Betreff
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6737 Abschnitt 010, Ortsdurchfahrt ( OD) Arensdorf in der Gemeinde Steinhöfel
Vorlage
075/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der planerischen Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6737 Abschnitt 010, OD Arensdorf vom  0,000 bis km 0,571.

 

Sachdarstellung:

 

Die K 6737 (010), OD Arensdorf, wurde um das Jahr 1980 im Auftrag der Gemeinde Arensdorf ausgebaut. Seit der Aufstufung der Gemeindestraße in die Straßengruppe der Kreisstraßen im Jahr 1995 wurden in der Ortslage lediglich Unterhaltungsarbeiten zum Erhalt des Straßenkörpers ausgeführt.

 

Die Fahrbahn weist Ausbesserungs- und Flickstellen aus. Ihre Breite liegt im Bereich zwischen 6,30 m und 6,80 m. Der Fahrbahnaufbau ist nach der heutigen Verkehrsbelegung zu gering bemessen.

 

Ein Straßenentwässerungssystem ist nur punktuell (Sickerschächte, Rigole) vorhanden, welches das anfallende Niederschlagswasser in seiner Gesamtheit nicht aufnehmen und abführen kann. Das System entspricht nicht mehr den materiellen Anforderungen und bedarf einer dringenden Erneuerung.

           

Die Einmündungen von Gemeindestraßen und Einfahrten sind unbefestigt und entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik.

 

Nach dem Kreisstraßenbedarfsplan (Stand 2012), der am 10. April 2013 vom Kreistag

als Handlungsgrundlage für die Kreisverwaltung beschlossenen wurde (Beschluss Nr. 014/26/2013), ist nunmehr in den Jahren 2019 - 2021 die planerische  Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der Kreisstraße K 6737 vorgesehen und im Jahr 2022 deren bauliche Realisierung.

 

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand: 23.07.2019) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:

 

insgesamt            1.032 KFZ/ 24h

davon                     965 PKW

                                 53 LKW

                                 14 Busse (ÖPNV)

 

 

Planerische Aufgabenstellung:

 

Aufgrund des zu geringen Fahrbahnaufbaus und des zu erneuernden Straßenentwässerungssystems ist ein grundhafter Ausbau der OD Arensdorf erforderlich.

 

Die neue Straßenführung soll sich an der vorhandenen Trasse orientieren. Zwangspunkte bilden die anliegende Bebauung mit ihren Umfriedungen, Zufahrten, Einmündungen, der Oderbruchbahnradweg, das bestehende Grabensystem und der Anschluss an die B 5.

 

Durch den regelgerechten Ausbau soll eine Fahrbahnbreite von durchgängig 6,50 m erzielt werden. Der maßgebende Begegnungsverkehr von Bus/Bus wird damit gewährleistet.

 

Das Straßenentwässerungssystem ist durch eine neue, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlage zu ersetzen. Der Träger der neuen Entwässerungsanlage richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Die Straßenbaubehörde strebt auf Grund der vorhandenen Verkehrsbelegung eine Verkehrsartentrennung innerhalb der OD Arensdorf an. Das Amt Odervorland (vertritt die Gemeinde Steinhöfel) als potenzieller Baulastträger prüft, ob mit dem kreislichen Straßenbauvorhaben ein straßenbegleitender Gehweg  angelegt werden soll.   

 

Das Amt Odervorland ist auch verantwortlich für die innerörtlichen Bushaltestellen und einmündenden Gemeindestraßen. Diese sollen im Ergebnis der gemeinsamen Vorabstimmung erhalten und der neuen Straßenführung angepasst werden.

 

Etwaige Schnittstellen mit dem Amt Odervorland sollen in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung geregelt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Straßenbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 - 2019 ff aufgenommen und durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr. 054/29/2013). Sie fand in den nachfolgenden Haushaltsplänen ihre Berücksichtigung. Die voraussichtlichen Investitionskosten werden jeweils im Zuge des Planungsfortschritts weiter aktualisiert und in den nachfolgenden Haushaltsplänen fortgeschrieben.

Die mit der Kostenschätzung, Stand 09/2019 ermittelten Investitionskosten fanden in der aktuellen Haushaltsplanung 2020 ihre Berücksichtigung.

Nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg) ist eine finanzielle Förderung der Straßenbaumaßnahme möglich. Die Richtlinie stellt dem Antragsteller eine 75 %ige Zuwendung der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht. Das Fachamt beabsichtigt, eine Förderung des Straßenbauvorhabens zu beantragen.

 

Nach der Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme bedarf die OD Arensdorf in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen. Der jährliche Unterhaltungsbedarf wird sich innerhalb der nächsten fünf Jahre minimieren.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenschätzung Stand 09/2019

für die OD Arensdorf                                        

 

 

 

Planung und Bau        1.366.400,00 €

 

 

Objektbezogene Zuwendung

gemäß der Rili KStB Bbg

für die OD Arensdorf

(Stand 03/2018)

 

820.000,00 €

 

Veranschlagung im Haushalt

OD Arensdorf

 

bisher bereitgestellt          40.000,00 €

 

Ansatz 2019                     34.500,00 €

 

Finanzplan 2020              45.500,00 €

 

 

 

Finanzplan 2021            843.000,00 €

 

 

 

Gesamt:                         963.000,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

54210.7852371010

 

54210.7852371010

 

54210.7852371010

 

         

 

54210.7852371010

 

54210.6811371010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

577.800,00 €

                                                                                    577.800,00 €

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für den grundhaften Ausbau der K6737-10 OD Arensdorf wurden im HH-Plan 2018 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 40.000 € bereitgestellt.

 

Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2019 wurde ein weiterer Finanzmittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 923.000 € angemeldet und in den Finanzplan 2019-2021 aufgenommen. Insgesamt stehen damit 963.000 € zur Verfügung.    

Für das HH-Jahr 2021 wurde eine Landeszuweisung in Höhe von 577.800 € eingestellt.

 

Auf Grundlage der aktuellen Kostenschätzung wird nun von Investitionskosten in Höhe von 1.366.400 € und Landeszuweisungen in Höhe von rd. 820.000 € ausgegangen.

Die Kostenerhöhung und die höhere Landeszuweisung sind bei der HH-Planung 2020 zu berücksichtigen.  

Der dann verbleibende Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 546.400 € kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

 

 

 

Anlage:

Kartenauszug