Betreff
Baubeschluss zum grundhaften Ausbau der K 6726, Abschnitt 010, Ortsdurchfahrt (OD) Werder in der Gemeinde Tauche.
Vorlage
073/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung der K 6726 Abschnitt 010, OD Werder vom km 0,000 bis km 0,765

(Kreisgrenze zum Landkreis Dahme-Spreewald).

 

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 020/005.1/2020 NEU vom 20.05.2020 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung der Erneuerung der K 6726, Abschnitt 010,

OD Werder weiter fort und beabsichtigt, die OD Werder im Jahr 2021 grundhaft zu erneuern.

 

Technische Lösung

                                                                                                                                    

Der dem Fachamt vorliegende Planentwurf umfasst den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt auf einer Länge von 765 m mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen Trasse und dem gewidmeten Straßenraum.

Auf Grund des örtlich eingeschränkten Verkehrsraums reduziert sich auf ca. 100 m Länge die Fahrbahnbreite auf 6,00 m mit einseitiger Bordführung(zwischen Spreewaldhotel und dem alten Spreearm). Der maßgebende Begegnungsverkehr von LKW / Bus wird gewährleistet.

 

Der Fahrbahnaufbau ist wie folgt vorgesehen:

 

-       4 cm Asphaltdeckschicht

-   12 cm Asphalttragschicht

-   15 cm Schottertragschicht

-   34 cm Frostschutzschicht.

 

Die beiden Straßenbrücken über die Spree bzw. über den Altarm der Spree werden ordnungsgemäß durch den Straßenausbau angeschlossen, sind jedoch nicht unmittelbarer Bestandteil des Bauvorhabens. Sie haben einen guten Erhaltungszustand.

 

Zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagswassers wird in der Ortslage eine geschlossene Regenentwässerungsanlage errichtet. Das Niederschlagswasser wird über eine Sedimentationsanlage gereinigt und im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde in den Altarm der Spree abgeleitet. Die Regenentwässerungsanlage befindet sich nach deren Fertigstellung in der Baulast der Gemeinde Tauche.

 

Im Bereich der Einleitung des Niederschlagswassers in die Spree ist eine Weide (Zwilling) zu fällen. Diese wird durch die Neupflanzung von einer Weide vor Ort ersetzt.

 

Die in der Ortslage vorhandenen Gehwege und der Parkplatz im Zentrum von Werder werden im Rahmen des Straßenausbaus ebenfalls erneuert und ergänzt. Auch die Neugestaltung der Einmündungen der Gemeindestraßen und die Neuordnung der Bushaltestellen sind Bestandteil des Straßenbauvorhabens.

 

Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen schließt die Verwaltung mit der Gemeinde Tauche eine Verwaltungsvereinbarung ab.

 

Werder befindet sich in einem Landschafts- und Wasserschutzgebiet. Die Möglichkeit, das Niederschlagswasser aus der Ortslage Werder in die Spree einzuleiten, wurde durch einen Fachbeitrag gemäß Wasserrahmenrichtlinie nach § 27 WHG nachgewiesen.

 

Die geringfügigen durch das Straßenbauvorhaben verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft (Fällen und Ersatzpflanzung einer Weide im Auslaufbereich der Sedimentationsanlage) werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

In der Ortslage werden durch die Veränderung der Einbindungsbereiche von Gemeindestraßen und der Trassenführung vorhandener Gehwege befestigte Flächen zurückgebaut. In der Summe entsteht eine entsiegelte Fläche von ca. 400 m².

 

Finanzielle Auswirkungen:  ja

 

Die Straßenbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 - 2019 ff aufgenommen und durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr. 054/29/2013).

 

Im Zuge der weiteren planerischen Vorbereitung der Straßenbaumaßnahme haben sich die Kosten des Vorhabens erhöht. Diese begründen sich aus folgenden Aspekten:

- Auf Grund des Bestehens des Wasserschutzgebietes muss in der gesamten Ortsdurchfahrt Werder eine geschlossene Regenentwässerungsanlage errichtet werden, um das Niederschlagswasser aus den Wasserschutzzonen II und III herauszuleiten.

- Begründet durch die vielen Schnittstellen mit der Gemeinde Tauche erfolgt der Straßenausbau der Ortsdurchfahrt Tauche als Gemeinschaftsmaßnahme. Im Auftrag der Gemeinde sollen im Zuge der Straßenbaumaßnahme der straßenbegleitende Gehweg erneuert und ergänzt, der zentrale Parkplatz ausgebaut und die Bushaltstellen neu geordnet werden.

 

Die Kostenberechnung des Planungsbüros (Stand: 17.03.2020) hat das Fachamt geprüft und war Grundlage der Haushaltsplanung 2021. Durch ein Versehen sind nur die Baukosten in die Haushaltsplanung übernommen worden, die bereits getätigten Ausgaben für die Planung in 2019 und 2020 sowie künftige Ausgaben in 2021 jedoch nicht.

           

1.208.400 € nach der Haushaltsplanung 2021, Planungskosten blieben unberücksichtigt

   294.970 € Berücksichtigung der Planungskosten

1.503.370 € gesamt für Bau- und Planungskosten

 

Die Verwaltung stellte beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, am 27.03.2018 einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen auf Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg)“ für den Ausbau der K 6726, OD Werder. Gemäß der Förderrichtlinie ist eine finanzielle Förderung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich (508.200 €). Der Antrag wurde im März 2020 durch das Fachamt infolge der Kostenberechnung präzisiert, die mögliche Förderung in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt (725.000 €). Vom Fördermittelgeber wurde die Baumaßnahme in den mittelfristigen Bedarf eingestuft. Die Verwaltung erwartet eine Aussage zur Förderfähigkeit im I.Quartal 2021.

 

In der Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Tauche wird deren Kostenanteil ausgewiesen. Dieser beträgt nach der derzeitigen Kostenermittlung 120.800 € und findet sich in der Haushaltsplanung 2021 ebenfalls wieder.

 

Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Werder bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf erhöht sich auf Grund der zusätzlichen Reinigung der Regenwasserabläufe nur geringfügig.

 

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung für die

OD Werder, Stand: 03/2020

Bau                           1.208.400 €                       

 

Kostenberechnung für die

OD Werder, Stand: 09/2020

Planung und Bau    1.503.370 €

 

 

objektbezogene Zuwendung

(Stand: 03/2020)

- gemäß Rili KStB Bbg für die

   OD Werder             725.000 €

- Gemeindeanteil der

  Baumaßnahme        120.800 €

                                   

 

845.800 €

 

Veranschlagung im Haushalt

2020

 

bisher bereitgestellt      119.400 €

 

Ansatz 2020                   77.600 €            

 

Finanzplan 2021           650.000 €

 

 

 

Gesamt:                      847.000 €

 

 

Produktsachkonto

 

 

  54210.7852261010

 

54210.7811261010

 

  54210.7852261010

 

  54210.6811261010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                             

                                   508.200 €

                                                                                       

                                   508.200 €                                                                    

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Investitionsmaßnahme ist Bestandteil der Prioritätenliste 2014-2019, die am 27.11.2013 mit Beschluss-Nr. 054/29/2013 durch den Kreistag beschlossen wurde.

Der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Maßnahme wurde auf dem Kreistag am 20.05.2020 gefasst.

 

Für den grundhaften Ausbau der  K6726-10 Ortsdurchfahrt Werder wurden in den Haushalts-jahren 2017-2020 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 197.000 € bereit-gestellt.

Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2021 wurde vom Fachamt ein weiterer Finanz-mittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 1.011.400 € angemeldet und in den Finanzplan 2021 aufgenommen. Die Gesamtkosten erhöhten sich auf 1.208.400 €. Des Weiteren wurden für den Zeitraum 2021-2022 Landeszuweisungen in Höhe von 725.000 € und ein Gemeindeanteil von 120.800 € eingestellt. Der Haushaltsplan 2021 soll auf dem Kreistag am 02.12.2020 beschlossen werden.

 

Nach Vorliegen der Kostenberechnung vom September 2020 erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme nochmals auf rd. 1.503.400 €. Der Finanzbedarf für 2021 steigt von 1.011.400 € auf 1.306.400 €, d.h. die voraussichtlichen Mehrkosten betragen 295.000 €. Da die Haushaltsplanung 2021 abgeschlossen ist, müssen die Mehrkosten als überplanmäßige Auszahlung beantragt werden.

 

Der verbleibende Eigenanteil des Landkreises erhöht sich auf 657.600 € und kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

 

Anlage:

Kartenauszug