Betreff
ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2021 des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV
Vorlage
068/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt entsprechend des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg (ÖPNVG)  in der geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 14.12.2017, sowie der ÖPNV-Finanzierungsverordnung in der geltenden Fassung, zuletzt geändert am 18.01.2018 i. V. m. der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV vom 03.12.2015 und dem Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg vom 15.07.2020 für das Jahr 2021 den ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2021  (Anlage) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Sachdarstellung:

 

Entsprechend dem gültigen ÖPNVG und der gültigen ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) sowie der o.g. Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen hat die Verwaltung des Landkreises den ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2021 aufgestellt.

 

Die vorliegenden Anmeldungen und Anträge von den Gemeinden/Städten konnten eingeordnet werden. Die darin ausgewiesenen Kostenberechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung des ÖPNV-Investitionsplanes für das Jahr 2021. Anträge von den Verkehrsunternehmen im Landkreis liegen der Verwaltung nicht vor.

 

Die in der Anlage dargestellten ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2021 entsprechen den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe.

In der Anlage sind die Maßnahmen, die  Gesamtkosten und die maximale Förderung auf der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um den Gemeinden und Städten eine Förderung für 2021 in Aussicht zu stellen, bildet der in der Anlage dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches Planungsinstrument.

Der ÖPNV-Investitionsplan stellt die zweckentsprechende Mittelverwendung für das Jahr 2021 dar.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die unter finanziellen Auswirkungen genannten Mittelbedarfe (Auszahlungen) von insgesamt 180.000 € stehen zur Verfügung und werden gedeckt aus zweckgebundenen Landesmitteln 2021 in Höhe von 108.480,00 € sowie Mitteln aus der Entnahme der Sonderrücklage ÖPNV in Höhe von 71.520,00 €.

 

 

 

gez. Perlick

Amtsleiter

 

Anlagen:

 

ÖPNV Investitionsplan 2021