Betreff
Naturschutz-Förderrichtlinie für Baum-Naturdenkmale und Alleen
Vorlage
002/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum Erhalt und der Wiederherstellung von Baumnaturdenkmalen und Alleebäumen im Landkreis Oder-Spree.

 

Sachdarstellung:

 

Im Landkreis Oder-Spree sind mit der „Verordnung über Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree“ vom 24.10.2014 (Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree Nr. 15 / 2014) 76 Baum-Naturdenkmäler und 2 Flächen-Naturdenkmale unter Schutz gestellt worden. Diese führen auf Grund ihrer Anzahl und/oder ihres Zustandes zu sehr unterschiedlichen Belastungen für die betreffenden Ämter und Gemeinden, z.T. auch zu unzumutbaren Belastungen für private Baumeigentümer.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Sicherung und des Erhalts von Baum-Naturdenkmalen, wenn die erforderlichen Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Naturdenkmal stehen. Gegenstand der Förderung sind weiterhin Maßnahmen der Sicherung und des Erhalts von Alleen, wenn aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

 

Die Pflege eines Naturdenkmals unterscheidet sich deutlich von der eines „normalen“ Baumes, z. B. eines Straßenbaumes, da es sich um eine herausragende Einzelschöpfung der Natur handelt, die bewahrt werden soll. Hier sind oftmals Gutachten zur Präzisierung der erforderlichen Pflegemaßnahmen unumgänglich. Diese können ohne weiteres Kosten in Höhe von 800 bis 1400 € je Baum verursachen. Ähnliches gilt für den Einbau von Kronensicherungen, die schon einmal 1000 bis 2000 € kosten können, zuzüglich begleitender Schnittmaßnahmen.

Das führt zu ungleichmäßigen Belastungen einzelner Gemeinden bzw. Ämter auf Grund der Verteilung der ND’s und in der Regel zu unzumutbaren Belastungen von privaten Eigentümern (überwiegend Wohngrundstücke).

Durch die gezielte Förderung sollen solche Ungleichgewichtungen gemildert und auch der Gebrauch öffentlicher Gelder auf eine finanztechnisch solide Grundlage gestellt werden. Eine 100%-Finanzierung ist nicht angedacht, weil bei den durchzuführenden Arbeiten auch immer Leistungen dabei sind, die der Besitzer eines „normalen“ Baumes im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht ohnehin ausführen müsste.

 

 

Die Richtlinie war Gegenstand der Erörterung im Naturschutzbeirat des Landkreises Oder-Spree am 17.06.20 und im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am 13.01.2021.

 

Bestandteile der vorliegenden Beschlussvorlage sind der Text der Richtlinie.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Kosten der Gewährleistung der Verkehrssicherheit tragen seit dem Inkrafttreten des § 29 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes mit Datum vom 22.01.2013 die Eigentümer der Naturdenkmäler. Maßnahmen zur Sicherung und Pflege, die das zumutbare Maß überschreiten, trägt der Landkreis Oder-Spree.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Haushaltsmittel für die Erhaltung von Naturdenkmalen sind im Haushaltsplan 2021 in Höhe von 35.000 € eingestellt.

 

Mit der Förderrichtlinie soll die Ausreichung der Mittel transparent und nachvollziehbar erfolgen können.

 

gez. Perlick

Amtsleiter

 

Anlage:

Entwurf Naturschutz-Förderrichtlinie