Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen dem Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) über die Durchführung der Aufgaben der unteren
Jagd- und Fischereibehörde zu.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Frankfurt (Oder) überträgt die ihr obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet
der unteren Jagd- und Fischereibehörde gemäß §§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5
Abs. 1 Satz 1, 2 Alt. GKGBbg einschließlich des Vollzugs dieser Aufgaben auf
den Landkreis Oder-Spree.
Hierzu gehören insbesondere Aufgaben nach den
Vorschriften des:
Fischereigesetzes
(BbgFischG) und der Fischereiordnung (BbgFischO) für das Land Brandenburg
- Prüfung
und Beanstandung von Fischereipachtverträgen
-
Erarbeitung fischereirechtlicher Stellungnahmen
-
Organisation, Durchführung und Beaufsichtigung von Angelprüfungen
- Erteilung
von Fischereischeinen
- Ausgabe
von Fischereiabgabemarken
-
Organisation, Schulung und Wahrnehmung der Fischereiaufsicht
-
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen
Bundesjagdgesetzes
(BJagdG) und Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
- Gestaltung
von Jagdbezirken
-
Rechtsaufsicht über die
Jagdgenossenschaften/Hegegemeinschaften
-
Prüfung von Jagdpachtverträgen/-erlaubnissen
-
Erteilung, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen
-
Abschussplanung/Jagdstatistik
-
Jagd in befriedeten Bezirken
-
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und
Strafsachen
-
Erarbeitung jagdrechtlicher Stellungnahmen
Die Aufgabenübertragung
umfasst auch den hoheitlichen Vollzug aller betroffenen Aufgaben, insbesondere
die Durchführung von Verwaltungsverfahren einschließlich Verfahren zur Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren,
Vor-Ort-Kontrollen sowie die Erhebung und Verarbeitung von Daten einschließlich
der Führung von Datenbanken. Der Landkreis verpflichtet sich, die Datenbanken
so zu pflegen, dass zu vereinbarten Stichtagen eine Aussage über Fallzahlen für
das Stadtgebiet Frankfurt (Oder) möglich ist.
Vor
dem Hintergrund der Nutzung von Synergien haben sich der Landkreis Oder-Spree
und die Stadt Frankfurt (Oder) dazu entschlossen, den Vollzug des
Bundesjagdgesetzes und des Fischereigesetzes im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit ab dem 01.12.2019 gemeinsam zu regeln.
Die
Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen beiden Gebietskörperschaften enthält
die zu beschließende öffentlich- rechtliche Vereinbarung.
Danach
werden im Landkreis Oder-Spree 0,5 Personalstellen für die Aufgabenwahrnehmung
vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Aufgabenübertragung soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt
werden. Der Entwurf wurde durch die Stabsstelle Personal und Organisation
gemeinsam mit dem Landwirtschaftsamt erarbeitet und mit der Stadt Frankfurt
(Oder) abgestimmt. Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sind dem MIK
anzuzeigen. Der Entwurf wurde dem MIK zur Kenntnis gegeben.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Aus der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Oder-Spree und
der Stadt Frankfurt/Oder ergeben sich keine zusätzlichen Belastungen für den
Haushalt des LOS, da die Kosten von der Stadt Frankfurt/Oder erstattet werden.
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der unteren Jagd-
und Fischereibehörde.