Betreff
Jugendförderplan 2020 bis 2023-Fortschreibung
Vorlage
013/2020
Aktenzeichen
Dezernat I
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum 2020-2023 als Bestandteil der Jugendhilfeplanung und als Untersetzung zum Haushaltsplan.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Gesetzgeber regelt mit dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - § 24 die jährliche Erstellung des Jugendförderplanes durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII für das laufende Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung des Jugendförderplanes 2019-2022.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Jugendförderplan weist die vorgesehenen Aufwendungen für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SG VIII aus. Er untersetzt die im Haushaltsansatz 2020 eingeplanten Zuschüsse des Landkreises in Höhe von insgesamt 3.558.300 € mit fachlich-inhaltlichen Schwerpunkten. Die Aufwendungen für die drei Folgejahre sind Prognosewerte, die jährlich mit der aktuellen Haushaltsplanung angepasst werden.

 

Stellungnahme der Kämmerei

Die in Punkt 3. Des Jugendförderplanes 2020 – 2023 ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2020 bzw. des Finanzplanes (Jahre 2021 – 2023).