Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die rückwirkende Absenkung der
Kreisumlage für 2019 zum 01.01.2019 auf einen Hebesatz von 35,66 %
nach §18 Absatz 1 BbgFAG.
Begründung:
Bei der
Haushaltsklausur in Beeskow am zurückliegenden Mittwoch, 27.11.19, als erste
Information zu den Planungen des Haushaltsjahres 2020 wurde auf Nachfrage
bekannt, dass der Kreishaushalt für das Jahr 2019
voraussichtlich mit einem positives Ergebnis von 5 bis 7 Millionen €
abschließen wird.
In
Anbetracht des prognostizierten Überschusses des Landkreises, der dokumentiert,
dass nicht nur das geplante Defizit erneut nicht eingetreten ist, sondern
offensichtlich auch Kosteneinsparungsanstrengungen zu einem hohen
positiven Ergebnis geführt haben, rechtfertigt eine Absenkung rückwirkend zum 01.01.2019 auf einen Hebesatz von
35,66 % (Vgl. Berechnung anbei)
Damit sind
sämtliche Leistungen des Kreises, die für 2019 geplant und umgesetzt worden
sind, ausfinanziert, aber es führt eben nicht zu einem weiteren Anstieg der
Rücklagen und der Liquidität. Stattdessen könnten sich die Kommunen über ein
kleines (oder größeres) "Weihnachtsgeschenk" freuen und ihre eigenen
Haushalte konsolidieren und entsprechende Mittel für die vor uns liegenden
großen Herausforderungen vorhalten. Außerdem könnte über diesen Weg die große,
uns seit vielen Jahren begleitende Diskussion, um die Höhe der Kreisumlage
befriedet werden.
Es geht dabei nicht darum,
die Leistungen des Landkreises, die natürlich in großem Umfang für die Kommunen
erbracht werden, in Frage zu stellen. Es geht auch nicht um eine
Diskussion um die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2020. Es soll lediglich im
Sinne der Städte, der Gemeinden und der Ämter im Landkreis geltendes Recht
angewandt werden kann, um eine deutliche Befriedung der Situation
herbeizuführen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler
Anlage 2: Berechnung