Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum
Erhalt und der Wiederherstellung von Baumnaturdenkmalen und Alleebäumen im
Landkreis Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Im Landkreis Oder-Spree sind mit der „Verordnung über Naturdenkmäler im
Landkreis Oder-Spree“ vom 24.10.2014 (Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree
Nr. 15 / 2014) 76 Baum-Naturdenkmäler und 2 Flächen-Naturdenkmale unter Schutz gestellt worden. Diese führen auf Grund
ihrer Anzahl und/oder ihres Zustandes zu sehr unterschiedlichen Belastungen für
die betreffenden Ämter und Gemeinden, z.T. auch zu unzumutbaren Belastungen für
private Baumeigentümer.
Gegenstand
der Förderung sind Maßnahmen der Sicherung und des Erhalts von
Baum-Naturdenkmalen, wenn die erforderlichen Maßnahmen in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Naturdenkmal stehen. Gegenstand der Förderung sind
weiterhin Maßnahmen der Sicherung und des Erhalts von Alleen, wenn aus wissenschaftlichen,
naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder ihrer Seltenheit,
Eigenart oder Schönheit ein besonderes öffentliches
Interesse besteht.
Die
Pflege eines Naturdenkmals unterscheidet sich deutlich von der eines „normalen“
Baumes, z. B. eines Straßenbaumes, da es sich um eine herausragende
Einzelschöpfung der Natur handelt, die bewahrt werden soll. Hier sind oftmals Gutachten
zur Präzisierung der erforderlichen Pflegemaßnahmen unumgänglich. Diese können
ohne weiteres Kosten in Höhe von 800 bis 1400 € je Baum verursachen. Ähnliches
gilt für den Einbau von Kronensicherungen, die schon einmal 1000 bis 2000 €
kosten können, zuzüglich begleitender Schnittmaßnahmen.
Das führt zu ungleichmäßigen Belastungen einzelner
Gemeinden bzw. Ämter auf Grund der Verteilung der ND’s und in der Regel zu
unzumutbaren Belastungen von privaten Eigentümern (überwiegend
Wohngrundstücke).
Durch die gezielte Förderung sollen solche
Ungleichgewichtungen gemildert und auch der Gebrauch öffentlicher Gelder auf
eine finanztechnisch solide Grundlage gestellt werden. Eine 100%-Finanzierung
ist nicht angedacht, weil bei den durchzuführenden Arbeiten auch immer
Leistungen dabei sind, die der Besitzer eines „normalen“ Baumes im Rahmen
seiner Verkehrssicherungspflicht ohnehin ausführen müsste.
Die
Richtlinie war Gegenstand der Erörterung im Naturschutzbeirat des Landkreises
Oder-Spree am 17.06.20 und im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am
13.01.2021.
Bestandteile
der vorliegenden Beschlussvorlage sind der Text der Richtlinie.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Kosten der Gewährleistung
der Verkehrssicherheit tragen seit dem Inkrafttreten des § 29 Abs. 4 des
Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes mit Datum vom 22.01.2013 die
Eigentümer der Naturdenkmäler. Maßnahmen zur Sicherung und Pflege, die das zumutbare
Maß überschreiten, trägt der Landkreis Oder-Spree.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsmittel für die Erhaltung von
Naturdenkmalen sind im Haushaltsplan 2021 in Höhe von 35.000 € eingestellt.
Mit der Förderrichtlinie soll die
Ausreichung der Mittel transparent und nachvollziehbar erfolgen können.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Entwurf Naturschutz-Förderrichtlinie