Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Modernisierung Spreeradweg im Landkreis Oder-Spree, 2. und 3. Bauabschnitt
Vorlage
031/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der planerischen Vorbereitung und der baulichen Ausführung der Modernisierung des 2. und 3. Bauabschnitts des Spreeradweges auf einer Länge von ca. 36,00 km im Landkreis Oder-Spree.

Sachdarstellung:

 

Auf Basis der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-I) vom 8. Januar 2018 wird den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Förderung des Ausbaus kommunaler Radwege zur Unterstützung und Weiterentwicklung des Radtourismus in Aussicht gestellt, soweit diese Bestandteile der Landeskonzeption für Radwege sind. Prioritär sollen dabei Fernradwege, aber auch regional bedeutende Radwege, an denen das Land Brandenburg aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung für den Tourismus ein besonderes strategisches Interesse hat, von der Förderung profitieren.

 

Der als Fernradweg eingestufte Spreeradweg führt auf einer Länge von ca. 49 km durch den Landkreis Oder-Spree und erfüllt durch seine überregionale Bedeutung die Zuwendungsvoraussetzungen der vorgenannten Richtlinie. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten unter der Bedingung, dass die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durch die Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt wird.

 

Die Städte Fürstenwalde (Spree), Storkow/Mark und Beeskow, die Ämter Odervorland und Spreenhagen sowie die Gemeinden Grünheide/Mark, Rietz-Neuendorf und Tauche haben bei der Kreisverwaltung einen Modernisierungsbedarf ihrer kommunalen Radwegstrecken des Spreeradweges von ca. 36 Kilometer angemeldet und regten den Abschluss einen Kooperationsvertrag mit dem Landkreis an. Dieser wurde im April 2018 abgeschlossen.

 

Die Förderrichtlinie GRW-I wird nach aktueller Sachlage mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft treten. Investitionszuschüsse werden nach der Richtlinie grundsätzlich für ein Investitionsvorhaben gewährt, welches innerhalb von sechs Monaten begonnen und innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. Die genannten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, an dem der Bewilligungsbescheid Bestandskraft erlangt.

 

Die Bewilligungsbehörde, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), hat auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie, des Förderantrages des Landkreises Oder-Spree vom

9. Januar 2018 und der jetzt vollständig vorliegenden Entwurfsplanung für alle zu modernisierenden Abschnitte des Spreeradweges die Ausreichung eines Bewilligungsbescheides in 2020 in Aussicht gestellt.

 

Zur praktischen Umsetzung des anspruchsvollen Projektes teilte das Fachamt den Spreeradweg in drei Bauabschnitte auf (siehe Anlage). Grundlage der planerischen Aufgabenstellung des Landkreises bildeten u.a. die Vorgaben der tangierten Ämter, Städte und Gemeinden, insbesondere für diejenigen Radwegstrecken des Spreeradweges, für die sie Baulastträger sind.

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Oder-Spree vom 04.12.2019 (Beschluss-Nr.: 078/003/2019) konnte neben der planerischen Vorbereitung auch die bauliche Realisierung des 1. Bauabschnittes mit seinen zehn Teilbauabschnitten vollständig beauftragt werden. Die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes mit einer Länge von ca. 14 km steht nunmehr unmittelbar bevor.

 

Für den 2. und 3. Bauabschnitt soll jetzt die Planung weiter forciert werden. Ziel des Fachamtes ist es, die Bauabschnitte 2 und 3 mit einer Länge von ca. 22 km in diesem und im nächsten Jahr baulich umzusetzen.

 

Die Trassierung des Spreeradweges orientiert sich im Grund- und Aufriss an der vorhandenen Linienführung, so können Eingriffe in Natur- und Landschaft gering gehalten werden

Die künftigen Fahrbahnbreiten des Radweges richten sich nach deren aktueller Nutzung.

Auf selbständig genutzten Radwegstrecken wird die Fahrbahnbreite 3,00 m, auf Strecken mit Mehrfachnutzung 3,50 m betragen.

 

Zur Sicherung der Fahrbahnkanten werden bei Strecken mit Mehrfachnutzung die Seitenbereiche durch standfeste und notfalls befahrbare Bankette verstärkt, eine erforderliche Kurveninnenrandverbreiterung berücksichtigt sowie Ausweichtaschen für ein gefahrloses Begegnen angelegt. In Waldbereichen und radwegnahem Begleitgrün wird ein durchgängiger Wurzelschutz realisiert, um künftig Aufbrüche der Fahrbahn zu vermeiden.

 

Örtlich ist die Errichtung von Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen zur Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich.

 

Die Beschilderung des Fernradweges erfolgt entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Darüber hinaus finden die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg (HBR Brandenburg) ihre Anwendung. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Tourismusverband Seenland Oder-Spree.

 

Die Träger der öffentlichen Belange, u.a. die untere Naturschutz-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-, Denkmalschutz-, Wasser- sowie die Forstbehörde haben ihre Zustimmungen zur Modernisierung des Spreeradweges bereits signalisiert. Die geringfügigen Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und den Kommunen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Insgesamt sind für die Modernisierung des Spreeradweges auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree 13.286.400,00 € veranschlagt. Dieser Finanzbedarf soll aus Zuwendungen des Landes Brandenburg sowie aus Eigenmitteln des Landkreises Oder-Spree gedeckt werden. Dabei gelten gemäß der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-I) folgende Fördersätze:

  • 90 v.H. Zuwendung durch das Land Brandenburg (11.558.100 €)
  • 10 v.H. Eigenanteil des Landkreises (1.284.200 €)

 

Neben dem Eigenanteil sind durch den Landkreis auch die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 444.100,00 € zu tragen.

Als freiwillige Leistung übernimmt der Landkreis Oder-Spree neben den Eigenanteilen der an-liegenden Kommunen (Kooperationspartner) auch die bei der Investitionsvorbereitung und -um-setzung entstehenden Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung. Diese Kosten werden durch die Förderrichtlinie nicht mit abgedeckt.

 

Die bestehenden Baulasten an den Wegen, über die der Spreeradweg geführt wird, bleiben unberührt. Zusätzliche finanzielle Aufwendungen aus der künftigen Unterhaltung des Spreeradweges entstehen dem Landkreis Oder-Spree nicht. Die Aufwendungen verbleiben bei den Ämtern, Städten und Gemeinden.

 

Für den 1. Bauabschnitt sind nach der Kostenschätzung 7.205.000,00 € veranschlagt. Davon sind bisher Aufträge für Planung und Bau in Höhe von ca. 5.400.000,00 € erteilt worden, ca. 3.740.000,00 wurden davon bisher ausgezahlt.

 

Für den 2. und 3. Bauabschnitt stehen nach der Kostenschätzung 6.081.400,00 € (2. BA 4.864.800,00 €, 3. BA 1.216.600,00 €) zur Verfügung. Die Kostenschätzung wurde durch aktuelle Kostenberechnungen für die weitere planerische Vorbereitung und baulichen Realisierung beider Bauabschnitte bestätigt.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

 

 

 

Gesamt:                        13.286.400 €

davon

1. BA                                7.205.000 €

2. BA und 3. BA               6.081.400 €                          

 

 

Anmeldung objektbezogener Einnahmen

 

Zuweisungen vom Land:      

 

Gesamt:                                    11.558.100 €

davon

1. BA                                              6.312.800 €

2. BA und 3. BA                           5.245.300

                          

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2020

 

Ansatz 2019                     4.100.000 €

 

Ansatz 2020                     7.969.800 €

 

Ansatz 2021                     1.216.600 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:                         13.286.400 €

          

 

Produktsachkonto

 

 

57120.7812000220

 

57120.7812000220

 

57120.7812000220

 

 

57120.6811000220

 

57120.6811000220

 

57120.6811000220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2019                                                           0 

 

2020                                            10.508.800 €

 

2021                                           1.049.300

 

Gesamt:                                      11.558.100

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Landkreis Oder-Spree hat mit den kommunalen Baulastträgern einen Kooperationsvertrag zur Modernisierung des Spreeradweges abgeschlossen.

Der Landkreis ist nicht selbst Baulastträger. Deshalb werden die Haushaltsmittel als investive Zuweisung an Dritte im Haushalt geplant. Es wurden insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von 13.286.400 € im Finanzplanungszeitraum 2019-2021 eingestellt.

Gleichzeitig wurden Zuweisungen des Landes in Höhe von 11.558.100 € für die Jahre 2020 und 2021 veranschlagt.

Der verbleibende Eigenanteil des Landkreises beträgt 1.728.300 € und kann aus liquiden Mitteln des Landkreises finanziert werden. 

 

 

 

gez. Perlick

Amtsleiter

Anlage:

Kartenauszug