Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der planerischen Vorbereitung des
grundhaften Ausbaus der K 6737 Abschnitt 010, OD Arensdorf vom 0,000 bis km 0,571.
Sachdarstellung:
Die K 6737 (010), OD Arensdorf, wurde um das Jahr
1980 im Auftrag der Gemeinde Arensdorf ausgebaut. Seit der Aufstufung der
Gemeindestraße in die Straßengruppe der Kreisstraßen im Jahr 1995 wurden in der
Ortslage lediglich Unterhaltungsarbeiten zum Erhalt des Straßenkörpers
ausgeführt.
Die Fahrbahn weist Ausbesserungs- und Flickstellen
aus. Ihre Breite liegt im Bereich zwischen 6,30 m und 6,80 m. Der
Fahrbahnaufbau ist nach der heutigen Verkehrsbelegung zu gering bemessen.
Ein Straßenentwässerungssystem ist nur punktuell
(Sickerschächte, Rigole) vorhanden, welches das anfallende Niederschlagswasser
in seiner Gesamtheit nicht aufnehmen und abführen kann. Das System entspricht
nicht mehr den materiellen Anforderungen und bedarf einer dringenden
Erneuerung.
Die Einmündungen von Gemeindestraßen und Einfahrten
sind unbefestigt und entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik.
Nach dem
Kreisstraßenbedarfsplan (Stand 2012), der am 10. April 2013 vom Kreistag
als Handlungsgrundlage für
die Kreisverwaltung beschlossenen wurde (Beschluss Nr. 014/26/2013), ist
nunmehr in den Jahren 2019 - 2021 die planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der
Kreisstraße K 6737 vorgesehen und im Jahr 2022 deren bauliche Realisierung.
Verkehrsbelegung:
Im Ergebnis der aktuellen
Verkehrszählung (Stand: 23.07.2019) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:
insgesamt 1.032 KFZ/ 24h
davon 965 PKW
53 LKW
14 Busse
(ÖPNV)
Planerische
Aufgabenstellung:
Aufgrund des zu geringen Fahrbahnaufbaus und des zu
erneuernden Straßenentwässerungssystems ist ein grundhafter Ausbau der OD
Arensdorf erforderlich.
Die neue Straßenführung soll sich an der
vorhandenen Trasse orientieren. Zwangspunkte bilden die anliegende Bebauung mit
ihren Umfriedungen, Zufahrten, Einmündungen, der Oderbruchbahnradweg, das
bestehende Grabensystem und der Anschluss an die B 5.
Durch den regelgerechten Ausbau soll eine
Fahrbahnbreite von durchgängig 6,50 m erzielt werden. Der maßgebende Begegnungsverkehr
von Bus/Bus wird damit gewährleistet.
Das Straßenentwässerungssystem ist durch eine neue,
den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlage zu ersetzen. Der Träger
der neuen Entwässerungsanlage richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Straßenbaubehörde strebt auf Grund der
vorhandenen Verkehrsbelegung eine Verkehrsartentrennung innerhalb der OD
Arensdorf an. Das Amt Odervorland (vertritt die Gemeinde Steinhöfel) als potenzieller
Baulastträger prüft, ob mit dem kreislichen Straßenbauvorhaben ein
straßenbegleitender Gehweg angelegt
werden soll.
Das Amt Odervorland ist auch verantwortlich für die
innerörtlichen Bushaltestellen und einmündenden Gemeindestraßen. Diese sollen
im Ergebnis der gemeinsamen Vorabstimmung erhalten und der neuen Straßenführung
angepasst werden.
Etwaige Schnittstellen mit dem Amt Odervorland
sollen in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung geregelt werden.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Straßenbaumaßnahme wurde in die
Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 -
2019 ff aufgenommen und durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr.
054/29/2013). Sie fand in den nachfolgenden
Haushaltsplänen ihre Berücksichtigung. Die voraussichtlichen Investitionskosten
werden jeweils im Zuge des Planungsfortschritts weiter aktualisiert und in den
nachfolgenden Haushaltsplänen fortgeschrieben.
Die mit der Kostenschätzung, Stand
09/2019 ermittelten Investitionskosten fanden in der aktuellen Haushaltsplanung
2020 ihre Berücksichtigung.
Nach der Richtlinie des Ministeriums
für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg
(Rili KStB Bbg) ist eine finanzielle Förderung der Straßenbaumaßnahme möglich.
Die Richtlinie stellt dem Antragsteller eine 75 %ige Zuwendung der
zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht. Das Fachamt beabsichtigt, eine Förderung
des Straßenbauvorhabens zu beantragen.
Nach der Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme
bedarf die OD Arensdorf in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen
Instandsetzungsmaßnahmen. Der jährliche Unterhaltungsbedarf wird sich innerhalb
der nächsten fünf Jahre minimieren.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenschätzung
Stand 09/2019 für
die OD Arensdorf Planung und Bau 1.366.400,00 € |
|
Objektbezogene Zuwendung gemäß
der Rili KStB Bbg für
die OD Arensdorf (Stand
03/2018) 820.000,00
€ |
Veranschlagung
im Haushalt OD
Arensdorf bisher
bereitgestellt 40.000,00 € Ansatz
2019 34.500,00 € Finanzplan
2020 45.500,00 € Finanzplan
2021 843.000,00 € Gesamt: 963.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852371010 54210.7852371010 54210.7852371010 54210.7852371010 54210.6811371010 |
577.800,00 € 577.800,00
€ |
Stellungnahme der Kämmerei:
Für den
grundhaften Ausbau der K6737-10 OD Arensdorf
wurden
im HH-Plan 2018 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 40.000 €
bereitgestellt.
Mit der
Erarbeitung des Haushaltsplans 2019 wurde ein weiterer Finanzmittelbedarf für
Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 923.000 € angemeldet und in den
Finanzplan 2019-2021 aufgenommen. Insgesamt stehen damit 963.000 € zur
Verfügung.
Für das HH-Jahr 2021 wurde eine Landeszuweisung in
Höhe von 577.800 € eingestellt.
Auf Grundlage der aktuellen Kostenschätzung wird nun
von Investitionskosten in Höhe von 1.366.400 € und Landeszuweisungen in Höhe
von rd. 820.000 € ausgegangen.
Die Kostenerhöhung und die höhere Landeszuweisung sind
bei der HH-Planung 2020 zu berücksichtigen.
Der dann verbleibende
Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 546.400 € kann aus
investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug