Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der planerischen Vorbereitung und der baulichen Ausführung der
Modernisierung des 2. und 3. Bauabschnitts des Spreeradweges auf einer Länge
von ca. 36,00 km im Landkreis Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Auf
Basis der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung
der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-I) vom 8. Januar 2018 wird den
Landkreisen und kreisfreien Städten eine Förderung des Ausbaus kommunaler
Radwege zur Unterstützung und Weiterentwicklung des Radtourismus in Aussicht
gestellt, soweit diese Bestandteile der Landeskonzeption für Radwege sind.
Prioritär sollen dabei Fernradwege, aber auch regional bedeutende Radwege, an
denen das Land Brandenburg aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung für den
Tourismus ein besonderes strategisches Interesse hat, von der Förderung
profitieren.
Der
als Fernradweg eingestufte Spreeradweg führt auf einer
Länge von ca. 49 km durch den Landkreis Oder-Spree und erfüllt durch seine überregionale Bedeutung die
Zuwendungsvoraussetzungen der vorgenannten Richtlinie. Die maximale
Zuwendungshöhe beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten unter der Bedingung,
dass die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen
Kooperation durch die Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt wird.
Die Städte Fürstenwalde (Spree),
Storkow/Mark und Beeskow, die Ämter Odervorland und Spreenhagen sowie die
Gemeinden Grünheide/Mark, Rietz-Neuendorf und Tauche haben bei der
Kreisverwaltung einen Modernisierungsbedarf ihrer kommunalen Radwegstrecken des
Spreeradweges von ca. 36 Kilometer angemeldet und regten den Abschluss einen Kooperationsvertrag
mit dem Landkreis an. Dieser wurde im April 2018 abgeschlossen.
Die Förderrichtlinie GRW-I
wird nach aktueller Sachlage mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft
treten. Investitionszuschüsse werden nach der Richtlinie grundsätzlich für ein
Investitionsvorhaben gewährt, welches innerhalb von sechs Monaten begonnen und
innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. Die genannten Fristen beginnen an
dem Tag zu laufen, an dem der Bewilligungsbescheid Bestandskraft erlangt.
Die Bewilligungsbehörde, die
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), hat auf Basis der aktuellen
Förderrichtlinie, des Förderantrages des Landkreises Oder-Spree vom
9. Januar 2018 und der jetzt
vollständig vorliegenden Entwurfsplanung für alle zu modernisierenden Abschnitte
des Spreeradweges die Ausreichung eines Bewilligungsbescheides in 2020 in
Aussicht gestellt.
Zur praktischen Umsetzung des anspruchsvollen
Projektes teilte das Fachamt den Spreeradweg in drei Bauabschnitte auf (siehe
Anlage). Grundlage der planerischen Aufgabenstellung des Landkreises bildeten
u.a. die Vorgaben der tangierten Ämter, Städte und Gemeinden, insbesondere für
diejenigen Radwegstrecken des Spreeradweges, für die sie Baulastträger sind.
Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages des
Landkreises Oder-Spree vom 04.12.2019 (Beschluss-Nr.: 078/003/2019) konnte
neben der planerischen Vorbereitung auch die bauliche Realisierung des 1.
Bauabschnittes mit seinen zehn Teilbauabschnitten vollständig beauftragt
werden. Die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes mit einer Länge von ca. 14
km steht nunmehr unmittelbar bevor.
Für den 2. und 3. Bauabschnitt soll jetzt die
Planung weiter forciert werden. Ziel des Fachamtes ist es, die Bauabschnitte 2
und 3 mit einer Länge von ca. 22 km in diesem und im nächsten Jahr baulich
umzusetzen.
Die Trassierung des
Spreeradweges orientiert sich im Grund- und Aufriss an der vorhandenen
Linienführung, so können Eingriffe in Natur- und Landschaft gering gehalten
werden
Die künftigen
Fahrbahnbreiten des Radweges richten sich nach deren aktueller Nutzung.
Auf selbständig genutzten
Radwegstrecken wird die Fahrbahnbreite 3,00 m, auf Strecken mit Mehrfachnutzung
3,50 m betragen.
Zur Sicherung der
Fahrbahnkanten werden bei Strecken mit Mehrfachnutzung die Seitenbereiche durch
standfeste und notfalls befahrbare Bankette verstärkt, eine erforderliche
Kurveninnenrandverbreiterung berücksichtigt sowie Ausweichtaschen für ein
gefahrloses Begegnen angelegt. In Waldbereichen und radwegnahem Begleitgrün
wird ein durchgängiger Wurzelschutz realisiert, um künftig Aufbrüche der
Fahrbahn zu vermeiden.
Örtlich ist die Errichtung
von Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen zur Entwässerung der Verkehrsflächen
erforderlich.
Die Beschilderung des
Fernradweges erfolgt entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Darüber
hinaus finden die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im
Land Brandenburg (HBR Brandenburg) ihre Anwendung. Dies erfolgt in Abstimmung
mit dem Tourismusverband Seenland Oder-Spree.
Die Träger der öffentlichen Belange,
u.a. die untere Naturschutz-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-,
Denkmalschutz-, Wasser- sowie die Forstbehörde haben ihre Zustimmungen zur
Modernisierung des Spreeradweges bereits signalisiert. Die geringfügigen
Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde und den Kommunen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kompensiert.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Insgesamt sind für die Modernisierung des Spreeradweges auf dem
Territorium des Landkreises Oder-Spree 13.286.400,00 € veranschlagt. Dieser Finanzbedarf soll aus
Zuwendungen des Landes Brandenburg sowie aus Eigenmitteln des Landkreises
Oder-Spree gedeckt werden. Dabei gelten gemäß der Richtlinie zur Förderung der
wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-I)
folgende Fördersätze:
- 90
v.H. Zuwendung durch das Land Brandenburg (11.558.100 €)
- 10
v.H. Eigenanteil des Landkreises (1.284.200 €)
Neben dem Eigenanteil sind durch den Landkreis auch die nicht
förderfähigen Kosten in Höhe von 444.100,00 € zu tragen.
Als freiwillige Leistung übernimmt der Landkreis
Oder-Spree neben den Eigenanteilen der an-liegenden Kommunen
(Kooperationspartner) auch die bei der Investitionsvorbereitung und -um-setzung
entstehenden Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung. Diese Kosten
werden durch die Förderrichtlinie nicht mit abgedeckt.
Die bestehenden
Baulasten an den Wegen, über die der Spreeradweg geführt wird, bleiben
unberührt. Zusätzliche finanzielle Aufwendungen aus der künftigen Unterhaltung
des Spreeradweges entstehen dem Landkreis Oder-Spree nicht. Die Aufwendungen
verbleiben bei den Ämtern, Städten und Gemeinden.
Für den 1. Bauabschnitt sind nach der
Kostenschätzung 7.205.000,00 € veranschlagt. Davon sind bisher Aufträge für
Planung und Bau in Höhe von ca. 5.400.000,00 € erteilt worden, ca. 3.740.000,00
wurden davon bisher ausgezahlt.
Für den 2. und 3. Bauabschnitt stehen nach der
Kostenschätzung 6.081.400,00 € (2. BA 4.864.800,00 €, 3. BA 1.216.600,00 €) zur Verfügung. Die
Kostenschätzung wurde durch aktuelle Kostenberechnungen für die weitere
planerische Vorbereitung und baulichen Realisierung beider Bauabschnitte
bestätigt.
Gesamtkosten der
Maßnahme Gesamt: 13.286.400 € davon 1. BA 7.205.000 € 2. BA und 3. BA 6.081.400 € |
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Anmeldung objektbezogener Einnahmen Zuweisungen vom Land: Gesamt:
11.558.100 € davon 1. BA
6.312.800 € 2. BA und 3.
BA 5.245.300 € |
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplanung 2020 Ansatz 2019 4.100.000 € Ansatz 2020 7.969.800 € Ansatz 2021 1.216.600 € Gesamt: 13.286.400 €
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Produktsachkonto 57120.7812000220 57120.7812000220 57120.7812000220 57120.6811000220 57120.6811000220 57120.6811000220 |
2019
0 € 2020
10.508.800 € 2021
1.049.300 € Gesamt:
11.558.100 € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Der
Landkreis Oder-Spree hat mit den kommunalen Baulastträgern einen
Kooperationsvertrag zur Modernisierung des Spreeradweges abgeschlossen.
Der
Landkreis ist nicht selbst Baulastträger. Deshalb werden die Haushaltsmittel
als investive Zuweisung an Dritte im Haushalt geplant. Es wurden insgesamt
finanzielle Mittel in Höhe von 13.286.400 € im Finanzplanungszeitraum 2019-2021
eingestellt.
Gleichzeitig
wurden Zuweisungen des Landes in Höhe von 11.558.100 € für die Jahre 2020 und
2021 veranschlagt.
Der
verbleibende Eigenanteil des Landkreises beträgt 1.728.300 € und kann aus
liquiden Mitteln des Landkreises finanziert werden.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug