§ 17 Kreisseniorenbeirat, Beirat für Menschen mit Behinderung
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree unter § 17.
Sachdarstellung:
Mit
Beschluss des Kreistages vom 12.02.2020 wurde die neue Richtlinie des
Kreisseniorenbeirates beschlossen. Aktuell wird ebenfalls an einer Richtlinie
des Behindertenbeirates gearbeitet. Um sowohl die Besetzung, als auch die
Aufgaben der beiden Beiräte darzustellen, ist eine Neufassung der Hauptsatzung
unter § 17 erforderlich.
Im
Übrigen wird auf die Besetzung weiterer Beiräte verzichtet, da dies durch die
entsprechenden Beauftragten wahrgenommen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen der Haushaltssatzung
stellt der Landkreis Oder-Spree den Beiräten finanzielle Mittel entsprechend
der Haushaltslage zur Verfügung, die der Erledigung der jeweiligen Aufgaben
dienen.
Anlagen:
2.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree