Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den angepassten
Sitzungsplan.
Für die kurzfristig eingeschobenen Sitzungen des
Kreistags und seiner Fachausschüsse Ende Mai und Juni 2020 gelten unter
Abweichung von der Geschäftsordnung einmalig folgende Ladungsfristen:
Der Werksausschuss KWU und die Ausschüsse für
Soziales, Gesundheit und Migration und Ländliche Entwicklung und
Kreisentwicklung werden am 25.05.2020 ausschließlich elektronisch eingeladen.
Zu allen weiteren Ausschusssitzungen und dem Kreistag
wird mit auf 5 Tage vor der Sitzung verkürzter Ladungsfrist eingeladen. Die
Ladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladung am 6. Tag vor der Sitzung
postalisch aufgegeben wurde.
Um die Einhaltung der Hygienevorschriften und
Abstandsregeln zu garantieren, werden sachkundige Einwohner/innen und Gäste der
Sitzungen im Mai und Juni 2020 aufgefordert, ihre Teilnahme beim Kreistagsbüro
3 Tage vor der jeweiligen Sitzung anzumelden und sich in die ausliegenden
Listen einzutragen.
Sachdarstellung:
Die
Folgen der Corona-Pandemie haben gravierende Auswirkungen auf das öffentliche
Leben gehabt. Auch der geplante Sitzungskalender des Kreistages konnte nicht
eingehalten werden.
Der
Landrat hat die Abgeordneten über die Fraktionen schriftlich und mit
Telefonkonferenzen über die Entwicklung der Lage auf dem Laufenden gehalten.
In
den Telefonkonferenzen wurde seitens der Fraktionen der Wunsch geäußert, unter
Beachtung der Hygieneregeln, die politische Arbeit im Kreistag wieder aufzunehmen.
Dabei wurde einvernehmlich beschlossen, einen Kreistag nebst Fachausschüssen
noch vor der Sommerpause in den Sitzungsplan aufzunehmen, um die ausgefallenen
Sitzungen zu kompensieren.
Der
Umsetzung dient der anliegende Sitzungsplan. Damit das Kreistagsbüro den
Sitzungsdienst wegen der gedrängten Sitzungsfolge ordnungsgemäß vorbereiten
kann, bedarf es lediglich der im Beschlusstext genannten einmaligen
Abweichungen von der Geschäftsordnung. Notrechte nach dem kommunalen
Notlagegesetz und der darauf basierenden Rechtsverordnung brauchen nicht in
Anspruch genommen werden.
Der
Unterausschuss Jugendhilfeplanung findet auf Grund der Terminenge, wie auch
schon früher praktiziert, gleichzeitig mit dem Jugendhilfeausschuss statt. Bei
weitgehender Personenidentität bietet sich dies in dieser besonderen Situation
an.
Wegen
der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln können die Ausschüsse nur im
Atrium des Haus B beziehungsweise im Saal 227/228 im Haus A stattfinden. Die
Öffentlichkeit ist natürlich auch in diesen Zeiten zu gewährleisten. Die
Kapazität ist aber durch die Regelungen zur Coronakrise begrenzt und zur
Gewährleistung der Gesundheit aller Teilnehmer sind besondere organisatorische
Maßnahmen zu ergreifen, die einer Vorbereitung bedürfen. Deswegen ist in dieser
Ausnahmesituation bis auf den Personenkreis der Abgeordneten eine Anmeldung
geboten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Angepasster Sitzungsplan
2020