Betreff
Spezielle Nothilfe für Kommunen in Haushaltssicherung
Vorlage
27/BVB/Fr Wähler/20
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Um auch im Landkreis Oder-Spree den grundgesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nach Grundgesetz und Landesverfassung zu verwirklichen, werden kreisangehörige Städte und Gemeinden, die sich seit drei oder mehr Jahren im Zustand mit einem HH-Sicherungskonzept befinden oder nur noch mit dauerhaften Kassenkrediten ihren Betrieb aufrecht erhalten können in der Weise von der vollen Zahlung der Kreisumlage entlastet, als dass sie 10 Prozentpunkte weniger als die allgemeine Kreisumlage als Kreisumlage an den Landkreis zu zahlen haben.

Ob eine Stadt oder Gemeinde zum dem o.g. Kreis derjenigen gehört, die diesen Abschlag zugestanden bekommen, wird vom Kreistag jährlich auf Basis der durch die Kämmerei mit dem HH vorzulegenden Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Kommunen festgelegt bzw. beschlossen.

 

Begründung:

 

Städte und Gemeinden, die schon länger nur noch mit einem HH-Sicherungskonzept verwaltet werden können oder gar nur noch mit dauerhaften Kassenkrediten ihren Betrieb aufrecht erhalten können, geraten aufgrund der Einschränkungen, was sie noch tun dürfen (bspw. keine neuen Investitionen), immer weiter ins Hintertreffen im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden


Da dies zumindest über einen längeren Zeitraum hinweg sicher nicht der Gewährleistung der gleichwertigen Lebensverhältnisse entsprechend unserem Grundgesetz entspricht, besteht offenkundig dringender Handlungsbedarf dieser Vorgabe auch im Landkreis Oder-Spree wenigstens ein wenig näher zu kommen. Als ersten Schritt in diese Richtung versteht sich dieser Antrag.