Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag wählt, gemäß § 17 der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree, 7
Mitglieder für den Kreisbehindertenbeirat, aus 7 Bewerbern der beiliegenden
Vorschlagsliste.
Sachdarstellung:
Die
Mitglieder des Kreisbehindertenbeirates des Landkreises Oder-Spree sind
ehrenamtlich tätig und werden gemäß § 17 der Hauptsatzung für den Landkreis
Oder-Spree vom 10.04.2019 in Anlehnung an die Wahlperiode des Kreistages vom
Kreistag gewählt.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist eine
Interessenvertretung für:
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Körperbehinderte
·
Blinde
und Sehbehinderte
·
Mehrfachbehinderte
·
Gehörlose
·
Geistig
Behinderte
·
Schwerhörige
·
Psychisch
Behinderte
·
Sprachbehinderte
·
Lernbehinderte
Ziel
des Behindertenbeirates ist es, dass das Miteinander im Landkreis Oder-Spree
menschenfreundlich, behindertengerecht und in Würde für alle Bürgerinnen und
Bürger gestaltet und gelebt wird.
Die Ziele werden erreicht
durch:
·
Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in den
Fachausschüssen des Landkreises Oder-Spree (Mitglieder des Beirates =
sachkundige Einwohner)
·
Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der
Öffentlichkeit
·
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Beiräten, Gremien, Vereine und
Verbände sowie der Verwaltung
·
Anstöße zu Erarbeitung von Teilhabeplänen zur Sicherstellung
gleichberechtigter Zugänge zu Bildung, Einrichtungen, Diensten, Kommunikation
und Information, Mobilität
Die wichtigsten Aufgaben des Behindertenbeirates
·
Unterstützung
und Begleitung aller politischen Aktivitäten im Landkreis Oder-Spree, deren
Ziel es ist, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am
gesellschaftlichen Leben im Landkreis Oder-Spree zu erreichen.
·
Der
Behindertenbeirat leistet seinen Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen zur
Chancengleichheit, Barrierefreiheit und zum Respekt der Unterschiedlichkeit von
Menschen mit Behinderung.
·
Beratung
und Vorschläge zur Sozial-, Bildungs-, Wohnungs-, Städtebau- und
Verkehrspolitik im Landkreis Oder-Spree
·
Kompetente
Beratung und Begleitung der Kreistagsabgeordneten und der Kreisverwaltung in
allen Fragen, die Menschen mit Behinderung betreffen.
·
Unterstützung
der Tätigkeit der kommunalen Behindertenbeauftragten.
·
Zusammenarbeit
mit allen Interessenvertretungen im Bereich der Behindertenarbeit und Verbänden
der freien Wohlfahrtspflege.
Finanzielle Auswirkungen:
Für
alle vier im Landkreis tätigen Beiräte stehen insgesamt 6.000,00 € je Haushaltsjahr zur Verfügung. Daraus werden für die
ehrenamtlich tätigen Mitglieder Sitzungsgelder und Fahrkostenentschädigungen
bezahlt.
Anlagen:
Vorschlagsliste zur Wahl
des Kreisbehindertenbeirates