Betreff
Wahl des Kreisbehindertenbeirates
Vorlage
080/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt, gemäß § 17 der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree, 7 Mitglieder für den Kreisbehindertenbeirat, aus 7 Bewerbern der beiliegenden Vorschlagsliste.

 

Sachdarstellung:

Die Mitglieder des Kreisbehindertenbeirates des Landkreises Oder-Spree sind ehrenamtlich tätig und werden gemäß § 17 der Hauptsatzung für den Landkreis Oder-Spree vom 10.04.2019 in Anlehnung an die Wahlperiode des Kreistages vom Kreistag gewählt.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist eine Interessenvertretung für:

·                 Körperbehinderte

·                 Blinde und Sehbehinderte

·                 Mehrfachbehinderte

·                 Gehörlose

·                 Geistig Behinderte

·                 Schwerhörige

·                 Psychisch Behinderte

·                 Sprachbehinderte

·                 Lernbehinderte

 

Ziel des Behindertenbeirates ist es, dass das Miteinander im Landkreis Oder-Spree menschenfreundlich, behindertengerecht und in Würde für alle Bürgerinnen und Bürger gestaltet und gelebt wird.

 

Die Ziele werden erreicht durch:

 

·                 Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in den Fachausschüssen des Landkreises Oder-Spree (Mitglieder des Beirates = sachkundige Einwohner)

·                 Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit

·                 Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Beiräten, Gremien, Vereine und Verbände sowie der Verwaltung

·                 Anstöße zu Erarbeitung von Teilhabeplänen zur Sicherstellung gleichberechtigter Zugänge zu Bildung, Einrichtungen, Diensten, Kommunikation und Information, Mobilität

 

Die wichtigsten Aufgaben des Behindertenbeirates

 

·                Unterstützung und Begleitung aller politischen Aktivitäten im Landkreis Oder-Spree, deren Ziel es ist, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben im Landkreis Oder-Spree zu erreichen. 

·                 Der Behindertenbeirat leistet seinen Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen zur Chancengleichheit, Barrierefreiheit und zum Respekt der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderung. 

·                 Beratung und Vorschläge zur Sozial-, Bildungs-, Wohnungs-, Städtebau- und Verkehrspolitik im Landkreis Oder-Spree

·                 Kompetente Beratung und Begleitung der Kreistagsabgeordneten und der Kreisverwaltung in allen Fragen, die Menschen mit Behinderung betreffen. 

·                 Unterstützung der Tätigkeit der kommunalen Behindertenbeauftragten. 

·                 Zusammenarbeit mit allen Interessenvertretungen im Bereich der Behindertenarbeit und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für alle vier  im Landkreis tätigen  Beiräte stehen insgesamt 6.000,00 €  je Haushaltsjahr  zur Verfügung. Daraus werden für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder Sitzungsgelder und Fahrkostenentschädigungen bezahlt.

 

Anlagen:

Vorschlagsliste zur Wahl des Kreisbehindertenbeirates