Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des
Landkreises Oder-Spree schlägt folgende Personen für die Wahl zur/m
ehrenamtlichen Richter/in für das Sozialgericht Frankfurt (Oder) vor:
Knut Eichstädt |
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Sebastian Heinrich |
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Eberhard Mohn |
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Rita-Sybille Heinrich |
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Klaus-Günter Rundorf |
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Monika Kilian |
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Marina Luhn |
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Sachdarstellung:
Gem. § 14 Abs. 4
Sozialgerichtsgesetz (SGG) werden die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen
Richter/innen, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des
Asylbewerberleistungsgesetztes mitwirken, von den Kreisen und kreisfreien
Städten aufgestellt.
Mit Schreiben der
Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.02.2020 wurde
darauf hingewiesen, dass die Zahl der insoweit berufenen ehrenamtlichen
Richter/innen nicht auskömmlich sei.
Aus diesem Grund wird der
Landkreis Oder-Spree gebeten, weitere Personen zur Berufung als ehrenamtliche/r
Richter/innen am Sozialgericht Frankfurt (Oder) vorzuschlagen.
Das Amt der/s
ehrenamtlichen Richter/in am Sozialgericht kann ausüben, wer Deutsche ist und
das 25. Lebensjahr vollendet hat, das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt
und wohnhaft im Bezirk des Sozialgerichts ist.