Betreff
Aufgabenübertragung als Leiter/in des Amtes für Service und EDV
Vorlage
005/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, Herrn Dirk Meyer (geb. am 23.11.1970), ab 11.02.2021 die Aufgaben des Amtsleiters des Amtes für Service und EDV auf Dauer zu übertragen. Die Amtsleiterstelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13 (gD) ausgewiesen. Mit der Bestellung ist eine Beförderung verbunden.

Sachdarstellung:

 

Die Sachgebiete Service und EDV waren bis 31.12.2020 Bestandteil des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen, angesiedelt im Dezernat II (Finanzen und Innenverwaltung). Mit dem Wegfall der Aufgaben zur Regelung offener Vermögensfragen und der Pensionierung des Amtsleiters Walter Schottler, bestand die Notwendigkeit die Aufgabenbereiche neu zu ordnen. Nach Durchführung einer Organisationsuntersuchung wurde durch die Verwaltungsleitung die Bildung eines Amtes für Service und EDV festgelegt.

Herr Meyer ist seit 23.10.1991 zunächst im Vorbereitungsdienst als Beamtenanwärter und seit August 1994 als Diplomverwaltungswirt (FH) in der Kreisverwaltung tätig. Er arbeitete seitdem in verschiedenen Bereichen des Hauses. Sein beruflicher Werdegang begann als Widerspruchsachbearbeiter im Bauordnungsamt, als Sachgebietsleiter wechselte er danach in die Ausländerbehörde. 2004 begann er eine Teamleitertätigkeit im Jobcenter, anschließend wechselte er in der Organisationsabteilung als Projektleiter. Seit Juli 2017 leitet er das Sachgebiet Service.  

Die Stelle der/des Amtsleiterin/ Amtsleiters war gem. § 6 Landesbeamtengesetz (LBG) i.V.m. § 4 Abs. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (LVO) als Dienstposten intern ausgeschrieben. Auch für Beschäftigte bestand die Möglichkeit, sich auf die Amtsleiterstelle zu bewerben.

Auf die Ausschreibung haben sich zwei Bewerber beworben, Herr Meyer war der einzige Beamte unter den Bewerbern.  Beide Bewerber wurden am 23.12.2020 im Telefoninterview angehört. Im Ergebnis dieses Gespräches, welches Herr Buhrke führte, konnte die fachliche und persönliche Eignung von Herrn Meyer festgestellt werden. Er ging aus dem Auswahlgespräch als bestgeeigneter Bewerber hervor.

Im Auswahlgespräch überzeugte er durch fachliche Kompetenz im Bereich Organisation und Innenverwaltung. Organisationsgeschick, planvolle Herangehensweise und praxistaugliche Lösungsansätze prägen seine Arbeitsweise. Dies stellte er im Rahmen der Beteiligung an umfänglichen Projekten, wie der Einrichtung und dem Umbau der Odersun Hallen für die Nutzung als Verwaltungsgebäude oder dem Umzugsmanagement für das Jobcenter unter Beweis. Seine konkreten Zielvorstellungen im Hinblick auf die zukunftsfähige Aufstellung des Amtes, beispielsweise bei der Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes, seine Vorstellungen zur übergreifenden Bearbeitung der internen und externen Schnittstellen sowie sein gelebtes Führungskonzept mit kollegialem Ansatz, brachte er im Auswahlgespräch überzeugend zum Ausdruck. 

Mit Wirkung vom 31.08.1994 wurde Herr Meyer in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Kreisinspektor z.A. ernannt. Die Ernennung als Beamter auf Lebenszeit erfolgte am 21.11.1997 mit Wirkung vom 23.11.1997.

Am 15.06.1998 erfolgte die erste Beförderung zum Kreisoberinspektor. Eine zweite Beförderung erfolgte mit Wirkung zum 1. April 2006. Seit dem ist Herr Meyer Kreisamtmann in der Besoldungsgruppe A 11 (gD).

Die Leistungsbeurteilungen belegen, dass Herr Meyer die an die Stelle gebundenen Leistungserwartungen übertrifft (Skalenstufe B).

Aus diesem Grund soll die Beförderung in die A 12 (gD) und danach in A 13 (gD) erfolgen. Eine Ernennung kann erfolgen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 20 Beamtengesetz für das Land Brandenburg, § 10 Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg) vorliegen.           

 

Die Rechte des Personalrates gem. § 92 Landespersonalvertretungsgesetz wurden gewahrt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, da die Personalkosten im Haushalt eingeplant sind.