Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die in den Anlagen 1 und 2
ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen
entsprechend der Priorität, der Schaffung baulicher Voraussetzungen und in
Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in
die Haushaltsplanung 2021 und Folgejahre aufzunehmen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 19.09.2012
erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff beschlossen
(Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch den
Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des
Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.
In der Prioritätenliste wird der mittel- und
langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt. Die Prioritäten
wurden nach Dringlichkeit der Maßnahmen gesetzt.
Die Abgeordneten werden frühzeitig über den im
Landkreis bestehenden Investitionsbedarf informiert und in die Diskussion um
die Rangfolge bei der Umsetzung der investiven Maßnahmen einbezogen. Die
Prioritätenliste bildet die Grundlage für die Aufnahme von
Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen
Finanzplan bzw. jährlichen Haushaltsplan.
Der Entwurf der Prioritätenliste wird auch den
Gemeinden zur Kenntnis gegeben. Damit erhalten sie Gelegenheit zur
Meinungsäußerung.
Auf der Grundlage von Zuarbeiten der Fachämter und
unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wurde die am 04.12.2019 durch
den Kreistag beschlossene Prioritätenliste (Beschluss-Nr. 054/2019/1)
überarbeitet und fortgeschrieben. Maßnahmen, für die in der
Zwischenzeit Grundsatzbeschlüsse durch den Kreistag
gefasst wurden, erscheinen nicht mehr in dieser Prioritätenliste.
Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste um neue
Maßnahmen ergänzt. Diese sind in den Anlagen 1 und 2 als neu gekennzeichnet.
Die Fachämter waren wie in den Vorjahren aufgefordert, den für ihren
Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die
Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Die Spalte 3 der Anlagen 1 und 2 enthält
die Einschätzung der Fachämter zur Priorität der Maßnahme. Durch das Amt für Infrastruktur und
Gebäudemanagement erfolgte die Ermittlung bzw. Schätzung der voraussichtlichen
Baukosten für Hochbaumaßnahmen und den
Ausbau von Kreisstraßen.
Die Anlagen 1a und 2 b enthalten die ausführlichen
Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Maßnahmen (siehe Maßnahme-Nr.).
Als neue Hochbaumaßnahmen wurden in die
Prioritätenliste 2021-2024 folgende Maßnahmen aufgenommen:
- Erweiterungsneubau Schulgebäude Rouanet-Gymnasium
Beeskow einschließlich
Gestaltung
der Außenanlage
- Dachausbau-Schaffung von Klassenräumen
Gesamtschule Eisenhüttenstadt
- Neubau modulares Versorgungszentrum Friedland
Insgesamt haben die neu in die Prioritätenliste
aufgenommenen Hochbaumaßnahmen einen geschätzten Gesamtwertumfang von 4.495.900
€.
Als neue Straßenbaumaßnahmen wurden folgende
Maßnahmen aufgenommen:
-
Bau eines straßenbegleitenden Geh-/Radwegs an der K6744-30
-
K6708-10 Straßenbau freie Strecke Diehlo-Fünfeichen
-
K6747-40 Straßenbau freie Strecke Neu Stahnsdorf-L 23 und Teilbereich OD
-
K6755-20 Straßenbau OD Freienbrink
-
K6744-30 Straßenbau OD Briesenluch
Insgesamt haben die neu in die Prioritätenliste
aufgenommenen Straßenbaumaßnahmen einen geschätzten Gesamtwertumfang von
5.281.400 €.
Für die Maßnahmen K6708-10 und K6755-20 sollen
Fördermittel beim Land beantragt werden.
Bei einem Teil der Hoch- und Straßenbaumaßnahmen
musste der geschätzte Mittelbedarf bei den bereits in der Prioritätenliste des
Vorjahres enthaltenen Investitionsmaßnahmen nach oben korrigiert werden. Die
Erhöhungen wurden bei den Begründungen zur Notwendigkeit der Maßnahme auf den
Anlagen 1 und 2 angemerkt.
Laut aktueller Kostenschätzungen betragen die
Gesamtkosten für die in der Prioritätenliste aufgeführten Hochbaumaßnahmen
95.731.500 € und für die Straßenbaumaßnahmen 13.845.700 €. Für die
Modernisierung der touristischen Radwege wird mit Gesamtkosten in Höhe von
24.206.600 € gerechnet.
Für die in der Prioritätenliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen
rechnet das Fachamt mit Fördermitteln in Höhe von 4.597.700 €. Für die
Modernisierung der touristischen Radwege sind Fördermittel in Höhe von
20.878.100 € vorgesehen.
Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2021-2024
erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2021 bzw. den
mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2022-2024. Die zeitliche Umsetzung der
in der Prioritätenliste beschlossenen Maßnahmen ist grundsätzlich von den
jährlichen allgemeinen und zweckgebundenen investiven Zuweisungen sowie von
„freien“ liquiden Mitteln abhängig. Die Erfahrungen bei der Durchführung von
Baumaßnahmen zeigen aber auch, dass sich der Beginn bzw. die Fertigstellung aus verschiedenen Gründen
zeitlich nach hinten verschieben können.
Wie in den Vorjahren ist darauf hinzuweisen, dass
die vorhandenen Finanzierungsquellen (allgemeine Schlüsselzuweisungen,
Fördermittel, liquide Mittel infolge der positiven Jahresabschlüsse) nicht
ausreichen, um alle Maßnahmen der Prioritätenliste im Planungszeitraum
umzusetzen.
Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ab
2020 wird es zwar weiterhin investive Schlüsselzuweisungen geben. Die Aufnahme neuer
Maßnahmen in die Prioritätenliste und die Verteuerung der beschlossenen
Maßnahmen erhöhen jedoch den nicht gedeckten Finanzbedarf.
Daher müssen bei vollständiger Umsetzung der
vorgesehenen Investitionsmaßnahmen weitere Finanzierungsquellen erschlossen
werden. Das könnte über die Aufnahme von Krediten oder über die Festsetzung
einer höheren Kreisumlage, die für die Finanzierung von investiven Maßnahmen
verwandt wird, erfolgen.
Dafür sind jeweils besondere Voraussetzungen
notwendig. Für die Aufnahme von Investitionskrediten bedarf es einer
kommunalaufsichtlichen Genehmigung durch das Innenministerium. Dafür müssen
ausgeglichene Haushalte vorgelegt und Nachweise der dauernden
Leistungsfähigkeit erbracht werden.
Eine „investive Kreisumlage“ erfordert intensive
Gespräche und Abstimmungen mit den kreisangehörigen Städten, Ämtern und
Gemeinden unter Berücksichtigung der jeweiligen gemeindlichen Finanzsituation.
Die Gemeinden haben sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass der
Landkreis seinen erhöhten Finanzbedarf durch Kreditaufnahmen finanzieren soll.
Die Umsetzung
der bisher beschlossenen Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass
Investitionsstandorte stärker im Zusammenhang betrachtet werden und bei der
Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit
und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit
der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste 2021-2024 fortgesetzt
werden.
Anlagen:
Anlage 1: Prioritätenliste
2021-2024 - Investitionen Hochbau
Anlage 1a: Begründungen
zur Prioritätenliste 2021-2024 - Investitionen Hochbau
Anlage 2: Prioritätenliste
2021-2024 - Investitionen Straßenbau
Anlage 2a: Begründungen
zur Prioritätenliste 2021-2024 - Investitionen Straßenbau