Betreff
Ergänzung der Geschäftsordnung des Kreistags
Vorlage
12/BVB/Fr Wähler/20
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung des Kreistags wird um folgende Absätze ergänzt oder geändert:

 

Der § 4 „Tagesordnung“ wird um einen Absatz 4 „Bericht des Landrats“ ergänzt:

 

„Die Tagesordnung enthält einen Top „Bericht des Landrats“ unter dem der Landrat über die Entwicklungen seit der letzten Kreistagssitzung berichtet. Im Anschluss findet dazu eine Aussprache statt.“

 

Der § 4 „Tagesordnung“ wird um einen Absatz 5 „Fragestunde“ ergänzt:

 

„Die Tagesordnung enthält einen Top „Fragestunde“ unter dem die Kreistagsabgeordneten dem Landrat, den Beigeordneten und den Dezernenten Fragen stellen können. Diese „Fragestunde“ darf nicht länger als eine Stunde andauern.“

 

Der § 10 „Anfragen aus dem Kreistag “ wird in „Fragerecht der Mitglieder des Kreistages“ umbenannt und erhält folgenden Wortlaut:

 

„Jedes Mitglied des Kreistages ist berechtigt, schriftliche Anfragen, die sich auf Angelegenheiten des Kreises, aber nicht auf einen Punkt der Tagesordnung beziehen, an die Vorsitzende/ den Vorsitzenden oder an die Landrätin/ den Landrat zu richten. Sie werden in der Fragestunde der Abgeordneten beantwortet, sofern eine sofortige Beantwortung möglich ist. Die Fragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beantwortet, wobei zunächst jeweils eine Frage je Fraktion bzw. fraktionslosem Mitglied beantwortet wird.

 

Anfragen müssen kurz gefasst sein und dürfen nur max. fünf konkrete Fragen enthalten. Es kann jedoch als Einleitung der Ausgangspunkt der Fragen kurz dargestellt werden. Eine mündliche Beantwortung erfolgt nur bei Anwesenheit des Fragestellers.

 

Eine Fragestunde ist immer durchzuführen, wenn Bedarf besteht. Sie ist je Kreistagssitzung auf dreißig Minuten begrenzt.“

Begründung:                         erfolgt mündlich

Anlagen:

Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler