Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Grundlage von § 19 Abs. 1
Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und § 17 der Hauptsatzung
des LOS die Richtlinie für den Beirat für Menschen mit Behinderung des
Landkreises Oder-Spree (Kreisbehindertenbeirat)
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des
Kreistages am 03.04.2019 wurde die bis dahin geltende Fassung der „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für die Förderung der
ambulanten sozialen Dienste im Landkreis Oder-Spree“ und die „Grundstruktur und
Maßstäbe für geförderte ambulante soziale Dienste freier Träger“, welche die
Richtlinie für den Beirat für Menschen mit Behinderung beinhaltete,
herausgelöst. Dies macht eine Neufassung der Richtlinie für den
Kreisbehindertenbeirat erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Rahmen der neuen Richtlinie, die ab 2021 in Kraft treten soll, ergeben sich
keine Steigerungen der Aufwendungen gegenüber dem Haushaltsplan 2020 für diesen
Zweck enthaltenen Gesamtbudget.
Anlagen:
Richtlinie für den Kreisbehindertenbeirat des
Landkreises Oder-Spree