Betreff
Aufstockung des Kreisstrukturfonds
Vorlage
26/BVB/Fr Wähler/20
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag Oder-Spree beschließt die Aufstockung des Kreisstrukturfonds (BV 019/2018) zur Förderung investiver Strukturmaßnahmen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter. Hierfür sollen jährlich 10 Mio. € in den Haushalt des Landkreises eingestellt werden. Nicht verbrauchte Mittel eines Haushaltsjahres werden dem Budget des Kreisstrukturfonds des Folgejahres zugeführt.

Dem Landrat wird aufgegeben, bis zum nächsten Kreistag unter Beachtung des Haushaltsrechts eine Richtlinie zur Vergabe der Förderung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Kreistag hat nach ausführlicher Diskussion der inhaltlichen Zielsetzungen die Anträge unserer Städte und Gemeinden an den Kreisstrukturfonds in den Fachausschüssen und zum Zwecke der ausgewogenen Mittelverteilung über diese zu beschließen.

 

Begründung:

 

Worum geht es:

 

Wir schieben bekanntlich im Kreishaushalt seit Jahren einen immer weiter wachsenden Kassenbestand von nunmehr rund 65 Mio. Euro vor uns her. Dieser ist zu einem größeren Teil durch die Abgaben unserer Städte und Gemeinden über die Kreisumlage entstanden, die jedoch nach Kommunalverfassung nur zum Ausgleich von Defiziten im Kreishaushalt erhoben werden darf.

 

Deshalb gibt es seit Jahren das - aus unserer Sicht legitime - Verlangen unserer kreisangehörigen Städte und Gemeinden an diesem wachsenden Überschuss beteiligt zu werden bzw. Rückzahlungen aus diesem Geldberg zu erhalten, um eine Reduzierung von Kassenkrediten oder die dringendsten Investitionen vor Ort endlich auf den Weg bringen zu können - die zum Nachteil unserer Bürger zum Teil schon seit Jahrzehnten auf eine Umsetzung warten. Wir sind ja auch zumeist gleichzeitig Stadtverordnete oder Gemeindevertreter.

 

Da direkte Rückzahlungen vom Kreis an unserer Städte und Gemeinden möglicherweise auf rechtliche Probleme stoßen, sah der Kompromiss der letzten Jahre so aus die Kreisumlage derart abzusenken, dass mit defizitären Haushalten geplant wurde und auf diese Weise unserer Städte und Gemeinden entlastet und indirekt am überbordenden Kassenbestand beteiligt wurden.

 

Diese "Lösung" war jedoch - wie die Entwicklungen der letzten fünf Jahre zeigen - unzureichend, denn der enorme Kassenbestand des Kreises ging nicht (wie eigentlich angestrebt) zurück sondern wuchsen weiter!

 

Daher bedürfte es nun endlich einer Lösung, die diese Zielsetzung besser erreicht.

 

Wenn also schon ein „Kreisstrukturfonds investive Strukturmaßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden" eingerichtet werden soll, sollte dieser seinen Namen auch verdient haben. Demnach wäre eine jährliche finanzielle Ausstattung i.H.v. 10 Mio Euro angemessen.

 

Zudem darf es keinerlei Vorfestlegungen zur Mittelverwendung geben und über die Anträge unserer Städte und Gemeinden hat der Kreistag nach ausführlicher Diskussion der inhaltlichen Zielsetzungen in den Fachausschüssen und zum Zwecke der ausgewogenen Mittelverteilung zu beschließen.