Beschlussvorschlag:
1. - Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan für das Jahr 2021.
- Er bestätigt die von der Verwaltung
vorgenommene Einschätzung zur
Leistungsfähigkeit
der Städte und Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
- Der Landrat berichtet per 30.04.2021,
30.06.2021, 30.09.2021 und 31.12.2021 über
die
Erfüllung des Haushaltsplanes 2021.
2. - Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan
des „Kommunalen Wirtschaftsunternehmens
Entsorgung“
für das Wirtschaftsjahr 2021.
Sachdarstellung:
Aufstellungsverfahren
Das Verfahren und die Anforderungen zum Erlass der
Haushaltssatzung für den Landkreis sind insbesondere im § 67 und § 129 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.
Mit der Planung für das Haushaltsjahr
2021, einschließlich der Ermittlung des Stellenbedarfs 2021, wurde im Februar
2020 begonnen. Gleichzeitig wurde mit der Erarbeitung der Prioritätenliste 2021
- 2024 ff angefangen. Wie in den Vorjahren waren die Plangespräche beim
Finanzdezernenten im August 2020 ein wichtiger Bestandteil des
Aufstellungs-verfahrens. Die Stellenplanung 2021 wurde mit der Bestätigung der
Zu- und Abgänge durch die Verwaltungsleitung am 10.1.2020 mit der Feststellung
des Stellenbedarfes 2020 gleichzeitig auch für das Jahr 2021 vorgenommen. Dies
ergab sich, weil der Haushaltsplan 2021 erstmalig schon im Dezember 2020
beschlossen werden soll.
Am 26.08.2020 fand eine
frühzeitige Informationsveranstaltung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren
statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen. Diese Veranstaltung
diente der frühzeitigen Information und Einbeziehung der Städte und Gemeinden
in die Erarbeitung des Haushaltsplanes.
Auf der
Informationsveranstaltung konnte für das Jahr 2021 kein ausgeglichenes Ergebnis
vorgestellt werden. Natürlich setzt sich dieses aus vielen einzelnen, zum Teil
sehr kleinen Positionen zusammen. Aber schon allein der Eigenanteil des Kreises
bei der Förderung des Breitbandausbaus beträgt im Jahr 2021 eine Summe von 1,8
Mio. €. Schon damit erklärt sich das Defizit des Ergebnishaushaltes in 2021
fast.
Weiterhin steigen in den Bereichen der
Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes des Jugendamtes die Bedarfe
aufgrund allgemeiner gesellschaftlicher Veränderungen gegenüber den Vorjahren
weiter sukzessiv an (siehe Punkt 3.4.1.2 im Vorbericht des HH-planes 2021).
Dem
gegenüber kann die Verwaltung den Mehraufwendungen auch Einsparungen im
Ergebnishaushalt entgegensetzen. Hier ist die Reduzierung der unbereinigten
Personalkosten gegenüber dem Vorjahr von 1,3 Mio. € eine wichtige Position.
Über den aktuellen
Planungsstand wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 16.5.2020 und am
14.9.2020 informiert.
Am 25.9.2020 wurde die
Haushaltssatzung 2021 durch den Landrat mit ordentlichen Erträgen in Höhe von
454.637.100 € und Aufwendungen in Höhe von 456.458.300 € festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf.)
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 enthält einen Hebesatz
von 36,0 %. Damit konnte gegenüber dem Vorjahr der Hebesatz um einen weiteren
Prozentpunkt gesenkt werden.
Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf
erfolgte am 9.10.2020 im Amtsblatt Nr. 10/2020 des Landkreises Oder-Spree.
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit seinen
Anlagen an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die
Auslegung erfolgte vom 12.10. bis 20.10.2020.
Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden
innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen
erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beschließen (§129 Abs.1 BbgKVerf).
Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden:
Nach der neuesten Rechtsprechung (siehe OVG
Berlin-Brandenburg OVG 12B29.18 vom 17. Dezember 2019, Gemeinde Pinnow gegen
den Landkreis Uckermark) ist der Landkreis verpflichtet, nicht nur den eigenen
Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der umlagepflichtigen Gemeinden zu
ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter Form offenzulegen.
Ein derartiges Verfahren, was das OVG
Berlin-Brandenburg vorgegeben hat, hat der Landkreis Oder-Spree auch schon mit
dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 angewendet und wird dies ebenfalls mit
diesem Beschluss der Haushaltssatzung 2021 vornehmen.
Mit diesem Beschluss wird der Finanzbedarf der
Kommunen dokumentiert.
Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten
Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der
Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine unzureichende
Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe inhaltliche und
verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt lediglich einen
absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.
Der Kernbereich der finanziellen Mindestausstattung
wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf Dauer nicht mehr
ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch Pflicht der Gemeinde
und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, dass die
Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz
sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr
in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.
Um die Haushaltssituation der Städte, Gemeinden und
Ämter im Landkreis Oder-Spree beurteilen zu können, wurden – wie in den
Vorjahren – von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert und als
ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.
Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit erfolgte auf
der Grundlage der Haushaltspläne 2020. Dabei wurde u. a. die den Gesamtplänen
beigefügte Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.
Für die Ermittlung des Standes der Kredite für
Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin
Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2018 (L III 1 – j
/ 18) verwendet, da die Statistik per 31.12.2019 nicht vorlag.
Die Auswertung der Haushaltsdaten 2020 ist in den
Anlagen 1 bis 4 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten, 5
amtsfreien Gemeinden, 25 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen Stadt
und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).
Ø 31
Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 12 Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit Überschüssen beschlossen werden.
Ø 38
Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.
Ø 40
Kommunen bzw. Ämter weisen beim voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln
zum Jahresende 2020 einen positiven Bestand aus; 3 Kommunen einen negativen
Zahlungsmittelbestand.
Ø Dauerhafte
Kassenkredite (Kassenkredit länger als 12 Monate) benötigen die Städte
Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde und das Amt Scharmützelsee (Stand 31.12.2018)
Ø Haushaltssicherungskonzepte
(HSK) wurden von der Stadt Friedland sowie den Gemeinden Rietz-Neuendorf,
Tauche und Diensdorf-Radlow beschlossen. Durch die Kommunalaufsicht konnte kein
HSK genehmigt werden.
Ø Die
Gemeinde Reichenwalde hat ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept.
Ø Der
Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum 31.12.2018
beträgt insgesamt 116.936.000 €. Die pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt
sich zwischen 0 € und 2.076 € (Stadt Fürstenwalde). Die durchschnittliche
Verschuldung beträgt 1.007 €. Die pro-Kopf-Verschuldung des LOS beträgt 18 €.
Ø Alle
Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen für
freiwillige Aufgaben aus.
Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2021 in
Höhe von 36 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 64 % ihrer
Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine
ausgewogene Belastung gewährleistet.
Der Hebesatz des LOS ist einer der niedrigsten
Hebesätze im Land Brandenburg.
Einbringen und Beratung
Planentwurf 2021
Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2021 ist in
Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Da der Landkreis über eine
allgemeine Rücklage aus den Überschüssen der Vorjahre verfügt, kann der
Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2021 über die Entnahme aus dieser
Rücklage erfolgen. Damit kann unmittelbar nach der Beschlussfassung die
Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2021 erfolgen. Laut mittelfristiger
Finanzplanung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 im ordentlichen
Ergebnis Fehlbeträge. Diese können aus der Rücklage gedeckt werden.
Zielstellung für die kommenden Haushaltsjahre sollte jedoch sein, einen echten
Haushaltsausgleich zu erreichen.
Der Planentwurf 2021 wurde am 7.10.2020 in den
Kreistag eingebracht. Das Dokument wurde in das Ratsinformationssystem des
Kreistages eingestellt und kann über die Homepage des Landkreises eingesehen
werden. Die Auflistung der Konten zu den einzelnen Produkten ist ebenfalls im
Ratsinformationssystem zu finden.
Die Übergabe des Planentwurfs 2021 an die Städte,
Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgte ab dem 7.10.2020.
Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2021 gemäß §
129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine
Einladung. Die Haushaltsklausur findet am 9.11.2020 im Landratsamt Beeskow
statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages, die
Fraktionsvorsitzenden sowie interessierte Abgeordnete eingeladen.
Der Kämmerer und der Amtsleiter der Kämmerei werden
- wie in den Vorjahren - die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 in den
Fachausschüssen „insgesamt“ vorstellen. Für die Erläuterung der Aufgaben und
Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der
Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden
Fachämter verantwortlich.
……………………………………………………………………
Landrat / Dezernent