Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
die Zügigkeit am Rouanet-Gymnasium Beeskow mit Fertigstellung des
Erweiterungsneubaus (vsstl. 2024) auf fünf (5) Züge pro Jahrgangsstufe
festzulegen.
Sachdarstellung:
Der
Landkreis Oder-Spree ist Träger des Rouanet-Gymnasiums Beeskow. Das Gymnasium
umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12, vermittelt eine vertiefte allgemeine
Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird im Klassenverband erteilt. Daneben
können einzelne Fächer in Kursen unterrichtet werden.
Das Rouanet-Gymnasium Beeskow ist gegenwärtig 4-zügig
genehmigt und ein gesicherter Schulstandort (siehe Schulentwicklungsplan des
LOS 2017 – 2022 S. 159 ff.).
Es
wird überwiegend von Schülerinnen und Schüler (SuS) der Grundschulen in
Beeskow, Storkow, Müllrose, Bad Saarow, Lindenberg, Görzig, Friedland,
Fünfeichen sowie von SuS aus dem angrenzenden Landkreis Dahme-Spreewald angewählt
Die Schule hat bei einer
4-Zügigkeit und einer Klassenfrequenz (oberer Bandbreitenwert) von 28 SuS eine
Aufnahmekapazität von maximal 112 SuS. In einigen Jahrgängen besuchen SuS das
Gymnasium, die einen sogenannten Förderschwerpunkt diagnostiziert haben. In
einem solchen Fall wird die Klassenfrequenz gesenkt und die entsprechenden SuS
müssen in kleineren Lerngruppen unterrichtet und betreut werden.
Aufgrund
der positiven Entwicklungen der Schülerzahlen vor allem in Beeskow, Bad Saarow
und Müllrose sowie eines veränderten Anwahlverhaltens, wurden in den
Schuljahren 2018/19 und 2019/20 123 und 124 SuS aufgenommen und jeweils eine
fünfte 7. Klasse (mit Ausnahmegenehmigungen) eingerichtet. Für das Schuljahr
2020/21 lagen der Schulleiterin erneut 128 Anmeldungen vor. Hier war erneut der
Bedarf einer 5-Zügigkeit gegeben.
Nach Prüfung der
Entwicklung der Schülerzahlen und des Anwahl- und Übergangsverhaltens der
abgebenden Grundschulen in den Städten und Gemeinden zeigt sich, dass das
Gymnasium für die nächsten Jahre (Betrachtungszeitraum bis zum Schuljahr
2025/26) durchgängig zwischen 120 und 138 Anmeldungen pro Schuljahr erhalten
wird.
Somit
wäre ab dem Schuljahr 2023/24 eine durchgängige 5-Zügigkeit gegeben.
Gemäß
§ 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beschließt der Schulträger
über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer Schule. Die bloße Veränderung
der Zügigkeit um einen Zug ist als Erweiterung und nicht als Änderung der
Schule zu verstehen. Die Festlegung der Zügigkeit (Erhöhung der Anzahl der SuS)
durch den Schulträger, bedarf daher keiner Genehmigung durch das für Schule
zuständige Ministerium nach § 105 Abs. 1 BbgSchulG i. V. m. § 104 Abs. 2
BbgSchulG.
Die
Beteiligung der Mitwirkungsgremien, Schulkonferenz und Kreisschulbeirat, ist
erfolgt.
Die
benötigten Kapazitäten für eine durchgängige 5-Zügigkeit sind derzeit in den
vorhandenen Schulgebäuden nicht gegeben. Zur Schaffung zusätzlicher
Raumkapazitäten ist ein Erweiterungsneubau geplant. Die Fertigstellung ist im
Jahr 2024 vorgesehen. Die Kosten betragen nach derzeitigem Planungsstand
2.630.900 Euro (vgl. Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des
Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2021 bis 2024 ff, Maßnahme 40-38).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Erweiterungsneubau vsstl. 2.630.900
Euro.