Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF) und Geschäftsordnung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg
Vorlage
011/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestätigt den vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF) und empfiehlt den Mitgliedern des Dialogforums den Vertrag zu unterzeichnen. Des Weiteren beschließt der Kreistag die vorgelegte Geschäftsordnung für die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg.

 

Sachdarstellung:

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF) dient den Umlandkommunen und Landkreisen des BER dazu, gemeinsame Interesse zu beraten und Möglichkeiten zur Umsetzung zu schaffen sowie den Bau, Betrieb und die Entwicklung des Flughafens BER und seines Umfeldes ausgewogen und so verträglich wie möglich für alle Beteiligten zu gestalten.

 

Die Zusammenarbeit der Kommunen, Landkreise und des Flughafenbetreibers besteht bereits seit vielen Jahren.

 

Durch die Unterzeichnung des jetzt vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags sowie der Geschäftsordnung werden die rechtlichen Grundlagen für diese Zusammenarbeit fixiert.

 

Der Landkreis Oder Spree ist seit Beginn in die Arbeit einbezogen und involviert.

Entsprechend des Grundsatzes 10 des Gemeinsamen Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30. Mai 2006 werden durch die Abgrenzung des engeren Wirkbereiches folgende Mitglieder im Dialogforum bestimmt:

a)    die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Gosen-Neu Zittau, Großbeeren, Rangsdorf, Schönefeld, Schulzendorf, Zeuthen

b)    die Städte Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde, Mittenwalde, Wildau

c)    die Landkreise Dahme- Spreewald, Oder-Spree und Teltow- Fläming

d)    die Berliner Bezirke Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Treptow- Köpenick

 

Auf der Tagung des Dialogforums am 15. Juni 2020 ist die Vertragsunterzeichnung durch die Bürgermeister, Amtsdirektoren und Landräte vorgesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja

Laut § 2 Abs. 4 Satz 1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF) ergibt sich die Finanzierung des Geschäftsbetriebs aus Zuwendungen des Flughafenbetreibers und im Bedarfsfall aus zu erhebenden Mitgliedsbeiträgen und Umlagen.

 

Anlagen:

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF)

Geschäftsordnung für die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF) vom 15. Juni 2020