für die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse, für sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen, die Vertreter des Landkreises in rechtlich selbstständigen Unternehmen sowie für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten (Entschädigungssatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt gemäß § 30
Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 43 Abs. 4 Satz 4, § 131 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) und der Verordnung über die
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen
und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den
Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung –KomAEV)
vom 31.05.2019 (GVBl. II/19, Nr. 40), geändert durch Verordnung vom 08.07.2019
(GVBl. II/19, Nr. 47) die Neufassung der Entschädigungssatzung
des Landkreises Oder-Spree für die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages und
seiner Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner, die Vertreter
des Landkreises in rechtlich selbstständigen Unternehmen sowie für die
hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten (Entschädigungssatzung) vom 04.12.2019
Sachdarstellung:
Aufgrund der Verordnung über die
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen
und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den
Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung –KomAEV)
vom 31.05.2019 (GVBl. II/19, Nr. 40), geändert durch Verordnung vom 08.07.2019
(GVBl. II/19, Nr. 47) ist die Entschädigungssatzung anzupassen und zu ergänzen.
Insbesondere haben sich die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld für die
Abgeordneten des Kreistages erhöht.
Erstmals erhalten Fraktionsmitglieder für die
Teilnahme an Fraktionssitzungen Sitzungsgeld, wenn die Sitzung der Vorbereitung
des Kreistages oder eines Ausschusses dient.
Mit dem neuen § 5 können auch sonstige beratende
Mitglieder von durch den Kreistag eingerichteten Gremien nach Maßgabe eines
Kreistagsbeschlusses eine Aufwandsentschädigung auf erhalten.
Mit dem neuen § 2 Abs. 4 erhält jeder Abgeordnete
einen einmaligen Betrag zum Erwerb eines Notebooks oder Tablets für die
Kreistagsarbeit. Damit wird § 14 der Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung
umgesetzt zur Nutzung der digitalen Möglichkeiten in der Mandatstätigkeit.
Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle
Anpassungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
die Neufassung der Entschädigungssatzung ergibt sich eine Erhöhung bei den
Aufwendungen in den verschiedenen Bereichen.
Im
Haushaltsplan 2020 sind Mittel in Höhe von 387.500 € veranschlagt. Gegenüber
dem Plan 2019 sind Mehraufwendungen in Höhe von 118.100 € zu verzeichnen.
Produktkonto |
Bezeichnung |
PE 2020 |
PE 2019 |
Erhöhung
zum Vorjahr |
11112.527183 |
Aufwandsentschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeiten |
373.500 € |
262.000 € |
111.500 € |
11122.543122 |
Dienstaufwandsendschädigung
hauptamtliche Kommunalbeamte |
14.000 € |
7.400 € |
6.600 € |
|
Gesamt |
387.500 € |
269.400 € |
118.100 € |
gez.
Jörn
Perlick
Amtsleiter
Anlagen:
Anlage 1: Entschädigungssatzung des Landkreises
Oder-Spree für die ehrenamtlichen
Mitglieder des Kreistages und seiner
Ausschüsse, für die sachkundigen
Einwohnerinnen und Einwohner, die Vertreter
des Landkreises in rechtlich
selbstständigen Unternehmen sowie für die
hauptamtlichen Wahlbeamten
(Entschädigungssatzung)
Anlage 2: Entschädigungssatzung mir Änderungen