Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt entsprechend des ÖPNV-Gesetzes des Landes
Brandenburg (ÖPNVG) in der geltenden
Fassung, zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 14.12.2017, sowie der
ÖPNV-Finanzierungsverordnung in der geltenden Fassung, zuletzt geändert am 18.01.2018
i. V. m. der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von
Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten
des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV vom 03.12.2015 und dem Zuwendungsbescheid des Landes
Brandenburg vom 15.07.2020 für das Jahr 2021 den ÖPNV-Investitionsplan des
Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2021
(Anlage) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Sachdarstellung:
Entsprechend dem gültigen ÖPNVG und der gültigen
ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) sowie der o.g. Richtlinie des Landkreises
Oder-Spree zur Förderung von Investitionen hat die Verwaltung des Landkreises
den ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2021 aufgestellt.
Die vorliegenden Anmeldungen und Anträge von den Gemeinden/Städten
konnten eingeordnet werden. Die darin ausgewiesenen Kostenberechnungen bilden
die Grundlage für die Aufstellung des ÖPNV-Investitionsplanes für das Jahr
2021. Anträge von den
Verkehrsunternehmen im Landkreis liegen der Verwaltung nicht vor.
Die in der Anlage dargestellten
ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2021 entsprechen den
Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe.
In der Anlage sind die Maßnahmen, die Gesamtkosten und die maximale Förderung auf
der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um den Gemeinden und Städten eine
Förderung für 2021 in Aussicht zu stellen, bildet der in der Anlage
dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches Planungsinstrument.
Der ÖPNV-Investitionsplan stellt die
zweckentsprechende Mittelverwendung für das Jahr 2021 dar.
Finanzielle Auswirkungen:
Die unter finanziellen Auswirkungen
genannten Mittelbedarfe (Auszahlungen) von insgesamt 180.000 € stehen zur
Verfügung und werden gedeckt aus zweckgebundenen Landesmitteln 2021 in Höhe von
108.480,00 € sowie Mitteln aus der Entnahme der Sonderrücklage ÖPNV in Höhe von
71.520,00 €.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlagen:
ÖPNV
Investitionsplan 2021