Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des
Landkreises Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises Oder-Spree über
die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Abfallgebührensatzung –
vom 04.12.2019 (Anlage 1).
Sachdarstellung:
Mit dem vorliegenden
Entwurf der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oder-Spree (AGS) soll die
Abfallgebührensatzung vom 06.12.2018 - wie in der Anlage 1 dargestellt –
aktualisiert werden.
In der
Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AGS (Anlage 2) sind die
Änderungen gekennzeichnet.
Die Satzung wurde
inhaltlich in Analogie der bereits beschlossenen Abfallentsorgungssatzung (AES)
für 2020 überarbeitet. Es wurden Regelungslücken geschlossen, Vorschriften neu
strukturiert, Formulierungen an geltende Rechtsvorschriften oder inhaltlich
innerhalb der Satzung aneinander angepasst oder vereinfacht, einige
Vorschriften aus der AES sind nunmehr in diese Satzung übernommen.
Insbesondere wurden
folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
§ 4 - Gebührenmaßstab
Im Absatz 5 ist aus
Gründen der Gleichbehandlung und Behälternutzung neu geregelt, dass bei
Gewerbebetrieben die Behältergebühr für alle auf einem Gewerbegrundstück
vorhandenen Restabfallbehälter erhoben wird. Bisher galt das nur für den
jeweils ersten und größten Restabfallbehälter.
Im Absatz 10 wurde mit Regelungen, die
bisher in der AES enthalten waren, ergänzt.
Da die Abholung von
Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten bislang nicht geregelt
war, wurde ein zusätzlicher Absatz 11 hinzugefügt.
§
9 - Erlass/Reduzierung der Gebühren
Absätze 1 und 2 sind
gestrichen worden, da § 12c Kommunalabgabengesetz (KAG) bereits den Erlass
regelt und abweichende Regelungen rechtswidrig sind. Die bisherigen Regelungen
aus Absatz 3 sind nunmehr im § 6 Absatz 3 der bereits verabschiedeten
Abfallentsorgungssatzung eingearbeitet.
Anlagen:
Anlage 1 im Entwurf – Textfassung
Anlage 2 im Entwurf – Alt-Neu