Betreff
Jugendförderplan 2021 bis 2024 - Fortschreibung
Vorlage
009/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum 2021-2024 als Bestandteil der Jugendhilfeplanung und als Untersetzung zum Haushaltsplan.

Sachdarstellung:

Der Gesetzgeber regelt mit dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - § 24 die jährliche Erstellung des Jugendförderplanes durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII für das laufende Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung des Jugend-förderplanes 2020-2023.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Jugendförderplan weist die vorgesehenen Aufwendungen für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SG VIII aus. Er untersetzt die im Haushaltsansatz 2021 eingeplanten Zuschüsse des Landkreises in Höhe von insgesamt 3.737.500 € mit fachlich-inhaltlichen Schwerpunkten. Die Aufwendungen für die drei Folgejahre sind Prognosewerte, die jährlich mit der aktuellen Haushaltsplanung angepasst werden.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die in Punkt 3. des Jugendförderplanes 2021 - 2024 ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2021 bzw. des Finanzplanes (Jahre 2022 - 2024).

Anlagen:

Jugendförderplan 2021 bis 2024 - Fortschreibung