Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Archivsatzung des Landkreises Oder-Spree mit Wirkung ab 01.01.2021.
Sachdarstellung:
Die
Archiv- und Gebührenordnung des Landkreises Oder-Spree wurde am 18.09.2001
durch den Kreistag beschlossen und trat zum 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig
trat die davor gültige Fassung aus dem Jahre 1994 außer Kraft. Es wurde lediglich
die Umrechnung der Gebührensätze von DM in Euro vorgenommen. Eine Archivsatzung
als solche für das Kreisarchiv existiert bis dato nicht. Die Erarbeitung und
der Beschluss einer solchen Satzung wurden notwendig, um dem Handeln des
Kreisarchivs eine gültige rechtliche Grundlage zu geben. Die Satzung regelt die
Sicherung und Nutzung des kommunalen Archivgutes im Landkreis Oder-Spree. Als
Anlage zur Archivsatzung wurde eine Benutzerordnung erarbeitet. Diese regelt
Näheres zur Benutzung der Archivbestände des Kreisarchivs des Landkreises
Oder-Spree. Für die Erhebung von Gebühren wurden eine separate Gebührensatzung
und eine dementsprechende separate Beschlussvorlage erarbeitet. Eine
Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Kreisarchivs war
zwingend notwendig und erfolgte auch auf Anraten des Rechtsamtes sowie des RPA.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Stellungnahme der Kämmerei:
???
Anlagen:
Entwurf
Archivsatzung des Landkreises Oder-Spree
Entwurf
Benutzerordnung
Archiv-
und Gebührenordnung
Vergleich
Archivordnung mit Archivsatzung