Betreff
Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
039/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2017.

 

2. Der Kreistag bestätigt folgende vom Kämmerer genehmigte über- bzw. außerplanmäßige  Aufwendungen   

 

- für die Bildung von Pensionsrückstellungen,

- für die Bildung von Rückstellungen für die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für das Jahr 2017 sowie für den Ausgleich der Abrechnung des Arbeitslosengeldes II in der Ergebnisrechnung

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss und die Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2  der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)  i. V. m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde durch die Kämmerei aufgestellt. Die Erklärung zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde durch  den Dezernenten
für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung (Kämmerer) am 08.06.2019 unterzeichnet
(§ 82 Abs. 3 BbgKVerf).

 

Die Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 11.11.2019 bis zum 28.2.2020 (mit Unterbrechungen). Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2017 hat zu keinen Einwendungen geführt, die der Entlastung entgegenstehen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt wurde am 22.07.2020 erteilt.

 

Am 28.07.2020 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2017 durch den Landrat festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2017 weist ein Gesamtergebnis von 15.283.280,00 € aus.
Das ordentliche Ergebnis beträgt 15.354.665,42  €, das außerordentliche Ergebnis
./. 71.385,42 €.

Der Kreistag hat am 29. März 2017 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen (Beschluss-Nr. 024/18/2017).

 

Die Haushaltssatzung 2017 war in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Sie wies im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 4.509.900 € aus, der durch Mittel der Rücklage ausgeglichen werden sollte.

 

Die Satzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am 13.04.2017 im Amtsblatt des LOS Nr. 05/2017 veröffentlicht. Das Innenministerium als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 21.06.2017 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 des Landkreises Stellung genommen. Das Schreiben enthielt keine Beanstandungen, lediglich rechtliche Hinweise.

 

Die Ursachen für die positive Entwicklung und die Abweichungen vom Haushaltsplan im Jahr 2017 sind sehr vielfältig und werden im Rechenschaftsbericht umfassend und ausführlich dargestellt.

 

Die Ergebnisverbesserung im Jahr 2017 resultiert zu einem großen Teil aus Mehrerträgen. So ergaben sich 2017 erhebliche Nachzahlungen vom Land nach dem AG SGB XII zum Ausgleich der Kosten 2016 für alle stationären und ambulanten Leistungen, die  zu (periodenfremden) Mehrerträgen von 1.389,3 T€ führten. Mehrerträge ergaben sich auch bei den Landeszuschüssen für Kindertagesstätten (4.096,9 T€) und den Erstattungen von anderen Landkreisen für den Besuch von Kindertagesstätten des LOS durch Kinder aus diesen Landkreisen (338,8 T€) sowie bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für Personal- und Sachaufwendungen des Kommunalen Jobcenters (2.004,2 T€). Das Bauordnungsamt erwirtschaftete Mehrerträge bei Verwaltungsgebühren in Höhe von 1.557,1 T€.


Zum anderen wurde die Ergebnisverbesserung durch Minderaufwendungen  erreicht.
Diese ergaben sich u.a. bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen sowie des sonstigen Vermögens (1.851,9 T€), den Kosten der Unterkunft (Verringerung Zuschussbedarf um 2.545,3 T€), bei den Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege (1.512,3 T€) und bei den Hilfen für Asylbewerber einschließlich Unterbringung und Betreuung (Verringerung Zuschussbedarf um 4.922,9 T€).

 

Dem entgegen wirken Mehraufwendungen. Diese ergaben sich u. a. bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (594,9 T€), den Personalaufwendungen (2.177,6 T€), Baumpflegearbeiten an Kreisstraßen (258,2 T€) und bei Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (301,2 T€).

 

Bei den Zuführungen zu Rückstellungen bzw. deren Inanspruchnahme ergab sich ein Mehrbedarf von 2.317,5 T€. Dieser resultiert insbesondere aus einer erhöhten Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen (1.700,5 T€), zu Rückstellungen für ALG/KdU (671,9 T€), für Schulkostenbeiträge (286,9 T€), für die Erstattung von Kitakosten an andere Landkreise (170,0 T€), zu Rückstellungen für Altersteilzeit (199,0 T€) sowie einer geringeren Zuführung zu Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, Gleitzeitüberhänge und Leistungsorientierte Bezahlung (./. 728,5 T€).

 

Mit dem Jahresabschluss 2017 wurden Haushaltsreste für Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.349.261,76 € gebildet.

Diese Aufwendungen, die im Haushaltsjahr 2017 nicht realisiert werden konnten, führten zu einer „Entlastung“ des Haushaltsjahres 2017 und somit zu einer Ergebnisverbesserung.
Die Haushaltsreste führen gleichzeitig zu einer „Verstärkung“ der Haushaltsansätze 2018 und werden sich auf das Ergebnis des Jahres 2018 auswirken.

 

Der vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2017 sowie der Prüfbericht des RPA wurde allen Kreistagsabgeordneten in Dateiform übergeben.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2017 festgestellt:

 

Für das Haushaltsjahr 2017 sind insgesamt über- und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 7.847.916,03 € und Auszahlungen in Höhe von 6.264.151,40 € genehmigt worden.

Dabei wurden durch den Landkreis folgende Aufwendungen und Auszahlungen geleistet, ohne die vorherige Zustimmung des Kreistages einzuholen:

·         überplanmäßige Aufwendung für die Bildung von Pensionsrückstellungen, Produkt: Personalmangement in Höhe von 1.700.463,00 €, gemäß § 5 Pkt. 3.1 Haushaltssatzung Kontengruppe 51 über 500.000 €, genehmigt durch den Kämmerer

·         außerplanmäßige Aufwendung für die Bildung von Rückstellungen im Zuge der

Jahresabschlussbuchungen, Produkt: Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 710.407,96 €, gemäß § 5 Pkt. 3.1 Haushaltssatzung Kontengruppe 54 über 300.000 €, genehmigt durch den Kämmerer;

 

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich auf seiner Sitzung am 16.11.2015 bei der Beratung des Jahresabschlusses dafür ausgesprochen, über- und außerplanmäßige Bewilligungen für Abschlussbuchungen, die die im § 5 der Haushaltssatzung festgelegten Grenzen übersteigen, mit dem Beschluss über den Jahresabschluss bestätigen zu lassen.

 

Der Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2017 beigefügt:

 

- Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

- Bilanz zum 31.12.2017

- Ergebnis- und Finanzrechnung 2017

- Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2017