Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die
Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum 2021-2024 als
Bestandteil der Jugendhilfeplanung und als Untersetzung zum Haushaltsplan.
Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber regelt mit
dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder-
und Jugendhilfe - § 24 die jährliche Erstellung des Jugendförderplanes durch
den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Leistungsbereiche
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII für das
laufende Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre. Der Jugendförderplan ist
mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der
vorliegende Plan ist eine Fortschreibung des Jugend-förderplanes 2020-2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Jugendförderplan weist
die vorgesehenen Aufwendungen für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SG VIII aus. Er untersetzt die im
Haushaltsansatz 2021 eingeplanten Zuschüsse des Landkreises in Höhe von
insgesamt 3.737.500 € mit fachlich-inhaltlichen Schwerpunkten. Die Aufwendungen
für die drei Folgejahre sind Prognosewerte, die jährlich mit der aktuellen
Haushaltsplanung angepasst werden.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Die in Punkt 3. des Jugendförderplanes 2021 - 2024 ausgewiesenen Erträge
und Aufwendungen sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2021 bzw. des
Finanzplanes (Jahre 2022 - 2024).
Anlagen:
Jugendförderplan 2021 bis
2024 - Fortschreibung