Betreff
Finanzierung der Träger der freien Jugendhilfe während der Corona-Pandemie/Änderung des Beschlusses Nr. 045/007.1/2020
Vorlage
6/DIE LINKE.PIR/2021
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

 

der Beschluss Nr.: 045/007.1/2020 „Ausgestaltung der Finanzierung der Träger der freien Jugendhilfe während der Corona-Pandemie“ wird wie folgt geändert

1.    Die mit Drucksache DS 045/2020 festgelegte Geltungsdauer wird bis zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Infektionsschutzgesetz in ihrer Gültigkeit verlängert.

2.    Die stationären Träger weisen dem Jugendamt ihre Mehrausgaben für Pandemiepläne- und mittel, für entstandene Überstunden sowie Unterbelegung (z.B. gemessen an den Vormonaten analog der Errechnung der Ausfälle bei ambulanten Trägern), nach und erhalten eine entsprechende Entschädigung

Begründung:

Mit dem Beschluss „Rettungsschirm für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe“ (9/CDU/2020) hat der Kreistag den Landrat, mit der Entwicklung eines einmaligen Förderprogramms für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe während der Corona-Pandemie beauftragt.

 

Nach Prüfung, Diskussion im UA Jugendhilfeplanung und im Jugendhilfeausschuss sowie in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII wurde mit der DS 045/2020 der Bedarf und somit ein Rettungsschirm für den Bereich der ambulanten Dienstleistungen hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer Finanzierung in der Pandemie festgestellt und beschlossen.

 

Die Geltungsdauer dieses Rettungsschirmes erstreckte sich auf die Zeit des 1. Lockdown in Deutschland:

 

Dies ist nunmehr für den 2. Lockdown anzupassen, um den Unterstützungsbedarf bei den freien Trägern im Bereich der Hilfen zur Erziehung auch in dieser Phase zu gewähren.

 

Mit dem Beschluss wird der Geltungsbereich ist von Dienstleistungen der ambulanten Hilfen zur Erziehung auf Dienstleistungen der teil- und stationären Hilfen zur Erziehung ausgedehnt, die in der DS 045/2020 noch nicht einbezogen waren. Dies hat durchaus zu Kritik seitens der Träger in der UAG Hilfen zur Erziehung geführt. Hier ist Nachbesserung dringend geboten.

Anlagen:

Antrag der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN