Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt
den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr
2017.
2. Der Kreistag bestätigt
folgende vom Kämmerer genehmigte über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen
- für die Bildung von Pensionsrückstellungen,
- für die Bildung von
Rückstellungen für die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft für das Jahr 2017 sowie für den Ausgleich der Abrechnung des
Arbeitslosengeldes II in der Ergebnisrechnung
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.
Der
Jahresabschluss und die Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1
und 2 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) i. V. m. den §§
32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung
(KomHKV).
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde durch die Kämmerei aufgestellt. Die
Erklärung zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde durch den Dezernenten
für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung (Kämmerer) am 08.06.2019
unterzeichnet
(§ 82 Abs. 3 BbgKVerf).
Die
Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 11.11.2019 bis zum 28.2.2020 (mit Unterbrechungen).
Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2017 hat zu keinen
Einwendungen geführt, die der Entlastung entgegenstehen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
durch das Rechnungsprüfungsamt wurde am 22.07.2020 erteilt.
Am
28.07.2020 wurde der geprüfte Jahresabschluss
2017 durch den Landrat festgestellt.
Der
Jahresabschluss 2017 weist ein Gesamtergebnis von 15.283.280,00 € aus.
Das ordentliche Ergebnis beträgt 15.354.665,42
€, das außerordentliche Ergebnis
./. 71.385,42 €.
Der Kreistag hat am 29.
März 2017 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen
(Beschluss-Nr. 024/18/2017).
Die Haushaltssatzung 2017 war
in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Sie wies im ordentlichen
Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 4.509.900 € aus, der durch Mittel der
Rücklage ausgeglichen werden sollte.
Die Satzung enthielt keine
genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am 13.04.2017 im Amtsblatt des
LOS Nr. 05/2017 veröffentlicht. Das Innenministerium als zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 21.06.2017 zur Haushaltssatzung
und Haushaltsplan 2017 des Landkreises Stellung genommen. Das Schreiben
enthielt keine Beanstandungen, lediglich rechtliche Hinweise.
Die
Ursachen für die positive Entwicklung und die Abweichungen vom Haushaltsplan im
Jahr 2017 sind sehr vielfältig und werden im Rechenschaftsbericht umfassend und
ausführlich dargestellt.
Die
Ergebnisverbesserung im Jahr 2017 resultiert zu einem großen Teil aus Mehrerträgen.
So ergaben sich 2017 erhebliche Nachzahlungen vom Land nach dem AG SGB XII
zum Ausgleich der Kosten 2016 für alle stationären und ambulanten Leistungen,
die zu (periodenfremden) Mehrerträgen
von 1.389,3 T€ führten. Mehrerträge ergaben sich auch bei den Landeszuschüssen
für Kindertagesstätten (4.096,9 T€) und den Erstattungen von anderen
Landkreisen für den Besuch von Kindertagesstätten des LOS durch Kinder aus diesen Landkreisen (338,8
T€) sowie bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für Personal- und
Sachaufwendungen des Kommunalen Jobcenters (2.004,2 T€). Das Bauordnungsamt
erwirtschaftete Mehrerträge bei Verwaltungsgebühren in Höhe von 1.557,1 T€.
Zum anderen
wurde die Ergebnisverbesserung durch Minderaufwendungen erreicht.
Diese ergaben sich u.a. bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von
Grundstücken und baulichen Anlagen sowie des sonstigen Vermögens (1.851,9 T€),
den Kosten der Unterkunft (Verringerung Zuschussbedarf um 2.545,3 T€), bei den
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege (1.512,3 T€) und bei den Hilfen für
Asylbewerber einschließlich Unterbringung und Betreuung (Verringerung
Zuschussbedarf um 4.922,9 T€).
Dem
entgegen wirken Mehraufwendungen. Diese ergaben sich u. a. bei der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (594,9 T€), den
Personalaufwendungen (2.177,6 T€), Baumpflegearbeiten an Kreisstraßen (258,2
T€) und bei Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (301,2 T€).
Bei
den Zuführungen zu Rückstellungen bzw. deren Inanspruchnahme ergab sich ein Mehrbedarf
von 2.317,5 T€. Dieser resultiert insbesondere aus einer erhöhten Zuführung zu
Pensions- und Beihilferückstellungen (1.700,5 T€), zu Rückstellungen für
ALG/KdU (671,9 T€), für Schulkostenbeiträge (286,9 T€), für die Erstattung
von Kitakosten an andere Landkreise (170,0 T€), zu Rückstellungen für
Altersteilzeit (199,0 T€) sowie einer geringeren Zuführung zu Rückstellungen
für nicht genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, Gleitzeitüberhänge und
Leistungsorientierte Bezahlung (./. 728,5 T€).
Mit
dem Jahresabschluss 2017 wurden Haushaltsreste für Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.349.261,76 € gebildet.
Diese
Aufwendungen, die im Haushaltsjahr 2017 nicht realisiert werden konnten,
führten zu einer „Entlastung“ des Haushaltsjahres
2017 und somit zu einer Ergebnisverbesserung.
Die Haushaltsreste führen gleichzeitig zu einer „Verstärkung“ der
Haushaltsansätze 2018 und werden sich auf das Ergebnis des Jahres 2018
auswirken.
Der
vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2017 sowie der Prüfbericht
des RPA wurde allen Kreistagsabgeordneten in Dateiform übergeben.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2017
festgestellt:
Für das Haushaltsjahr 2017
sind insgesamt über- und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 7.847.916,03
€ und Auszahlungen in Höhe von 6.264.151,40 € genehmigt worden.
Dabei wurden durch den
Landkreis folgende Aufwendungen und Auszahlungen geleistet, ohne die vorherige
Zustimmung des Kreistages einzuholen:
·
überplanmäßige Aufwendung für die Bildung von Pensionsrückstellungen,
Produkt: Personalmangement in Höhe von 1.700.463,00 €, gemäß § 5 Pkt. 3.1
Haushaltssatzung Kontengruppe 51 über 500.000 €, genehmigt durch den Kämmerer
·
außerplanmäßige Aufwendung für die Bildung von Rückstellungen im Zuge
der
Jahresabschlussbuchungen,
Produkt: Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 710.407,96 €, gemäß § 5
Pkt. 3.1 Haushaltssatzung Kontengruppe 54 über 300.000 €, genehmigt durch den
Kämmerer;
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich auf
seiner Sitzung am 16.11.2015 bei der Beratung des Jahresabschlusses dafür
ausgesprochen, über- und außerplanmäßige Bewilligungen für Abschlussbuchungen,
die die im § 5 der Haushaltssatzung festgelegten Grenzen übersteigen, mit dem
Beschluss über den Jahresabschluss bestätigen zu lassen.
Der
Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2017
beigefügt:
-
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
-
Bilanz zum 31.12.2017
-
Ergebnis- und Finanzrechnung 2017
-
Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2017