Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, Frau Mareike Scobel als
hauptamtliche Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte zu benennen.
Sachdarstellung:
Gemäß
§ 15 der Hauptsatzung benennt der Kreistag eine hauptamtliche
Gleichstellungsbeauftragte (GBA), die der Landrat vorschlägt, zur Erfüllung der
Aufgaben gemäß § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 BbgKVerf.
Mit der Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten
durch den Kreistag und dem Ausscheiden von Frau Birgit Bartolf zum 31.12.2018
ist die Stelle vakant.
Eine interne Stellenausschreibung wurde am
27.06.2019 im Intranet veröffentlicht.
Auf die Ausschreibung gingen insgesamt vier
Bewerbungen ein. Es bewarben sich ausschließlich Frauen.
Unter den Bewerberinnen war keine Schwerbehinderte.
Die Bewerbungen wurden nach Eingang registriert und
die persönlichen Daten und der berufliche Werdegang in einer Bewerberliste
aufbereitet. Da alle Bewerbungen den formalen Mindestanforderungen der
Ausschreibung entsprachen, wurden sämtliche Bewerberinnen zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch habe ich am
13.08.2019 unter Zuziehung von Frau Grunewald (Büroleiterin), Frau Handreck
(Stabsstellenleiterin) und Frau Winkler (stellv. Vorsitzende des Personalrates)
geführt.
Wie bereits im Kreistag vorgetragen, habe ich mich
auf Grund der Aufgabenvielfalt entschlossen, auch die Tätigkeit der Migrations-
und Integrationsarbeit im Landkreis Oder- Spree der Gleichstellungsbeauftragten
zuzuordnen.
Aus diesem Grund habe ich den Inhalt der
Bewerbungsgespräche wie folgt ausgewählt:
- die gesellschaftliche und historische Einordung des Themas
Gleichstellung und Anforderungen, die sich für die Arbeit im Landkreis ergeben
insbesondere bei der Verknüpfung der Themen Integration/ Migration und
Gleichstellung
- Erfahrungen
in der politischen Arbeit z. B. Gremienarbeit bzw. Ansätze einer Vernetzung im
kommunalpolitischen Gefüge;
- Inhaltliche
Vorstellungen mit Blick auf die Stärkung des Dienstleistungsgedankens und dem
Aspekt der Bürgernähe in der Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree;
- Konzeptionelle
Vorstellungen zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Bedarfsermittlung und
konkreter Aufgabenkatalog;
- Persönliche Einstellungen und Identifikation vor
dem Hintergrund der strukturellen Herausforderungen, mit denen sich der
Landkreis konfrontiert sieht;
- Identifikation
mit dem Leitbildprozess.
Die Gesamtschau der
Informationen aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen und den
Vorstellungsgesprächen ermöglichten mir, die fundierte Einschätzung der Bewerberinnen
am Maßstab der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Sinne des Artikel
33, Absatz 2 Grundgesetz mit Blick auf die Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten vorzunehmen. Um die Einschätzung der
unterschiedlichen Bewerber zu objektivieren, wurde in Auswertung der Unterlagen
eine Rankingliste erstellt.
Im Ergebnis des
Auswahlverfahrens habe ich mich im Hinblick auf die Benennung der
Gleichstellungsbeauftragten für die Bewerberin
Frau Mareike Scobel
entschieden.
Nach eingehender
Auswertung der Bewerbungsunterlagen und der Vorstellungsgespräche sehe ich
diese Anforderungen bei Frau Scobel gegenüber den weiteren Bewerberinnen als
erfüllt an.
Frau Scobel erfüllt die
allgemeinen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Stelle.
Die Bewerberin verfügt
über einen Bachelor Abschluss „Soziale Arbeit“ der Alice Salomon Hochschule und
hat außerdem einen Masterabschluss „Public Administration“ an der Hochschule
für Wirtschaft und Recht in Berlin erworben.
Seit Februar dieses
Jahres leitet Frau Scobel die Gemeinschaftsunterkunft im Fuchsbau, eine durch
den Landkreis betriebene Flüchtlingsunterkunft. Sie verfügt damit neben
Führungserfahrung auch über Berufserfahrungen in der Migrationssozialarbeit,
welche insbesondere durch die schwierige Thematik der Gleichstellung von
Flüchtlingsfrauen in der deutschen Gesellschaft geprägt ist.
Im Rahmen ihrer
Masterarbeit beschäftigte sich Frau Scobel mit dem Thema Digitalisierung aus
Sicht der Bürgerinnen und Bürger. Dieses Aufgabenfeld wird unsere Verwaltung in
den nächsten Jahren beschäftigen. Konzepte zur Barrierefreiheit, Dienstleistungsorientierung,
gleichberechtigten Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit
Digitalisierung stehen auf der Agenda. Hier kann Frau Scobel aufgrund ihrer
Erfahrungen wichtige Impulse setzen.
Aus dem Kreis der Bewerberinnen für die Stelle der GBA erfüllt Frau
Scobel alle Auswahlkriterien in vollem Umfang.
Im Vergleich
zu der zweitplatzierten Mitbewerberin verfügt sie über den höheren
Bildungsabschluss und umfänglichere einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet
der Integrationsarbeit.
Wird Frau Mareike Scobel
zur Gleichstellungsbeauftragten bestimmt, beabsichtige ich, ihr die Aufgabe mit
Wirkung zum 01.10.2019 zu übertragen.
Die Rechte des
Personalrates gem. § 92 Landespersonalvertretungsgesetz wurden gewahrt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen entstehen
nicht, da die Personalkosten im Haushalt eingeplant sind.