Betreff
Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises Oder-Spree
für die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse, für sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen, die Vertreter des Landkreises in rechtlich selbstständigen Unternehmen sowie für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten (Entschädigungssatzung)
Vorlage
074/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 30 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 43 Abs. 4 Satz 4, § 131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) und der Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung –KomAEV) vom 31.05.2019 (GVBl. II/19, Nr. 40), geändert durch Verordnung vom 08.07.2019 (GVBl. II/19, Nr. 47) die Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises Oder-Spree für die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner, die Vertreter des Landkreises in rechtlich selbstständigen Unternehmen sowie für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten (Entschädigungssatzung) vom 04.12.2019

 

Sachdarstellung:

 

Aufgrund der Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung –KomAEV) vom 31.05.2019 (GVBl. II/19, Nr. 40), geändert durch Verordnung vom 08.07.2019 (GVBl. II/19, Nr. 47) ist die Entschädigungssatzung anzupassen und zu ergänzen. Insbesondere haben sich die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld für die Abgeordneten des Kreistages erhöht.

 

Erstmals erhalten Fraktionsmitglieder für die Teilnahme an Fraktionssitzungen Sitzungsgeld, wenn die Sitzung der Vorbereitung des Kreistages oder eines Ausschusses dient.

 

Mit dem neuen § 5 können auch sonstige beratende Mitglieder von durch den Kreistag eingerichteten Gremien nach Maßgabe eines Kreistagsbeschlusses eine Aufwandsentschädigung auf erhalten.

 

Mit dem neuen § 2 Abs. 4 erhält jeder Abgeordnete einen einmaligen Betrag zum Erwerb eines Notebooks oder Tablets für die Kreistagsarbeit. Damit wird § 14 der Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung umgesetzt zur Nutzung der digitalen Möglichkeiten in der Mandatstätigkeit.

 

Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Neufassung der Entschädigungssatzung ergibt sich eine Erhöhung bei den Aufwendungen in den verschiedenen Bereichen.

Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel in Höhe von 387.500 € veranschlagt. Gegenüber dem Plan 2019 sind Mehraufwendungen in Höhe von 118.100 € zu verzeichnen.

 

Produktkonto

Bezeichnung

PE 2020

PE 2019

Erhöhung zum Vorjahr

11112.527183

Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

373.500 €

262.000 €

111.500 €

11122.543122

Dienstaufwandsendschädigung hauptamtliche Kommunalbeamte

14.000 €

7.400 €

6.600 €

 

Gesamt

387.500 €

269.400 €

118.100 €

 

 

gez.

Jörn Perlick

Amtsleiter

Anlagen:

Anlage 1:         Entschädigungssatzung des Landkreises Oder-Spree für die ehrenamtlichen

                        Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse, für die sachkundigen

                        Einwohnerinnen und Einwohner, die Vertreter des Landkreises in rechtlich

                        selbstständigen Unternehmen sowie für die hauptamtlichen Wahlbeamten

                        (Entschädigungssatzung)

Anlage 2:         Entschädigungssatzung mir Änderungen