Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt ein
Bejagungskonzept zur Entnahme von Wildschweinen aus den ASP-Restriktionszonen im
Landkreis Oder-Spree bis Ende Feb. 2021 vorzulegen, welche eine deutliche
Reduzierung der Wildschweinpopulation bis zum Frühjahr/Sommer 2021
gewährleistet. Zu diesem Zweck sollte der Kreis für einen begrenzten Zeitraum
eine Abschussprämie bzw. Aufwandentschädigung für jedes erlegte Tier von mind.
100 €/Schwein in Aussicht stellen.
Sachdarstellung:
In
den derzeitigen Restriktionszonen im Landkreis Oder-Spree werden ca. 10.000
Wildschweine vermutet (Aussage VLÜA). Diese sind potentielle Virusüberträger
und um die Verbreitung der ASP weiter einschränken, ist eine Bejagung der Tiere
unumgänglich. Solange die Restriktionszonen nicht mit festen Zäunen umgeben
sind, fand keine Bejagung statt. Seit Anfang Sept. 2020 vermehren sich die
Wildschweine in den benannten Zonen weiter, was erhöhte Wildschäden auf Acker-
und Wiesenflächen zeigen. Jetzt kurz vor Abschluss der Zaunbauarbeiten ist es
wichtig, dass die Bejagung zeitnah erfolgt. Derzeit finden in den Zonen kaum
Feld- oder Forstarbeiten statt. Erste Einzeljagten sind wieder erlaubt, werden
aber nicht den erhofften Erfolg bringen und deshalb sollten Treibjagten in den
Gebieten angeordnet werden um eine schnelle hohe Entnahme von Tieren zu
gewährleisten. Der Kreis sollte hier mit Abschussprämien bzw.
Aufwandentschädigungen für erlegte Tiere entsprechende Anreize für die Jäger
ausloben, analog zum Landkreis Märkisch-Oderland. Die Abschussprämien könnten
zeitlich oder mengenmäßig begrenzt eingerichtet werden. Je schneller und
intensiver die Entnahme erfolgt, je schneller können auch die gesperrten
Gebiete wie das Dorch- oder Schlaubetal wieder für den Tourismus frei gegeben
werden.