Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt gemäß § 28
Abs. 2 Nr. 9 i.V.m. § 131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom
18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19 S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I/19, Nr. 38) die Neufassung der Richlinie über die Finanzierung der Geschäftstätigkeit
der Fraktionen und der kommunalpolitischen Fortbildung des Kriestages Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Die
Gewährung von Fahrtkostenerstattung zu Sitzungen der Fraktionen (§ 2 Abs. 4 RL
alt) wurde gestrichen und nun sachlich und systematisch richtig in der
Entschädigungssatzung geregelt (dort § 3 Abs. 2).
Daneben
werden Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
die Neufassung der Richtlinie ergeben sich Mehraufwendungen bei den
Geschäftsführungskosten der Fraktionen. Im Haushaltsplan 2020 sind hierfür
Aufwendungen in Höhe von 76.000 € eingestellt. Gegenüber dem Plan 2019 ergibt
sich eine Erhöhung von 46.000 €.
gez.
Jörn
Perlick
Amtsleiter
Kämmerei und Kreiskasse
Anlagen:
Richtlinie über die
Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Fraktionen und der kommunalpolitischen
Fortbildung des Kreistages Oder-Spree (Neufassung)
Richtlinie mit Änderungen