Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung eines transparenten Verfahrens bei der Sicherung des Einzeldenkmals exHotel Lunik im Zentrum von Eisenhüttenstadt
Vorlage
16/AfD/2019
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag fordert den Landrat auf, das Verfahren des denkmalgeschützten exDDR–Interhotels Lunik in Eisenhüttenstadt transparent zu gestalten und eine Stellungnahme zum anhaltenden Verfall des  

stadtbildprägenden exHotels zu beziehen. In der Stellungnahme  sind folgende Fragen zu beantworten:

1.         Wann und für wieviel Geld wurde das Denkmal exHotel von der Treuhand verkauft?
2.         Ist es richtig, dass der Treuhandvertrag keine Erhaltungsauflagen enthielt?
3.         Wie hoch ist die Summe die der jetzige Eigentümer Herr Marseille aus Hamburg beim

            Erwerb im Zuge der Zwangsversteigerung zahlte?
4.         Seit wann ist der Immobiliengeschäftsführer Herr Ulrich Marseille Eigentümer des Lunik?

5.         Verfügt der Eigentümer über weitere Immobilien in Eisenhüttenstadt ?

Wenn ja – sind diese zu benennen.

6.         Wurde von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises LOS die im § 8 des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes geregelte Ersatzvornahme eingeleitet? Wenn ja - wann ? Wenn nicht - ist dieses zu begründen.

 

Begründung:

Das Kulturerbe gehört uns allen. Das exInterhotel Lunik ist seit Jahren im Eigentum des Immobilienbesitzers Marseille aus Hamburg. Er setzte lediglich einen Zaun um dieses Denkmal und ließ es verfallen. Das Hotel ist ein Einzeldenkmal inmitten der denkmalgeschützten Stadt. Der einstige Verkaufsvertrag soll nicht einmal nachprüfbare Auflagen enthalten haben. Das exInterhotel ist ein Kulturgut aus DDR Zeiten. Es gehörte zum DDR - Vermögen und wurde durch die Arbeit der damaligen DDR`ler ermöglicht. Es gilt den Bestand zu sichern und den Verfall zu stoppen. Dies kann nur gelingen, wenn die weiteren Verfahren öffentlich behandelt werden. Gespräche im Dunkeln nützen meist den Inverstoren, die solche Häuser nur als Renditeobjekte erwerben. Das Kulturerbe - auch das exInterhotel ist ein Schutzgut. Jeder Bürger hat ein Recht zu erfahren wie mit diesem Kulturerbe umgegangen wird.

Anlagen:

Antrag der Fraktion AfD Oder-Spree inkl. Anlagen