Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
Um auch im Landkreis Oder-Spree den grundgesetzlichen Auftrag zur
Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nach Grundgesetz und
Landesverfassung zu verwirklichen, werden kreisangehörige Städte und Gemeinden,
die sich seit drei oder mehr Jahren im Zustand mit einem HH-Sicherungskonzept
befinden oder nur noch mit dauerhaften Kassenkrediten ihren Betrieb aufrecht
erhalten können in der Weise von der vollen Zahlung der Kreisumlage entlastet,
als dass sie 10 Prozentpunkte weniger als die allgemeine Kreisumlage als
Kreisumlage an den Landkreis zu zahlen haben.
Ob eine Stadt oder Gemeinde zum dem o.g. Kreis derjenigen gehört, die diesen
Abschlag zugestanden bekommen, wird vom Kreistag jährlich auf Basis der durch
die Kämmerei mit dem HH vorzulegenden Einschätzung der Leistungsfähigkeit der
Kommunen festgelegt bzw. beschlossen.
Begründung:
Städte und Gemeinden, die schon länger nur noch mit einem HH-Sicherungskonzept verwaltet werden können oder gar nur noch mit dauerhaften Kassenkrediten ihren Betrieb aufrecht erhalten können, geraten aufgrund der Einschränkungen, was sie noch tun dürfen (bspw. keine neuen Investitionen), immer weiter ins Hintertreffen im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden
Da dies zumindest über einen längeren Zeitraum hinweg sicher nicht der
Gewährleistung der gleichwertigen Lebensverhältnisse entsprechend unserem
Grundgesetz entspricht, besteht offenkundig dringender Handlungsbedarf dieser
Vorgabe auch im Landkreis Oder-Spree wenigstens ein wenig näher zu kommen. Als
ersten Schritt in diese Richtung versteht sich dieser Antrag.