Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1
und Anlage 2 ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die
Maßnahmen entsprechend der Priorität und in Abhängigkeit von dem für
Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in die Haushaltsplanung 2020
und Folgejahre aufzunehmen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am
19.09.2012 erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff
beschlossen (Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch
den Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des
Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.
In der Prioritätenliste wird der mittel- und
langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt und Prioritäten in
Bezug auf Notwendigkeit und Dringlichkeit bei deren Realisierung gesetzt.
Mit der Prioritätenliste sollen die
Abgeordneten frühzeitig über den im Landkreis bestehenden Investitionsbedarf
informiert und in die Diskussion um die Rangfolge bei der Umsetzung der
investiven Maßnahmen einbezogen werden. Die Prioritätenliste bildet die
Grundlage für die Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen
Finanzplan bzw. jährlichen Haushaltsplan.
Es hat sich in den Vorjahren gezeigt, dass
die Abgeordneten gern mehr Zeit für eine ausführliche Diskussion haben wollen.
Auch die Gemeinden hatten den Wunsch geäußert, den Entwurf der Prioritätenliste
frühzeitig zu erhalten. Deswegen wurde die Prioritätenliste bereits in den
Septemberkreistag als Informationsvorlage eingebracht.
Auf der Grundlage von Zuarbeiten der
Fachämter und unter Berücksichtigung
aktueller Entwicklungen wurde die am 26.09.2018 durch den Kreistag beschlossene
Prioritätenliste (Beschluss-Nr. 048/2018) überarbeitet und fortgeschrieben.
Maßnahmen, für die in der Zwischenzeit Grundsatzbeschlüsse durch den Kreistag
gefasst wurden, erscheinen nicht mehr in dieser Prioritätenliste.
Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste um neue
Maßnahmen ergänzt. Diese sind in der Anlage 1 farblich gekennzeichnet. Die
Fachämter waren wie in den Vorjahren aufgefordert, den für ihren
Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die
Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Die Spalte 5 der Anlagen 1 und 2
enthält die Einschätzung der Fachämter zur Priorität der Maßnahme. Durch das
Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement erfolgte die Ermittlung bzw.
Schätzung der voraussichtlichen Baukosten für den Ausbau von Kreisstraßen und
für Hochbaumaßnahmen.
Das Haus 6 des OSZ Palmnicken wurde vom Schulverwaltungsamt
auf Grund der Diskussion wieder zur Liste
gemeldet und aufgenommen.
Die Anlagen 1a und 2 b enthalten die
ausführlichen Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Maßnahmen (siehe
Maßnahme-Nr.).
In der letzten Spalte der Anlagen 1 und 2
wird die Prioritätensetzung der Verwaltung ausgewiesen und dem Kreistag zur
Bestätigung vorgeschlagen.
Als neue Hochbaumaßnahmen wurden in
die Prioritätenliste 2020-2023 folgende Maßnahmen aufgenommen:
- Neubau einer Zweifeld-Schulsporthalle an
der Förderschule mit dem sonderpädagogischen
Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Fürstenwalde mit einem geschätzten
Gesamtwert-
umfang von 3.433.100 € (Priorität Fachamt: 1)
- Errichtung eines Gymnasiums in Schöneiche
mit dem Neubau eines Schulgebäudes, einer
Dreifeld-Schulsporthalle und der Gestaltung der Außenanlagen und
Außensportanlagen mit
einem
geschätzten Gesamtwertumfang von 23.185.400 € (Priorität Fachamt: 3)
- Gestaltung der Außenanlage FKTZ
Fürstenwalde mit einem geschätzten Gesamtwert-
umfang von 650.000 € (Priorität Fachamt: 1)
Als neue Straßenbaumaßnahmen wurden
folgende Maßnahmen aufgenommen:
- K6704-20 Straßenbau freie Strecke Abzweig Bomsdorf-Schwerzko
- K6715-30 Straßenbau OD Beeskow
- K6744-15 Straßenbau freie Strecke Dahmsdorf-Reichenwalde
Für die neuen Maßnahmen K6715-30 und K6744-15
sollen Fördermittel beim Land beantragt werden.
Sowohl bei den Hochbaumaßnahmen als auch den
Straßenbaumaßnahmen musste der geschätzte Mittelbedarf bei den bereits in der Prioritätenliste
des Vorjahres enthaltenen Investitionsmaßnahmen nach oben korrigiert werden.
Die Erhöhungen sind bei den Begründungen zur Notwendigkeit der Maßnahme auf den
Anlagen 1 und 2 angemerkt worden.
Die neu in die Prioritätenliste aufgenommenen
Hochbaumaßnahmen Neubau einer Zweifeld-Schulsporthalle an der Förderschule
„Geistige Entwicklung“ FW, Errichtung eines Gymnasiums in Schöneiche und
Gestaltung der Außenanlage FKTZ Fürstenwalde haben einen Gesamtwertumfang von
27.268.500 €. Die neuen Straßenbaumaßnahmen haben einen Gesamtwertumfang von
4.572.000 €.
Laut aktueller Kostenschätzungen betragen die
Gesamtkosten für die in der Prioritätenliste aufgeführten Hochbaumaßnahmen
83.948.900 € und für die Straßenbaumaßnahmen 10.603.000 €.
Für den Bau des Schulzentrums Fürstenwalde
mit Grund- und Oberschule einschließlich Schulsporthalle, Außensportanlagen und
Außenanlagen wurden mit Zuwendungsbescheid vom 28.6.2018 Fördermittel in Höhe von 8 Mio € bewilligt.
Für die in der Prioritätenliste aufgeführten
Straßenbaumaßnahmen rechnet das Fachamt mit Fördermitteln in Höhe von 5.400.300
€.
Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2020 –
2023 erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2020 bzw.
den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2021–2023. Die zeitliche Umsetzung
der in der Prioritätenliste beschlossenen Maßnahmen ist grundsätzlich von den
jährlichen allgemeinen und zweckgebundenen investiven Zuweisungen sowie von
„freien“ liquiden Mitteln abhängig. Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes
ab 2020 wird es auch weiterhin investive Schlüsselzuweisungen geben.
Ursprünglich sollten diese mit Auslaufen des
Solidarpaktes ab 2020 wegfallen.
Bereits bei der am 05.10.2016 beschlossenen
Prioritätenliste wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandenen
Finanzierungsquellen (allgemeine Schlüsselzuweisungen, Fördermittel, liquide
Mittel infolge der positiven Jahresabschlüsse) nicht ausreichen, um alle Maßnahmen der Prioritätenliste im Planungszeitraum
bis 2023 umzusetzen.
Die Aufnahme neuer Maßnahmen in die
Prioritätenliste und die Verteuerung der beschlossenen Maßnahmen verstärkt den
nicht gedeckten Finanzbedarf. Erkennbar ist aber auch, dass sich die
Fertigstellung einiger Maßnahmen – aus den verschiedensten Gründen – nach
hinten verschieben wird.
Unstrittig ist jedoch, dass bei
vollständiger Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen weitere
Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen. Das könnte über die Aufnahme
von Krediten oder über die Festsetzung einer
höheren Kreisumlage, die für die Finanzierung von investiven Maßnahmen verwandt
wird, erfolgen.
Dafür sind jeweils besondere Voraussetzungen
notwendig. Für die Aufnahme von Investitionskrediten bedarf es einer
kommunalaufsichtlichen Genehmigung durch das Innenministerium, wofür der
Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Dafür müssen
ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden.
Eine „investive Kreisumlage“ erfordert
intensive Gespräche und Abstimmungen mit den kreisangehörigen Städten, Ämtern
und Gemeinden und die Berücksichtigung der jeweiligen gemeindlichen
Finanzsituation.
Die
Umsetzung der bisher beschlossenen Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass
Investitionsstandorte stärker im Zusammenhang betrachtet werden und bei der
Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit
und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit
der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste 2020-2023 fortgesetzt
werden.
Der Entwurf der Prioritätenliste wird auch
den Gemeinden zur Kenntnis gegeben. Damit erhalten die Gemeinden Gelegenheit
zur Meinungsäußerung.
Anlagen:
Anlage 1: Prioritätenliste
2020-2023 - Investitionen Hochbau
Anlage 1a: Begründungen
zur Prioritätenliste 2020-2023 - Investitionen Hochbau
Anlage 2: Prioritätenliste
2020-2023 - Investitionen Straßenbau
Anlage 2a: Begründungen
zur Prioritätenliste 2020-2023 - Investitionen Straßenbau