Betreff
Anpassung des Sitzungsplans 2020 an die Coronalage
Vorlage
014/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den angepassten Sitzungsplan.

 

Für die kurzfristig eingeschobenen Sitzungen des Kreistags und seiner Fachausschüsse Ende Mai und Juni 2020 gelten unter Abweichung von der Geschäftsordnung einmalig folgende Ladungsfristen:

Der Werksausschuss KWU und die Ausschüsse für Soziales, Gesundheit und Migration und Ländliche Entwicklung und Kreisentwicklung werden am 25.05.2020 ausschließlich elektronisch eingeladen.

 

Zu allen weiteren Ausschusssitzungen und dem Kreistag wird mit auf 5 Tage vor der Sitzung verkürzter Ladungsfrist eingeladen. Die Ladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladung am 6. Tag vor der Sitzung postalisch aufgegeben wurde.

 

Um die Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln zu garantieren, werden sachkundige Einwohner/innen und Gäste der Sitzungen im Mai und Juni 2020 aufgefordert, ihre Teilnahme beim Kreistagsbüro 3 Tage vor der jeweiligen Sitzung anzumelden und sich in die ausliegenden Listen einzutragen.

Sachdarstellung:

 

Die Folgen der Corona-Pandemie haben gravierende Auswirkungen auf das öffentliche Leben gehabt. Auch der geplante Sitzungskalender des Kreistages konnte nicht eingehalten werden.

 

Der Landrat hat die Abgeordneten über die Fraktionen schriftlich und mit Telefonkonferenzen über die Entwicklung der Lage auf dem Laufenden gehalten.

In den Telefonkonferenzen wurde seitens der Fraktionen der Wunsch geäußert, unter Beachtung der Hygieneregeln, die politische Arbeit im Kreistag wieder aufzunehmen. Dabei wurde einvernehmlich beschlossen, einen Kreistag nebst Fachausschüssen noch vor der Sommerpause in den Sitzungsplan aufzunehmen, um die ausgefallenen Sitzungen zu kompensieren.

 

Der Umsetzung dient der anliegende Sitzungsplan. Damit das Kreistagsbüro den Sitzungsdienst wegen der gedrängten Sitzungsfolge ordnungsgemäß vorbereiten kann, bedarf es lediglich der im Beschlusstext genannten einmaligen Abweichungen von der Geschäftsordnung. Notrechte nach dem kommunalen Notlagegesetz und der darauf basierenden Rechtsverordnung brauchen nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung findet auf Grund der Terminenge, wie auch schon früher praktiziert, gleichzeitig mit dem Jugendhilfeausschuss statt. Bei weitgehender Personenidentität bietet sich dies in dieser besonderen Situation an.

 

Wegen der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln können die Ausschüsse nur im Atrium des Haus B beziehungsweise im Saal 227/228 im Haus A stattfinden. Die Öffentlichkeit ist natürlich auch in diesen Zeiten zu gewährleisten. Die Kapazität ist aber durch die Regelungen zur Coronakrise begrenzt und zur Gewährleistung der Gesundheit aller Teilnehmer sind besondere organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die einer Vorbereitung bedürfen. Deswegen ist in dieser Ausnahmesituation bis auf den Personenkreis der Abgeordneten eine Anmeldung geboten.

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlagen:

Angepasster Sitzungsplan 2020