Betreff
Neufassung der Richtlinie über die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Fraktionen und der kommunalpolitischen Fortbildung des Kreistages Oder-Spree
Vorlage
077/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 9 i.V.m. § 131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19 S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I/19, Nr. 38) die Neufassung der Richlinie über die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Fraktionen und der kommunalpolitischen Fortbildung des Kriestages Oder-Spree.

Sachdarstellung:

 

Die Gewährung von Fahrtkostenerstattung zu Sitzungen der Fraktionen (§ 2 Abs. 4 RL alt) wurde gestrichen und nun sachlich und systematisch richtig in der Entschädigungssatzung geregelt (dort § 3 Abs. 2).

 

Daneben werden Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Neufassung der Richtlinie ergeben sich Mehraufwendungen bei den Geschäftsführungskosten der Fraktionen. Im Haushaltsplan 2020 sind hierfür Aufwendungen in Höhe von 76.000 € eingestellt. Gegenüber dem Plan 2019 ergibt sich eine Erhöhung von 46.000 €.

 

gez.

Jörn Perlick

Amtsleiter Kämmerei und Kreiskasse

Anlagen:

Richtlinie über die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Fraktionen und der kommunalpolitischen Fortbildung des Kreistages Oder-Spree (Neufassung)

 

Richtlinie mit Änderungen