Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligungssatzung im Landkreis
Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Am
3. Juli 2018 ist das Erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg - Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018
(GVBl.I Nr. 15) in Kraft getreten. In § 13 wurde in Satz 2 ergänzend zu den
bisher dort genannten Formen der Einwohnerbeteiligung die Einwohnerbefragung
aufgenommen.
Hier
verdeutlicht der Gesetzgeber, dass neben den bereits in der Vorgängerregelung
enthaltenen Formen der Einwohnerbeteiligung auch das Format der
Einwohnerbefragung durch die Kommunen als regelmäßig anzuwendende Form der
dialogorientierten Einwohnerbeteiligung eingeführt und praktiziert werden soll.
Diese
Regelung greift der Landkreis Oder- Spree in seiner
Einwohnerbeteiligungssatzung auf und ergänzt unter der Neufassung des § 4 die
„Einwohnerbefragung“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung im Landkreis
Oder-Spree (Einwohnerbeteiligungssatzung)