Betreff
Richtlinie für den Beirat für Menschen mit Behinderung des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
072/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Grundlage von § 19 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und § 17 der Hauptsatzung des LOS die Richtlinie für den Beirat für Menschen mit Behinderung des Landkreises Oder-Spree (Kreisbehindertenbeirat)

Sachdarstellung:

Mit Beschluss des Kreistages am 03.04.2019 wurde die bis dahin geltende Fassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für die Förderung der ambulanten sozialen Dienste im Landkreis Oder-Spree“ und die „Grundstruktur und Maßstäbe für geförderte ambulante soziale Dienste freier Träger“, welche die Richtlinie für den Beirat für Menschen mit Behinderung beinhaltete, herausgelöst. Dies macht eine Neufassung der Richtlinie für den Kreisbehindertenbeirat erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der neuen Richtlinie, die ab 2021 in Kraft treten soll, ergeben sich keine Steigerungen der Aufwendungen gegenüber dem Haushaltsplan 2020 für diesen Zweck enthaltenen Gesamtbudget.

Anlagen:

Richtlinie für den Kreisbehindertenbeirat des Landkreises Oder-Spree