Betreff
Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2020 bis 2023 ff
Vorlage
054/2019/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1 und Anlage 2 ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der Priorität und in Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in die Haushaltsplanung 2020 und Folgejahre aufzunehmen.

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 19.09.2012 erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff beschlossen (Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch den Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.

 

In der Prioritätenliste wird der mittel- und langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt und Prioritäten in Bezug auf Notwendigkeit und Dringlichkeit bei deren Realisierung gesetzt.

Mit der Prioritätenliste sollen die Abgeordneten frühzeitig über den im Landkreis bestehenden Investitionsbedarf informiert und in die Diskussion um die Rangfolge bei der Umsetzung der investiven Maßnahmen einbezogen werden. Die Prioritätenliste bildet die Grundlage für die Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen Finanzplan bzw. jährlichen Haushaltsplan.

 

Es hat sich in den Vorjahren gezeigt, dass die Abgeordneten gern mehr Zeit für eine ausführliche Diskussion haben wollen. Auch die Gemeinden hatten den Wunsch geäußert, den Entwurf der Prioritätenliste frühzeitig zu erhalten. Deswegen wurde die Prioritätenliste bereits in den Septemberkreistag als Informationsvorlage eingebracht.

 

Auf der Grundlage von Zuarbeiten der Fachämter  und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wurde die am 26.09.2018 durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste (Beschluss-Nr. 048/2018) überarbeitet und fortgeschrieben. Maßnahmen, für die in der Zwischenzeit Grundsatzbeschlüsse durch den Kreistag gefasst wurden, erscheinen nicht mehr in dieser Prioritätenliste.

Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste um neue Maßnahmen ergänzt. Diese sind in der Anlage 1 farblich gekennzeichnet. Die Fachämter waren wie in den Vorjahren aufgefordert, den für ihren Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Die Spalte 5 der Anlagen 1 und 2 enthält die Einschätzung der Fachämter zur Priorität der Maßnahme. Durch das Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement erfolgte die Ermittlung bzw. Schätzung der voraussichtlichen Baukosten für den Ausbau von Kreisstraßen und für Hochbaumaßnahmen.

Das Haus 6 des OSZ Palmnicken wurde vom Schulverwaltungsamt auf  Grund der Diskussion wieder zur Liste gemeldet und aufgenommen. 

Die Anlagen 1a und 2 b enthalten die ausführlichen Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Maßnahmen (siehe Maßnahme-Nr.).

 

In der letzten Spalte der Anlagen 1 und 2 wird die Prioritätensetzung der Verwaltung ausgewiesen und dem Kreistag zur Bestätigung vorgeschlagen.

 

Als neue Hochbaumaßnahmen wurden in die Prioritätenliste 2020-2023 folgende Maßnahmen aufgenommen:

 

- Neubau einer Zweifeld-Schulsporthalle an der Förderschule mit dem sonderpädagogischen 

  Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Fürstenwalde mit einem geschätzten Gesamtwert-

  umfang von 3.433.100 € (Priorität Fachamt: 1)

- Errichtung eines Gymnasiums in Schöneiche mit dem Neubau eines Schulgebäudes, einer

  Dreifeld-Schulsporthalle und der Gestaltung der Außenanlagen und Außensportanlagen mit

  einem geschätzten Gesamtwertumfang von 23.185.400 € (Priorität Fachamt: 3)

- Gestaltung der Außenanlage FKTZ Fürstenwalde mit einem geschätzten Gesamtwert-

   umfang von 650.000 € (Priorität Fachamt: 1)

 

Als neue Straßenbaumaßnahmen wurden folgende Maßnahmen aufgenommen:

 

- K6704-20 Straßenbau freie Strecke Abzweig Bomsdorf-Schwerzko

- K6715-30 Straßenbau OD Beeskow

- K6744-15 Straßenbau freie Strecke Dahmsdorf-Reichenwalde

 

Für die neuen Maßnahmen K6715-30 und K6744-15 sollen Fördermittel beim Land beantragt werden.

 

Sowohl bei den Hochbaumaßnahmen als auch den Straßenbaumaßnahmen musste der geschätzte Mittelbedarf bei den bereits in der Prioritätenliste des Vorjahres enthaltenen Investitionsmaßnahmen nach oben korrigiert werden. Die Erhöhungen sind bei den Begründungen zur Notwendigkeit der Maßnahme auf den Anlagen 1 und 2 angemerkt worden.

 

Die neu in die Prioritätenliste aufgenommenen Hochbaumaßnahmen Neubau einer Zweifeld-Schulsporthalle an der Förderschule „Geistige Entwicklung“ FW, Errichtung eines Gymnasiums in Schöneiche und Gestaltung der Außenanlage FKTZ Fürstenwalde haben einen Gesamtwertumfang von 27.268.500 €. Die neuen Straßenbaumaßnahmen haben einen Gesamtwertumfang von 4.572.000 €.   

Laut aktueller Kostenschätzungen betragen die Gesamtkosten für die in der Prioritätenliste aufgeführten Hochbaumaßnahmen 83.948.900 € und für die Straßenbaumaßnahmen 10.603.000 €.

Für den Bau des Schulzentrums Fürstenwalde mit Grund- und Oberschule einschließlich Schulsporthalle, Außensportanlagen und Außenanlagen wurden mit Zuwendungsbescheid vom 28.6.2018 Fördermittel  in Höhe von 8 Mio € bewilligt.

Für die in der Prioritätenliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen rechnet das Fachamt mit Fördermitteln in Höhe von 5.400.300 €.

 

Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2020 – 2023 erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2020 bzw. den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2021–2023. Die zeitliche Umsetzung der in der Prioritätenliste beschlossenen Maßnahmen ist grundsätzlich von den jährlichen allgemeinen und zweckgebundenen investiven Zuweisungen sowie von „freien“ liquiden Mitteln abhängig. Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2020 wird es auch weiterhin investive Schlüsselzuweisungen geben.

Ursprünglich sollten diese mit Auslaufen des Solidarpaktes ab 2020 wegfallen.

Bereits bei der am 05.10.2016 beschlossenen Prioritätenliste wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Finanzierungsquellen (allgemeine Schlüsselzuweisungen, Fördermittel, liquide Mittel infolge der positiven Jahresabschlüsse) nicht ausreichen, um alle  Maßnahmen der Prioritätenliste im Planungszeitraum bis 2023 umzusetzen.

 

Die Aufnahme neuer Maßnahmen in die Prioritätenliste und die Verteuerung der beschlossenen Maßnahmen verstärkt den nicht gedeckten Finanzbedarf. Erkennbar ist aber auch, dass sich die Fertigstellung einiger Maßnahmen – aus den verschiedensten Gründen – nach hinten verschieben wird.

 

Unstrittig ist jedoch, dass bei vollständiger Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen. Das könnte über die Aufnahme von Krediten oder über die Festsetzung einer höheren Kreisumlage, die für die Finanzierung von investiven Maßnahmen verwandt wird, erfolgen.

Dafür sind jeweils besondere Voraussetzungen notwendig. Für die Aufnahme von Investitionskrediten bedarf es einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung durch das Innenministerium, wofür der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Dafür müssen ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden.

Eine „investive Kreisumlage“ erfordert intensive Gespräche und Abstimmungen mit den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden und die Berücksichtigung der jeweiligen gemeindlichen Finanzsituation.


Die Umsetzung der bisher beschlossenen Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass Investitionsstandorte stärker im Zusammenhang betrachtet werden und bei der Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste 2020-2023 fortgesetzt werden.

 

Der Entwurf der Prioritätenliste wird auch den Gemeinden zur Kenntnis gegeben. Damit erhalten die Gemeinden Gelegenheit zur Meinungsäußerung.

Anlagen:

 

Anlage 1:         Prioritätenliste 2020-2023 - Investitionen Hochbau

Anlage 1a:       Begründungen zur Prioritätenliste 2020-2023 - Investitionen Hochbau

Anlage 2:         Prioritätenliste 2020-2023 - Investitionen Straßenbau

Anlage 2a:       Begründungen zur Prioritätenliste 2020-2023 - Investitionen Straßenbau