Betreff
Veränderung der Zügigkeit am Rouanet-Gymnasium Beeskow
Vorlage
055/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Zügigkeit am Rouanet-Gymnasium Beeskow mit Fertigstellung des Erweiterungsneubaus (vsstl. 2024) auf fünf (5) Züge pro Jahrgangsstufe festzulegen.

Sachdarstellung:

 

Der Landkreis Oder-Spree ist Träger des Rouanet-Gymnasiums Beeskow. Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12, vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird im Klassenverband erteilt. Daneben können einzelne Fächer in Kursen unterrichtet werden.

 

Das Rouanet-Gymnasium Beeskow ist gegenwärtig 4-zügig genehmigt und ein gesicherter Schulstandort (siehe Schulentwicklungsplan des LOS 2017 – 2022 S. 159 ff.).

Es wird überwiegend von Schülerinnen und Schüler (SuS) der Grundschulen in Beeskow, Storkow, Müllrose, Bad Saarow, Lindenberg, Görzig, Friedland, Fünfeichen sowie von SuS aus dem angrenzenden Landkreis Dahme-Spreewald angewählt

Die Schule hat bei einer 4-Zügigkeit und einer Klassenfrequenz (oberer Bandbreitenwert) von 28 SuS eine Aufnahmekapazität von maximal 112 SuS. In einigen Jahrgängen besuchen SuS das Gymnasium, die einen sogenannten Förderschwerpunkt diagnostiziert haben. In einem solchen Fall wird die Klassenfrequenz gesenkt und die entsprechenden SuS müssen in kleineren Lerngruppen unterrichtet und betreut werden.

Aufgrund der positiven Entwicklungen der Schülerzahlen vor allem in Beeskow, Bad Saarow und Müllrose sowie eines veränderten Anwahlverhaltens, wurden in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 123 und 124 SuS aufgenommen und jeweils eine fünfte 7. Klasse (mit Ausnahmegenehmigungen) eingerichtet. Für das Schuljahr 2020/21 lagen der Schulleiterin erneut 128 Anmeldungen vor. Hier war erneut der Bedarf einer 5-Zügigkeit gegeben.

Nach Prüfung der Entwicklung der Schülerzahlen und des Anwahl- und Übergangsverhaltens der abgebenden Grundschulen in den Städten und Gemeinden zeigt sich, dass das Gymnasium für die nächsten Jahre (Betrachtungszeitraum bis zum Schuljahr 2025/26) durchgängig zwischen 120 und 138 Anmeldungen pro Schuljahr erhalten wird.

Somit wäre ab dem Schuljahr 2023/24 eine durchgängige 5-Zügigkeit gegeben.

Gemäß § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer Schule. Die bloße Veränderung der Zügigkeit um einen Zug ist als Erweiterung und nicht als Änderung der Schule zu verstehen. Die Festlegung der Zügigkeit (Erhöhung der Anzahl der SuS) durch den Schulträger, bedarf daher keiner Genehmigung durch das für Schule zuständige Ministerium nach § 105 Abs. 1 BbgSchulG i. V. m. § 104 Abs. 2 BbgSchulG.

Die Beteiligung der Mitwirkungsgremien, Schulkonferenz und Kreisschulbeirat, ist erfolgt.

Die benötigten Kapazitäten für eine durchgängige 5-Zügigkeit sind derzeit in den vorhandenen Schulgebäuden nicht gegeben. Zur Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten ist ein Erweiterungsneubau geplant. Die Fertigstellung ist im Jahr 2024 vorgesehen. Die Kosten betragen nach derzeitigem Planungsstand 2.630.900 Euro (vgl. Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2021 bis 2024 ff, Maßnahme 40-38).

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten für den Erweiterungsneubau vsstl. 2.630.900 Euro.