"Rederecht der Abgeordneten zum Rechenschaftsbericht des Landrates"
Antrag:
Der Bericht des
Landrates sollte zeitlich begrenzt sein, so dass jede Fraktion und
Fraktionslose die Möglichkeit haben sich zu äußern.
Jede Fraktion hat
die Möglichkeit, sich zu äußern. Die Redezeit beträgt maximal 5 Minuten je
Fraktion.
Weitere Abgeordnete
können sich mit Fragen oder kurzen Statements anschließen.
Die
Themen des Berichtes des Landrates sollten den Faktionen spätestens 1 Woche vor
der jeweiligen Kreistagssitzung mitgeteilt werden.
Begründung:
Im Allgemeinen gibt der
Landrat in jeder Sitzung des Kreistages einen Bericht über die geleistete
Arbeit, die aktuelle politische Situation oder seine Haltung zu besonderen
Vorgängen in der zurückliegenden Zeit. Diese Berichte sind i.d.R. sachbezogen.
Es kommen aber auch vermehrt politische oder auch persönliche Äußerungen vor,
auf die die anderen Fraktionen nicht reagieren können. So entsteht der
Eindruck, dass der Landrat für den ganzen Kreistag spricht. Dem ist aber nicht
so. Den anderen Sichtweisen, Fragen und Meinungen in den Fraktionen sollte in
Erwiderungen Raum gegeben werden.
Anlagen:
Antrag der Fraktion AfD
Oder-Spree