Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, Herrn Dirk Meyer (geb. am 23.11.1970), ab 11.02.2021 die
Aufgaben des Amtsleiters des Amtes für Service und EDV auf Dauer zu übertragen.
Die Amtsleiterstelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13 (gD) ausgewiesen. Mit
der Bestellung ist eine Beförderung verbunden.
Sachdarstellung:
Die
Sachgebiete Service und EDV waren bis 31.12.2020 Bestandteil des Amtes zur
Regelung offener Vermögensfragen, angesiedelt im Dezernat II (Finanzen und
Innenverwaltung). Mit dem Wegfall der Aufgaben zur Regelung offener
Vermögensfragen und der Pensionierung des Amtsleiters Walter Schottler, bestand
die Notwendigkeit die Aufgabenbereiche neu zu ordnen. Nach Durchführung einer
Organisationsuntersuchung wurde durch die Verwaltungsleitung die Bildung eines
Amtes für Service und EDV festgelegt.
Herr
Meyer ist seit 23.10.1991 zunächst im Vorbereitungsdienst als Beamtenanwärter
und seit August 1994 als Diplomverwaltungswirt (FH) in der Kreisverwaltung
tätig. Er arbeitete seitdem in verschiedenen Bereichen des Hauses. Sein
beruflicher Werdegang begann als Widerspruchsachbearbeiter im Bauordnungsamt,
als Sachgebietsleiter wechselte er danach in die Ausländerbehörde. 2004 begann
er eine Teamleitertätigkeit im Jobcenter, anschließend wechselte er in der
Organisationsabteilung als Projektleiter. Seit Juli 2017 leitet er das
Sachgebiet Service.
Die
Stelle der/des Amtsleiterin/ Amtsleiters war gem. § 6 Landesbeamtengesetz (LBG)
i.V.m. § 4 Abs. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg
(LVO) als Dienstposten intern ausgeschrieben. Auch für Beschäftigte bestand die
Möglichkeit, sich auf die Amtsleiterstelle zu bewerben.
Auf
die Ausschreibung haben sich zwei Bewerber beworben, Herr Meyer war der einzige
Beamte unter den Bewerbern. Beide
Bewerber wurden am 23.12.2020 im Telefoninterview angehört. Im Ergebnis dieses
Gespräches, welches Herr Buhrke führte, konnte die fachliche und persönliche
Eignung von Herrn Meyer festgestellt werden. Er ging aus dem Auswahlgespräch
als bestgeeigneter Bewerber hervor.
Im
Auswahlgespräch überzeugte er durch fachliche Kompetenz im Bereich Organisation
und Innenverwaltung. Organisationsgeschick, planvolle Herangehensweise und
praxistaugliche Lösungsansätze prägen seine Arbeitsweise. Dies stellte er im
Rahmen der Beteiligung an umfänglichen Projekten, wie der Einrichtung und dem
Umbau der Odersun Hallen für die Nutzung als Verwaltungsgebäude oder dem
Umzugsmanagement für das Jobcenter unter Beweis. Seine konkreten
Zielvorstellungen im Hinblick auf die zukunftsfähige Aufstellung des Amtes,
beispielsweise bei der Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes, seine
Vorstellungen zur übergreifenden Bearbeitung der internen und externen
Schnittstellen sowie sein gelebtes Führungskonzept mit kollegialem Ansatz,
brachte er im Auswahlgespräch überzeugend zum Ausdruck.
Mit Wirkung vom 31.08.1994 wurde Herr Meyer in das
Beamtenverhältnis auf Probe zum Kreisinspektor z.A. ernannt. Die Ernennung als
Beamter auf Lebenszeit erfolgte am 21.11.1997 mit Wirkung vom 23.11.1997.
Am 15.06.1998 erfolgte die erste Beförderung zum Kreisoberinspektor.
Eine zweite Beförderung erfolgte mit Wirkung zum 1. April 2006. Seit dem ist
Herr Meyer Kreisamtmann in der Besoldungsgruppe A 11 (gD).
Die Leistungsbeurteilungen belegen, dass Herr Meyer
die an die Stelle gebundenen Leistungserwartungen übertrifft (Skalenstufe B).
Aus diesem Grund soll die Beförderung in die A 12 (gD)
und danach in A 13 (gD) erfolgen. Eine Ernennung kann erfolgen, sobald die
gesetzlichen Voraussetzungen (§ 20 Beamtengesetz für das Land Brandenburg, § 10
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Landes
Brandenburg) vorliegen.
Die
Rechte des Personalrates gem. § 92 Landespersonalvertretungsgesetz wurden
gewahrt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen entstehen nicht, da die Personalkosten im Haushalt eingeplant
sind.