Betreff
Schulessen an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises
Vorlage
5/DIE LINKE.PIR/2021
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Landrat wird beauftragt:

1.    die Möglichkeit eines geeigneten Ausgleichs für den pandemiebedingten Ausfall der Essensversorgung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

 

2.    Dem Kreistag zu seiner Sitzung im April 2021 eine Regelung vorzulegen, die den seit der Aufhebung der Satzung über die Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises eingetretenen Zustand beendet, dass von der Zuzahlung zum Schulessen befreite Familien in Vorkasse gehen müssen.

Begründung:

 

Zu 1:

In der durch den Kreistag beschlossenen Klausur des Jugendhilfeausschusses „Jugendhilfe in Zeiten der Pandemie: Was lernen wir daraus?“ wurde festgestellt, dass

a.            in Zeiten des pandemiebedingten Lockdown sichergestellt werden muss, dass

Schüler*innen - insbesondere auch aus einkommensschwachen Familien – weiterhin an der Mittagsessenversorgung teilnehmen können, da dies für viele die eine warme Mahlzeit am Tag sichert.

b.            in Zeiten des pandemiebedingten Lockdown Möglichkeiten gesucht werden müssen, dass die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit Kontakt- und Beziehungsarbeit leisten können. Die regelmäßige Essensausgabe bietet hier die Möglichkeit niedrigschwellig mit den Schüler*innen „ins Gespräch zu kommen und hinter die Kulissen schauen zu können“. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Kindeswohlgefährdung.

 

Die Prüfung sollte sowohl die Möglichkeit des Angebots einer Essensversorgung in der Schule für alle, die diesen Weg unter Beachtung der Corona-Bedingungen bewältigen können, als auch einer dezentralen Versorgung (Lieferdienst) einbeziehen.

 

Zu 2:

In der Begrünung zum Beschluss über die Aufhebung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises hieß es, dass die Berechtigten ihre Bedarfe „direkt beim zu-ständigen Sachbearbeiter des Jobcenter, der Sozialamtes bzw. des Amtes für Integration und Ausländer“ geltend machen können. Das seither praktizierte Verfahren zieht nach sich, dass sie in Vorkasse gehen müssen, während vorher dem Essenanbieter die ihm ausgefallenen Essensbeiträge nach Rechnungslegung vom Landkreis erstattet wurden. Dieses Verfahren ist hochgradig verkompliziert und überfordert auch diese Zielgruppe.

Anlagen:

Antrag der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN