Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit
der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung der K
6726 Abschnitt 010, OD Werder vom km 0,000 bis km 0,765
(Kreisgrenze zum Landkreis Dahme-Spreewald).
Sachdarstellung:
In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr.
020/005.1/2020 NEU vom 20.05.2020 führte die Verwaltung die planerische
Vorbereitung der Erneuerung der K 6726, Abschnitt 010,
OD Werder weiter fort und beabsichtigt, die
OD Werder im Jahr 2021 grundhaft zu erneuern.
Technische Lösung
Der dem Fachamt vorliegende Planentwurf umfasst den grundhaften Ausbau
der Ortsdurchfahrt auf einer Länge von 765 m mit einer Fahrbahnbreite von 6,50
m. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen Trasse und dem
gewidmeten Straßenraum.
Auf Grund des örtlich eingeschränkten Verkehrsraums reduziert sich auf
ca. 100 m Länge die Fahrbahnbreite auf 6,00 m mit einseitiger
Bordführung(zwischen Spreewaldhotel und dem alten Spreearm). Der maßgebende
Begegnungsverkehr von LKW / Bus wird gewährleistet.
Der Fahrbahnaufbau ist wie folgt vorgesehen:
-
4 cm Asphaltdeckschicht
- 12
cm Asphalttragschicht
- 15
cm Schottertragschicht
- 34
cm Frostschutzschicht.
Die beiden Straßenbrücken über die Spree bzw. über den Altarm der Spree
werden ordnungsgemäß durch den Straßenausbau angeschlossen, sind jedoch nicht
unmittelbarer Bestandteil des Bauvorhabens. Sie haben einen guten
Erhaltungszustand.
Zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagswassers wird in der
Ortslage eine geschlossene Regenentwässerungsanlage errichtet. Das
Niederschlagswasser wird über eine Sedimentationsanlage gereinigt und im
Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde in den Altarm der Spree abgeleitet.
Die Regenentwässerungsanlage befindet sich nach deren Fertigstellung in der
Baulast der Gemeinde Tauche.
Im Bereich der Einleitung des Niederschlagswassers in die Spree ist eine
Weide (Zwilling) zu fällen. Diese wird durch die Neupflanzung von einer Weide
vor Ort ersetzt.
Die in der Ortslage vorhandenen Gehwege und der Parkplatz im Zentrum von
Werder werden im Rahmen des Straßenausbaus ebenfalls erneuert und ergänzt. Auch
die Neugestaltung der Einmündungen der Gemeindestraßen und die Neuordnung der
Bushaltestellen sind Bestandteil des Straßenbauvorhabens.
Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen schließt die Verwaltung mit
der Gemeinde Tauche eine Verwaltungsvereinbarung ab.
Werder befindet sich in einem Landschafts- und Wasserschutzgebiet. Die
Möglichkeit, das Niederschlagswasser aus der Ortslage Werder in die Spree
einzuleiten, wurde durch einen Fachbeitrag gemäß Wasserrahmenrichtlinie nach §
27 WHG nachgewiesen.
Die geringfügigen durch das Straßenbauvorhaben verursachten
Eingriffe in Natur und Landschaft (Fällen und Ersatzpflanzung einer Weide im
Auslaufbereich der Sedimentationsanlage) werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
In der Ortslage werden durch die Veränderung der Einbindungsbereiche von
Gemeindestraßen und der Trassenführung vorhandener Gehwege befestigte Flächen
zurückgebaut. In der Summe entsteht eine entsiegelte Fläche von ca. 400 m².
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Straßenbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste für den
Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 - 2019 ff aufgenommen und
durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr. 054/29/2013).
Im Zuge der weiteren planerischen
Vorbereitung der Straßenbaumaßnahme haben sich die Kosten des Vorhabens erhöht.
Diese begründen sich aus folgenden Aspekten:
- Auf Grund des Bestehens des
Wasserschutzgebietes muss in der gesamten Ortsdurchfahrt Werder eine
geschlossene Regenentwässerungsanlage errichtet werden, um das
Niederschlagswasser aus den Wasserschutzzonen II und III herauszuleiten.
- Begründet durch die vielen
Schnittstellen mit der Gemeinde Tauche erfolgt der Straßenausbau der
Ortsdurchfahrt Tauche als Gemeinschaftsmaßnahme. Im Auftrag der Gemeinde sollen
im Zuge der Straßenbaumaßnahme der straßenbegleitende Gehweg erneuert und
ergänzt, der zentrale Parkplatz ausgebaut und die Bushaltstellen neu geordnet
werden.
Die Kostenberechnung des
Planungsbüros (Stand: 17.03.2020) hat das Fachamt geprüft und war Grundlage der
Haushaltsplanung 2021. Durch ein Versehen sind nur die Baukosten in die
Haushaltsplanung übernommen worden, die bereits getätigten Ausgaben für die
Planung in 2019 und 2020 sowie künftige Ausgaben in 2021 jedoch nicht.
1.208.400 € nach der
Haushaltsplanung 2021, Planungskosten blieben unberücksichtigt
294.970 € Berücksichtigung der
Planungskosten
1.503.370 € gesamt für Bau- und Planungskosten
Die Verwaltung stellte beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, am
27.03.2018 einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen auf Basis der „Richtlinie
für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg)“ für den Ausbau der K
6726, OD Werder. Gemäß der Förderrichtlinie ist eine finanzielle Förderung in
Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich (508.200 €). Der Antrag
wurde im März 2020 durch das Fachamt infolge der Kostenberechnung präzisiert,
die mögliche Förderung in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt (725.000 €). Vom
Fördermittelgeber wurde die Baumaßnahme in den mittelfristigen Bedarf
eingestuft. Die Verwaltung erwartet eine Aussage zur Förderfähigkeit im
I.Quartal 2021.
In der Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Tauche wird
deren Kostenanteil ausgewiesen. Dieser beträgt nach der derzeitigen
Kostenermittlung 120.800 € und findet sich in der Haushaltsplanung 2021
ebenfalls wieder.
Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Werder
bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen
Instandsetzungsmaßnahmen. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf erhöht
sich auf Grund der zusätzlichen Reinigung der Regenwasserabläufe nur
geringfügig.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung für die OD Werder, Stand: 03/2020 Bau 1.208.400 € Kostenberechnung für die OD Werder, Stand:
09/2020 Planung und Bau 1.503.370 € |
|
objektbezogene Zuwendung (Stand: 03/2020) - gemäß Rili KStB Bbg für die OD Werder 725.000 € - Gemeindeanteil der Baumaßnahme 120.800 € 845.800 € |
Veranschlagung im Haushalt 2020 bisher
bereitgestellt 119.400 € Ansatz 2020 77.600 € Finanzplan 2021 650.000 € Gesamt: 847.000 € |
Produktsachkonto
54210.7852261010 54210.7811261010 54210.7852261010
54210.6811261010 |
508.200 €
508.200 € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme ist Bestandteil der
Prioritätenliste 2014-2019, die am 27.11.2013 mit Beschluss-Nr. 054/29/2013
durch den Kreistag beschlossen wurde.
Der
Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Maßnahme wurde auf dem
Kreistag am 20.05.2020 gefasst.
Für den grundhaften Ausbau
der K6726-10 Ortsdurchfahrt Werder
wurden in den Haushalts-jahren 2017-2020 finanzielle Mittel für
Planungsleistungen in Höhe von 197.000 € bereit-gestellt.
Mit der
Erarbeitung des Haushaltsplans 2021 wurde vom Fachamt ein weiterer
Finanz-mittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 1.011.400 €
angemeldet und in den Finanzplan 2021 aufgenommen. Die Gesamtkosten erhöhten
sich auf 1.208.400 €. Des
Weiteren wurden für den Zeitraum 2021-2022 Landeszuweisungen in Höhe von
725.000 € und ein Gemeindeanteil von 120.800 € eingestellt. Der Haushaltsplan
2021 soll auf dem Kreistag am 02.12.2020 beschlossen werden.
Nach Vorliegen der Kostenberechnung
vom September 2020 erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme nochmals auf rd.
1.503.400 €. Der Finanzbedarf für 2021 steigt von 1.011.400 € auf 1.306.400 €,
d.h. die voraussichtlichen Mehrkosten betragen 295.000 €. Da die
Haushaltsplanung 2021 abgeschlossen ist, müssen die Mehrkosten als
überplanmäßige Auszahlung beantragt werden.
Der verbleibende Eigenanteil des
Landkreises erhöht sich auf 657.600 € und kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug