Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) zur Durchführung der Aufgaben der unteren Jagd- und Fischereibehörde
Vorlage
056/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) über die Durchführung der Aufgaben der unteren Jagd- und Fischereibehörde zu.

Sachdarstellung:

Die Stadt Frankfurt (Oder) überträgt die ihr obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der unteren Jagd- und Fischereibehörde gemäß §§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Alt. GKGBbg einschließlich des Vollzugs dieser Aufgaben auf den Landkreis Oder-Spree.

 

Hierzu gehören insbesondere Aufgaben nach den Vorschriften des:

Fischereigesetzes (BbgFischG) und der Fischereiordnung (BbgFischO) für das Land Brandenburg

- Prüfung und Beanstandung von Fischereipachtverträgen

- Erarbeitung fischereirechtlicher Stellungnahmen

- Organisation, Durchführung und Beaufsichtigung von Angelprüfungen

- Erteilung von Fischereischeinen

- Ausgabe von Fischereiabgabemarken

- Organisation, Schulung und Wahrnehmung der Fischereiaufsicht

- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen

 

Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG)

-       Gestaltung von Jagdbezirken

-       Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften/Hegegemeinschaften

-       Prüfung von Jagdpachtverträgen/-erlaubnissen

-       Erteilung, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen

-       Abschussplanung/Jagdstatistik

-       Jagd in befriedeten Bezirken

-       Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen

-       Erarbeitung jagdrechtlicher Stellungnahmen

Die Aufgabenübertragung umfasst auch den hoheitlichen Vollzug aller betroffenen Aufgaben, insbesondere die Durchführung von Verwaltungsverfahren einschließlich Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren, Vor-Ort-Kontrollen sowie die Erhebung und Verarbeitung von Daten einschließlich der Führung von Datenbanken. Der Landkreis verpflichtet sich, die Datenbanken so zu pflegen, dass zu vereinbarten Stichtagen eine Aussage über Fallzahlen für das Stadtgebiet Frankfurt (Oder) möglich ist.

 

Vor dem Hintergrund der Nutzung von Synergien haben sich der Landkreis Oder-Spree und die Stadt Frankfurt (Oder) dazu entschlossen, den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Fischereigesetzes im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ab dem 01.12.2019 gemeinsam zu regeln.

 

Die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen beiden Gebietskörperschaften enthält die zu beschließende öffentlich- rechtliche Vereinbarung.

Danach werden im Landkreis Oder-Spree 0,5 Personalstellen für die Aufgabenwahrnehmung vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufgabenübertragung soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werden. Der Entwurf wurde durch die Stabsstelle Personal und Organisation gemeinsam mit dem Landwirtschaftsamt erarbeitet und mit der Stadt Frankfurt (Oder) abgestimmt. Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sind dem MIK anzuzeigen. Der Entwurf wurde dem MIK zur Kenntnis gegeben.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Aus der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Oder-Spree und der Stadt Frankfurt/Oder ergeben sich keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt des LOS, da die Kosten von der Stadt Frankfurt/Oder erstattet werden.

Anlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der unteren Jagd- und Fischereibehörde.