Betreff
Berufung der Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten
Vorlage
057/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, Frau Mareike Scobel als hauptamtliche Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte zu benennen.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 15 der Hauptsatzung benennt der Kreistag eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte (GBA), die der Landrat vorschlägt, zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 BbgKVerf.

 

Mit der Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten durch den Kreistag und dem Ausscheiden von Frau Birgit Bartolf zum 31.12.2018 ist die Stelle vakant.

 

Eine interne Stellenausschreibung wurde am 27.06.2019 im Intranet veröffentlicht.

Auf die Ausschreibung gingen insgesamt vier Bewerbungen ein. Es bewarben sich ausschließlich Frauen. Unter den Bewerberinnen war keine Schwerbehinderte.

 

Die Bewerbungen wurden nach Eingang registriert und die persönlichen Daten und der berufliche Werdegang in einer Bewerberliste aufbereitet. Da alle Bewerbungen den formalen Mindestanforderungen der Ausschreibung entsprachen, wurden sämtliche Bewerberinnen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch habe ich am 13.08.2019 unter Zuziehung von Frau Grunewald (Büroleiterin), Frau Handreck (Stabsstellenleiterin) und Frau Winkler (stellv. Vorsitzende des Personalrates) geführt.

 

Wie bereits im Kreistag vorgetragen, habe ich mich auf Grund der Aufgabenvielfalt entschlossen, auch die Tätigkeit der Migrations- und Integrationsarbeit im Landkreis Oder- Spree der Gleichstellungsbeauftragten zuzuordnen.

Aus diesem Grund habe ich den Inhalt der Bewerbungsgespräche wie folgt ausgewählt:

 

-       die gesellschaftliche und historische Einordung des Themas Gleichstellung und Anforderungen, die sich für die Arbeit im Landkreis ergeben insbesondere bei der Verknüpfung der Themen Integration/ Migration und Gleichstellung

-       Erfahrungen in der politischen Arbeit z. B. Gremienarbeit bzw. Ansätze einer Vernetzung im kommunalpolitischen Gefüge;

-       Inhaltliche Vorstellungen mit Blick auf die Stärkung des Dienstleistungsgedankens und dem Aspekt der Bürgernähe in der Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree;

-       Konzeptionelle Vorstellungen zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Bedarfsermittlung und konkreter Aufgabenkatalog;

-       Persönliche Einstellungen und Identifikation vor dem Hintergrund der strukturellen Herausforderungen, mit denen sich der Landkreis konfrontiert sieht;

-       Identifikation mit dem Leitbildprozess.

 

Die Gesamtschau der Informationen aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen und den Vorstellungsgesprächen ermöglichten mir, die fundierte Einschätzung der Bewerberinnen am Maßstab der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Sinne des Artikel 33, Absatz 2 Grundgesetz mit Blick auf die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten vorzunehmen. Um die Einschätzung der unterschiedlichen Bewerber zu objektivieren, wurde in Auswertung der Unterlagen eine Rankingliste erstellt.

 

Im Ergebnis des Auswahlverfahrens habe ich mich im Hinblick auf die Benennung der Gleichstellungsbeauftragten für die Bewerberin

 

                                    Frau Mareike Scobel

 

entschieden.

 

Nach eingehender Auswertung der Bewerbungsunterlagen und der Vorstellungsgespräche sehe ich diese Anforderungen bei Frau Scobel gegenüber den weiteren Bewerberinnen als erfüllt an.

 

Frau Scobel erfüllt die allgemeinen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Stelle.

Die Bewerberin verfügt über einen Bachelor Abschluss „Soziale Arbeit“ der Alice Salomon Hochschule und hat außerdem einen Masterabschluss „Public Administration“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin erworben.

 

Seit Februar dieses Jahres leitet Frau Scobel die Gemeinschaftsunterkunft im Fuchsbau, eine durch den Landkreis betriebene Flüchtlingsunterkunft. Sie verfügt damit neben Führungserfahrung auch über Berufserfahrungen in der Migrationssozialarbeit, welche insbesondere durch die schwierige Thematik der Gleichstellung von Flüchtlingsfrauen in der deutschen Gesellschaft geprägt ist.

Im Rahmen ihrer Masterarbeit beschäftigte sich Frau Scobel mit dem Thema Digitalisierung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger. Dieses Aufgabenfeld wird unsere Verwaltung in den nächsten Jahren beschäftigen. Konzepte zur Barrierefreiheit, Dienstleistungsorientierung, gleichberechtigten Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Digitalisierung stehen auf der Agenda. Hier kann Frau Scobel aufgrund ihrer Erfahrungen wichtige Impulse setzen.

 

Aus dem Kreis der Bewerberinnen für die Stelle der GBA erfüllt Frau Scobel alle Auswahlkriterien in vollem Umfang.

Im Vergleich zu der zweitplatzierten Mitbewerberin verfügt sie über den höheren Bildungsabschluss und umfänglichere einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Integrationsarbeit.  

 

Wird Frau Mareike Scobel zur Gleichstellungsbeauftragten bestimmt, beabsichtige ich, ihr die Aufgabe mit Wirkung zum 01.10.2019 zu übertragen.

 

Die Rechte des Personalrates gem. § 92 Landespersonalvertretungsgesetz wurden gewahrt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, da die Personalkosten im Haushalt eingeplant sind.