Betreff
Aufgabenübertragung als Leiter/in des Amtes für Personal und Organisation
Vorlage
006/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, Frau Dana Handreck (geb. am 06.07.1970), ab 11.02.2021 die Aufgaben der Amtsleiterin des Amtes für Personal und Organisation auf Dauer zu übertragen. Die Amtsleiterstelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13 (gD) ausgewiesen.

Sachdarstellung:

 

Die Aufgaben der Personalwirtschaft und des Organisationsmanagements wurden nach der Herauslösung dieser Bereiche aus dem Rechtsamt, seit März 2018 in der Organisationsstruktur einer Stabsstelle wahrgenommen. Diese Stabsstellenstruktur diente dem Landrat und dem Beigeordneten als vorübergehende Organisationseinheit, zur Neustrukturierung der Dezernate und Ämter nach der Wahl des Landrates im Jahre 2017. Die Umstrukturierungsmaßnahmen (Bildung von 4 Dezernaten mit entsprechenden Ämterstrukturen) sind abgeschlossen. Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung für die Kreisverwaltung Oder- Spree schreibt in Punkt 2.1. die Gliederung der Verwaltung in Dezernate, Ämter, Sachgebiete, Einrichtungen und Eigenbetriebe vor. Diese Verwaltungsgliederung wurde in der Stellenplanung 2021 für den Bereich Personal und Organisation umgesetzt, ein entsprechendes Amt wurde gebildet.

Der Dienstposten der Stabsstellenleiterin, wurde nunmehr als Amtsleiterstelle ausgewiesen. Es ergaben sich keine Änderungen in den Tätigkeitsmerkmalen und keine Änderung der Bewertung, die Stabsstellenleitung ist mit A 13 (gD) bewertet.

§ 6 Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) i.V.m. § 4 Abs. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (LVO) schreiben vor, dass nur zu besetzende (also freie) Dienstposten grundsätzlich auszuschreiben sind. In vorliegendem Fall handelt es sich jedoch um eine organisatorische Anpassung eines bereits bestehenden und besetzten Dienstpostens. Deshalb war der Dienstposten nicht erneut auszuschreiben.

Frau Handreck ist seit 01.09.1994 zunächst im Vorbereitungsdienst als Beamtenanwärterin und seit September 1998 als Diplomverwaltungswirtin (FH) in der Kreisverwaltung tätig. Sie arbeitete seitdem in verschiedenen Bereichen des Hauses. Ihr beruflicher Werdegang begann als Sachbearbeiterin Untere Jagdbehörde im Ordnungsamt, anschließend war sie als Sachbearbeiterin Wahlen/Volksbegehren im Amt für Personal und Service bzw. als Sachbearbeiterin Kommunalaufsicht im Rechtsamt tätig. Ferner verantwortete sie im Anschluss die Sachbearbeitung Projektentwicklung im Amt für Grundsicherung und Beschäftigung und übernahm dort später die Teamleitung Ausbildung/2. Arbeitsmarkt.

Seit 2015 leitet sie das Sachgebiet Personal und in Folge von Organisationsänderungen die Stabsstelle Personal und Organisation.  

Mit Wirkung vom 01.10.2001 wurde Frau Handreck in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Kreisinspektorin z.A. ernannt. Die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit erfolgte am 17.12.2003 mit Wirkung vom 01.01.2004.

Am 27.03.2007 erfolgte mit Wirkung zum 01.04.2007 die erste Beförderung zur Kreisoberinspektorin. Eine zweite und dritte Beförderung erfolgten mit Wirkung zum 01.10.2009 bzw. 01.11.2015. Seit dem 01.12.2018 ist Frau Handreck Kreisoberamtsrätin in der Besoldungsgruppe A 13 (gD).

 

Die Leistungsbeurteilungen der letzten Jahre belegen, dass Frau Handreck die an die Stelle gebundenen Leistungserwartungen erheblich und dauerhaft übertrifft (Skalenstufe A).

 

Die Rechte des Personalrates gem. § 92 Landespersonalvertretungsgesetz wurden gewahrt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, da die Personalkosten im Haushalt eingeplant sind.