Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistag beschließt die verbindliche Anwendung des
Leitfadens Nachhaltiges Bauen des Bundes in der
jeweils gültigen Fassung sowie die Zertifizierung nach dem Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen (BNB) im Qualitätsstandard SILBER in der jeweils aktuellen
Systemvariante für die Durchführung aller Hochbauvorhaben des Landkreis
Oder-Spree ab einer Bausumme von 1,5 Mio €. Für alle anderen Hochbauvorhaben ab
500 T€ erfolgt die Anwendung des Leitfadens mit der Zielvorgabe
BNB-Qualitätsstandard SILBER sinngemäß ohne Zertifizierung. Dies gilt ab sofort
für alle Hochbauvorhaben, die sich im Stadium der Vorplanung befinden. Der
Leitfaden selbst gilt jeweils in der auf dem Informationsportal
www.nachhaltigesbauen.de veröffentlichten Fassung.
2.
Für Straßenbauvorhaben wird dazu bis zum 1. Quartal 2021 ein
Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und vorgestellt, da es hierzu bisher keine
Vorgaben gibt.
3.
Bei allen Medien wird unter Beachtung des
Klimaschutzgesetzes des Bundes die CO2-freundlichere Variante
bevorzugt.
4.
In Umsetzung des Abs.1 macht es sich erforderlich, den
Beschluss des Kreistages
vom 02.12.2015, Beschluss-Nr.: 9/B90/Die
Grünen/2015 „Ausbau von Photovoltaik, Solarthermie und Gründächer im Landkreis
Oder-Spree“ aufzuheben.
5.
Unter Federführung des
Klimaschutzbeauftragten des LOS wird unter Mitwirkung des Amtes 65 bis zum II.
Quartal 2021 eine einheitliche Nachhaltigkeitsstrategie für den Landkreis
Oder-Spree erarbeitet und vorgestellt.
Sachdarstellung:
Gemäß Kreistags-Beschluss-Nr.: 14/DIE
LINKE.PIRATEN/4/2019/1 ist der Landrat beauftragt, dem Kreistag zum 07. Oktober
2020 einen rechtskonformen Verfahrensvorschlag zur Berücksichtigung
ökologischer und sozialer Kriterien für Umwelt und Klima bei Investitions- und
Beschaffungsentscheidungen des Kreistages vorzulegen:
Nachhaltige Beschaffung ist ein sehr
komplexes Thema, denn Nachhaltigkeit zielt auf eine langfristige und
zukunftsfähige Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt und ist
inzwischen breiter gesellschaftlicher Konsens. Dazu gehören neben der
Berücksichtigung von Generationengerechtigkeit, Lebensqualität und sozialem
Zusammenhalt unter anderem die Schonung natürlicher Ressourcen und
Lebensräume, Klimaschutz, Luftqualität, Gesundheit und Biodiversität.
zu
Punkt 1: Nachhaltiges Bauen
Der LOS als Bauherr trägt eine große
Verantwortung, sowohl für die eigenen Gebäude und Mitarbeiter als auch als
Vorbild für andere öffentliche und private Bauherren. Dies ist umso bedeutender,
da die heute realisierten Gebäude unsere bauliche Umwelt für die nächsten
Jahrzehnte entscheidend prägen werden.
Ziel des LOS sollten deshalb möglichst
nachhaltige Gebäude sein, die damit auch energie-sparende und
ressourcenschonende Qualtäten aufweisen. Die umfängliche Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten im Lebenszyklus eines Gebäudes, das heißt bei der
Planung, Errichtung, Nutzung und Modernisierung sowie dem Rückbau, sollte aktiv
gestaltet und beeinflusst werden. Darüber hinaus sollten eindeutige
Anforderungen und Zielvorgaben an die Nachhaltigkeit, das heißt an die
ökologische, ökonomische und soziale Qualität von Gebäuden, definiert werden.
1.1
Leitfaden Nachhaltiges Bauen
Der Bund hat zur Sicherstellung der
ökologischen, ökonomischen und sozialen Qualität von Gebäuden den Leitfaden
Nachhaltiges Bauen entwickelt und wendet diesemn für Bundesbauten verbindlich
an. Er bietet eine konkrete Praxishilfe für das nachhaltige Planen, Bauen,
Nutzen und Betreiben. Einige Länder, Landkreise und Kommunen haben ihn
ebenfalls bereits verbindlich eingeführt. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen
erläutert allgemeine Grundlagen und Methoden, dient als Arbeitshilfe für die
Umsetzung und definiert konkrete Zielvorgaben zur Nachhaltigkeit
(BNB-Qualitäts-Standard SILBER).
Die Kreisverwaltung des LOS
beabsichtigt daher, ebenfalls die verbindliche Anwendung dieses Leitfadens.
1.2
Bewertungssystem BNB
Während der
Leitfaden Nachhaltiges Bauen das erklärende Rahmendokument für die Umsetzung
und Operationalisierung des nachhaltigen Planens, Bauens, Nutzens und
Betreibens darstellt, definiert das BNB die anzuwendende Nachweismethodik nach
transparenten Regeln und objektiven Methoden und dient als Nachweisinstrument.
Mit den
Bewertungskriterien und -maßstäben im BNB wird die Erfüllung der Anforderungen
des Leitfadens mess- und darstellbar. Ziel ist nicht die Optimierung von
Einzelaspekten, sondern eine ganzheitliche Optimierung des Gebäudes. Das BNB
zeichnet sich insbesondere durch die umfassende Betrachtung des gesamten
Lebenszyklus von Gebäuden aus. Das BNB dient neben der finalen Bewertung und
Dokumentation der tatsächlich erreichten Gebäudequalität auch der
Qualitätsoptimierung und -kontrolle.
Anhand der
erreichten Note bzw. des Erfüllungsgrades erfolgt die Zuordnung zu den
Qualitätsstandards Gold, Silber oder Bronze.
Für die unterschiedlichen Lebensphasen
von Gebäuden hält das BNB die drei Module Neubau, Nutzen und Betreiben sowie
Komplettmodernisierung vor. Gleichzeitig nimmt es damit den Bezug zum Leitfaden
Nachhaltiges Bauen auf und steht mit diesem in direktem Zusammenhang. Aufbauend
auf den aktuellen Forschungsergebnissen und unter der Berücksichtigung von
Änderungen im Bereich gesetzlicher Regelung und Normung wird das Bewertungssystem
kontinuierlich weiterentwickelt.
zu
Punkt 4: Aufhebung Beschluss 2015 „Ausbau von Photovoltaik, Solarthermie und
Gründächer:
Die verbindliche Anwendung des Leitfadens
Nachhaltiges Bauen des Bundes sowie die BNB-Zertifizierung bzw. sinngemäße
Anwendung im Qualitätsstandard SILBER schließt die Themenbereiche „Einsatz
regenerativer Energien (PV und Solarthermie) sowie Gründächer“ ein. Daher
schlägt die Kreisverwaltung vor, den Beschluss des Kreistages vom 02.12.2015,
Beschluss-Nr. 9/B90/Die Grünen/2015 „Ausbau von Photovoltaik, Solarthermie und
Gründächer im Landkreis Oder-Spree“ mit diesem Beschluss aufzuheben.
zu
Punkt 5: Erarbeitung einer einheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie des LOS:
Nachhaltige Beschaffung ist nur ein
Themenschwerpunkt der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Nachhaltige
Entwicklung mit den komplexen Themenbereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales
betrifft alle Bereichen der Landkreisverwaltung und kann als Richtschnur nur
dann dienen, wenn sie konkretisiert und operabel gemacht wird. Daher ist die
Entwicklung einer einheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie für den Landkreis
unter Einbeziehung der gesamten Verwaltung notwendig, in der Ziele und
Indikatoren definiert und konkrete Lösungsvorschläge zum Erreichen dieser Ziele
erarbeitet werden. Die in diesem Beschluss genannten Punkte werden darin
einfließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anwendung des
Leitfadens Nachhaltiges Bauen sowie die Zertifizierung im BNB-Qualitätsstandard
SILBER führt im Gegenzug zu den höheren Qualitäten / Mehrwert auch zu
Mehrkosten.
Dem gegenüber
stehen diverse Einsparungen:
Die erhöhten Planungs- und Baukosten
werden auf Grund von Erfahrungen sowie Rückfrage bei der
Konformitätsprüfungsstelle für BNB-Zertifizierungen - dem
Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft - fast vollständig kompensiert durch die Optimierung
der Planung und Qualitätssicherung. Dies sind beispielsweise die Auswahl der
richtigen Lösung, die Vermeidung von zukünftigen Mehrkosten z.B. durch Einsatz
von halogenfreien Kältemitteln als Risikovorsorge oder die Entwicklung von
Low-Tech-Konzepte. Ebenfalls werden Einsparungen im Lebenszyklus durch die
Reduzierung der Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungskosten
erzielt.
Besonders zu erwähnen gilt der
„Kostendeckel“ durch Lebenszykluskostenanalyse, die mit einem sehr hohen Gewichtungsanteil
in die Bewertung mit einfließt als Teil der Kosten-steuerung. Das bedeutet, die
Nachhaltigkeit kann sich nicht teuer erkauft werden, sondern auch die
Lebenszykluskosten werden im Rahmen der Zertifizierung bewertet und fließen
erheblich ins Gesamtergebnis mit ein.
Die letztendlichen MehrWERTkosten werden auf ca. 1% der Bausumme ab 10 Mio € und 1,5% der
Bausumme bei 5 Mio € geschätzt.
Anlagen:
Leitfaden
Nachhaltiges Bauen des Bundes 2019
Flyer
Nachhaltiges Bauen 2017
Broschüre BNB
2020