierung erforderlich. Danach
werden die Wände mit einem neuen Anstrich versehen.
Der Geräteraum erhält einen
neuen Anstrich, eine Bodenmarkierung für die Geräte incl. Geräteraumplan, neue
Schränke und Regalsysteme.
Zum Flurbereich wird eine
neue Tür mit einer lichten Öffnungshöhe von 2,50 m eingebracht.
Der Treppenraum unter der
Treppe zum Obergeschoss soll malerseitig überarbeitet werden und ein
Regalsystem erhalten.
4. Raumtrennung
Da die Nutzung der
Schulsporthalle in Gruppen erfolgt, ist eine räumliche Sichttrennung geplant.
Diese erfolgt über einen elektronischen Trennvorhang zwischen den beiden
Hallenfluchttüren.
Der Trennvorhang besteht im
unteren Bereich aus einem blickdichten, festen Material und
im oberen Bereich aus einem
Netz. Entsprechend dem Brandschutzkonzept erhält der Trennvorhang eine
Schlupftür.
Für den Trennvorhang ist
eine zusätzliche Stahlkonstruktion im Abhangbereich der Decke notwendig, da die
statische Konstruktion des Dachtragwerks keine zusätzlichen Lasten aufnehmen
kann.
5. Blendschutz
Da die Sonneneinstrahlung
vorrangig in den Wintermonaten sehr stark ist, bekommen die Fenster auf der
Süd-Ost-Seite ballwurfsichere innenliegende elektronische Verschattungs-anlagen
(Rollo-Anlagen).
Diese werden in der
Deckenebene montiert. Im oberen Drittel von 4 Fenstern befindet sich jeweils
eine manuelle Entrauchung, aus diesem Grund müssen in diesen Bereichen die
Rollo-Anlagen mit
Notschnellöffnung („RWA“) ausgeführt werden.
Die Netze in den
Fensterleibungen bleiben erhalten zur Ballwurfsicherung bei geöffneten
Rolloanlagen.
6. Hallendecke
– ballwurfsichere Akustik-Heizdecke
Die Hallendecke der
Schulsporthalle wurde ca. in den 90‘er Jahren eingebaut, um die schlechte
Hallenakustik zu verbessern. Die Abhangdecke besteht aus einer
Hartholz-Paneeldecke mit integrierter Beleuchtung. Diese Decke einschließlich
aller Abhängungen und Dämmauflagen wird demontiert und fachgerecht entsorgt entsprechend
der technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS). Die Hallendecke wird im Zuge
der Sanierung mit einer komplett neuen ballwurfsicheren Akustik-Heizdecke
ausgestattet.
Es handelt sich um eine
Aluminium-Paneeldeckenstrahlheizung, die vollflächig von Wand zu Wand gespannt
wird. Diese Decke ist mit ihren schallabsorbierenden Werten der zweite Teil der
akustischen Maßnahmen. Die Deckenstrahlungsheizung sorgt für eine
wohltemperierte Boden- und Objektoberflächentemperatur und verhindert einen zu
hohen, nutzlosen Temperaturstau an der Decke. Dadurch ist eine
Energieeffizienz-Einsparung gegenüber konventionellen Heizsystemen möglich.
Des Weiteren bietet die
Paneel-Deckenstrahlungsheizung auch Einsparungen von Wartungskosten, da diese
praktisch wartungsfrei funktionieren, wodurch sich eine Senkung der
Betriebskosten ergibt. Die Lebensdauer beträgt mindestens 30 Jahre. Der Einsatz
von modernen, ballwurfsicheren LED-Einbauleuchten und einer Notbeleuchtung, die
in der Decke integriert sind, tragen ebenfalls zur energetischen Verbesserung
bei.
Derzeit ist kein Erste-Hilfe-Raum für den
Sporthallenbereich vorhanden. Daher wird im
Anbau der Schule ein Garderobenraum zum
Erste-Hilfe-Raum umgebaut.
Dazu ist ein Türeinbau erforderlich und es
sind die notwendigen Anpassungsarbeiten für
die Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen
vorzunehmen.
8. Technische
Gebäudeausrüstung
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Für den zu errichtenden Erste-Hilfe-Raum im Erdgeschoss des Schulneubaus ist ein Waschtisch
zu montieren, incl. der dazu notwendigen TW- und AW-Anschlüsse.
Wärmeversorgungsanlagen
Die
Wärmeversorgung der Schulsporthalle muss derzeit über die bauzeitlichen Gliederheizkörper und Luftheizer
gesichert werden. Die erreichbare
Raumtemperatur und der Geräuschpegel
bei Betrieb sind unbefriedigend, da der Betrieb des Luftheizers mit
erheblicher Lärmbelästigung verbunden ist.
Die Erneuerung der Heizungsanlage in der Schulsporthalle umfasst die Aufarbeitung der vorhandenen Heizflächen
(Gliederheizkörper aus Gusseisen), sowie die Erneuerung
der Verteilleitungen, Steigeleitungen und Heizkörperanschlussleitungen im Installationskanal.
Der Luftheizer und die Rohrleitungen werden demontiert.
Zur Abdeckung der Heizlast in der Sporthalle wird zu den vorhandenen Guss-Heizkörpern eine geschlossene Paneeldecke als Deckenstrahlungsheizung (Deckenstrahlplatten
Ausführung Aluminiumpaneel) vorgesehen.
Die Paneeldeckenstrahlungsheizung ist eine elegante,
vollflächige Verkleidung der Decke
von Wand zu Wand. Hinter den Paneelen befindet sich eine flexible und hochwertige
Heizungstechnik aus robusten Stahlrohrregistern, die die Verkleidung erwärmt und darüber Strahlungswärme hocheffizient in die Sporthalle abgibt. Diese
Kombination sorgt für hervorragende Schallabsorptionswerte,
die durch eine zusätzliche Perforation der Paneele
noch gesteigert wird.
In der Verkleidung werden
ballwurfsicher alle Einbauten integriert, einschließlich LED-Beleuchtung. Für
die Deckenstrahlungsheizung sind Verteilleitungen
von der vorhandenen Heizungsanlage einzubinden.
Nach DIN EN 12831 und zum energetischen Nachweis nach DIN V 18599 ist eine Raum-temperatur von 20°C in der Sporthalle zu Grunde zu legen.
Als Nutzungstemperatur für die Sporthalle wird 17°C nach DIN 18032-1 empfohlen.
Lufttechnische Anlagen
Für die Umnutzung
des Garderobenraumes zum Erste-Hilfe-Raum im Schulneubau sind die vorhandenen Zu- und Abluftdurchlässe entsprechend
den neuen Gegebenheiten
anzupassen.
Starkstromanlagen
Die
vorhandene Elektroanlage in
der Schulsporthalle wird komplett
demontiert
und nachfol-
gend erneuert. In die neue ballwurfsichere Unterdecke wird eine LED-Beleuchtung inte-
griert. Die Beleuchtung ist in zwei Gruppen schaltbar.
Die Beleuchtungsstärke wird auf die
Hauptnutzungsart Schulsport ausgerichtet und beträgt 300 lux.
Die Schulsporthalle erhält
eine neue Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Die Stromversorgung
erfolgt über
eine Gruppenbatterieanlage.
Die Schalter und Steckdosen sind ballwurfsicher
oder verdeckt
angeordnet. Im Geräteraum ist eine Kraftsteckdose vorgesehen.
Für den innenliegenden Sonnenschutz sind elektrische Antriebe konzipiert.
Die Ansteue-
rung erfolgt gruppenweise und wird manuell
betätigt.
Die Turnhalle wird in der Mitte durch
einen Trennvorhang
geteilt. Der elektrische Antrieb des
Trennvorhanges ist zu versorgen.
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Die Schulsporthalle wird an die Hausalarmanlage und an die Einbruchmeldeanlage der Schule angeschlossen. Es
besteht die Anforderung einer außerschulischen Nutzung
der Schulsporthalle in den
Abendstunden. Dazu ist eine Anpassung
der Scharfschaltbereiche
der Schule erforderlich.
Zudem muss das Treppenhaus im Schulgebäude für die außerschulische Hallennutzung
als zweiter Fluchtweg frei zugänglich sein.
Ein weiteres Erfordernis ist die Anpassung der Schließanlage,
um den freien Zugang zu allen Räumen zu begrenzen.
Die
Schulsporthalle erhält eine einfache Lautsprecheranlage
zur Musikwiedergabe, die in der ballwurfsicheren Decke geschützt
eingebaut wird.
Für die Sonnenschutzanlage
ist es erforderlich, vier Motoren mit einer RWA-Anlage zu koppeln. Im Brandfall fahren diese
vier Vorhänge auf und geben die vorhandenen
mechanischen Entrauchungsflügel der Fenster frei.
Terminlicher Ablauf
Genehmigungsplanung: 14.06.2019
bis 08.08.2019
Genehmigungsverfahren: 09.08.2019 bis
07.11.2019
Ausführungsplanung: 19.09.2019 bis
13.11.2019
Vergabeverfahren: 14.11.2019 bis
28.02.2020
Bauausführung: 17.03.2020 bis
11.05.2021
Finanzielle Auswirkungen: ja
Veranschlagung
im Haushaltplan Ansatz 2018 62.900,00 € Ansatz 2019 40.800,00 € Plan 2020 555.000,00 € Plan 2021 404.900,00 € Gesamt 1.063.600,00 € |
Produktsachkonto 21820.7851170010 21820.7851170010 21820.7851170010 |
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Stellungnahme der Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme wurde erstmalig in die
Prioritätenliste 2017-2022ff aufgenommen, die am 5.10.2016 mit Beschluss-Nr.
036/2016 durch den Kreistag beschlossen wurde.
Der Grundsatzbeschluss zur Baumaßnahme wurde im
Kreistag am 3.4.2019 (Beschluss-Nr. 10/2019) gefasst.
Mit der Haushaltsplanung 2018 wurden vom
Fachamt finanzielle Mittel in Höhe von 62.900 € für die Innensanierung der Schulsporthalle angemeldet und in den Finanzplan 2018
eingestellt. Die bis Ende 2018 nicht verwendeten investiven Mittel wurden als
Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2019 vorgetragen. Im Finanzplan 2019ff
wurden weitere Mittel in Höhe von 1.000.700 € für die Haushaltsjahre 2019 und
2020 eingestellt.
Die Deckung der gesamten Investitionskosten in Höhe
von 1.063.600 € kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln
des Landkreises erfolgen.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtslageplan
Anlage 2 – Grundriss
Schulsporthalle
Anlage 3 – Längsschnitt
Bereich Schulsporthalle
Anlage 4 – Visualisierung Innenansicht Schulsporthalle