Betreff
Baubeschluss zur Erneuerung der Kreisstraße 6714, Abschnitt 010, Ortsdurchfahrt (OD) Reudnitz.
Vorlage
015/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des grundhaften Ausbaus der K 6714, Abschnitt 010, Ortsdurchfahrt Reudnitz auf einer Länge von 534 m und des grundhaften Ausbaus der Gemeindestraße auf einer Länge von 145 m.

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 047/11/2020 vom 07.10.2020 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6714, Abschnitt 010, OD Reudnitz weiter fort und beabsichtigt nunmehr, die bauliche Realisierung in 2022/2023 vorzunehmen.

Bauliche Realisierung:

 

Die vorliegende Verkehrsanlagenplanung umfasst den grundhaften Ausbau der Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m vom Bauanfang bei km 4+803 bis km 4+269 (Länge von 534 m). Der maßgebende Begegnungsverkehr von Bus/Bus ist damit gewährleistet. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen Trasse.

Die Wendeschleife in der Ortsmitte wird für Linienbusse (12m Länge) nach RAST neu trassiert und ausgebaut.

 

Des Weiteren erfolgt im Auftrag der Stadt Friedland der grundhafte Ausbau der Gemeindestraße mit einer Breite von 6,00 m und die Erneuerung des Gehweges im Bereich der Gemeindestraße vom Knotenpunkt auf einer Länge von 145 m. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen Trasse.

 

Folgende Fahrbahnaufbauten sind konzipiert:

RStO 12 Tafel 1, Zeile 5,

 

  4 cm Asphaltdeckschicht

12 cm Asphalttragschicht

39 cm Schotter- und Frostschutzschicht

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55 cm Gesamtaufbau über Planum

 

Im Bedarfsfall ist eine 15 cm starke Bodenverbesserung oder ein Bodenaustausch vorzunehmen.

 

Der vorhandene Gehweg auf der nördlichen Seite der Fahrbahn wird durchgehend erhalten und auf eine Breite von 2,00 m ausgebaut.

 

Die bestehende Bushaltestelle im Ortszentrum wird entsprechend den anerkannten Regeln der Technik umgestaltet, die Busbucht wird zurückgebaut.

 

Die vorhandene geschlossene Entwässerungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme durch eine neue, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlage ersetzt. Baulastträger der neuen Entwässerungsanlage wird die Stadt Friedland.

 

Die durch den Straßenausbau erforderliche Neuversiegelung von Flächen und die Fällung von 2 Bäumen werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Ortsteil Reudnitz kompensiert.

 

Während der Vollsperrung im Zuge der Bauausführung ist eine Umleitung für den Busverkehr gesichert.

 

Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen (Gehwege, Bushaltestellen, Entwässerungsanlage) wurde durch den Landkreis mit der Stadt Friedland eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Kreisverwaltung hat am 26.02.2021 für die Erneuerung der K 6714, Abschnitt 010, OD Reudnitz auf Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, finanzielle Zuwendungen beantragt. Die Planung der weiteren Leistungsphasen wird forciert, so dass bei vorzeitiger Bereitstellung der Fördermittel vor 2023/2024 die Voraussetzungen für die Bauausführung gegeben sind.

 

Nach Fertigstellung des Streckenabschnitts wird sich der Instandhaltungsaufwand des Straßenkörpers in den folgenden zwölf Jahren reduzieren. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf verändert sich durch die Erneuerung nicht.

 

Die Kreisstraße K 6714 (010) entspricht aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,

Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist somit zur Abstufung vorgesehen. Die materielle Einstandspflicht des Landkreises wird durch die Erneuerung der OD Reudnitz erfüllt. Künftiger Träger der Straßenbaulast wäre die Stadt Friedland.

 

Die Erhöhung der Kosten begründet sich durch die Neuverlegung der Ableitung der Straßenentwässerung zum Dammmühlenfließ als geschlossene Verrohrung.

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung Stand 10/2020 für die OD Reudnitz

 

Planung und Bau

 

 

1.487.300,00 €

 

 

Objektbezogene Zuwendung                                 

gemäß der Rili KStB Bbg

für die OD Reudnitz

(Stand 02/2021)

815.900,00 €

Gemeindeanteil

(Stand 02/2021)

454.000,00 €

Gesamt                1.269.900,00 €

 

Veranschlagung im Haushalt

Haushaltsplanung 2021

 

Bisher Invest              90.000,00 €

 

Ansatz 2021               71.000,00 €

 

Plan 2022                 200.000,00 €

 

Plan 2023                 850.000,00 €

 

 

 

 

 

Gesamt:               1.211.000,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

54210.7852141010

 

54210.7852141010

 

54210.7852141010

 

54210.7852141010

 

54210.6811141010

54210.6812141010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

586.500,00 €

254.300,00 €

 

Gesamt:               840.800,00 €

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Für den grundhaften Ausbau der K 6714-10, OD Reundnitz, wurde auf dem Kreistag am 07.10.2020 der Grundsatzbeschluss (047/11/2020) zur planerischen Vorbereitung der Baumaßnahme gefasst. Die bauliche Realisierung ist für 2022/2023vorgesehen.

 

Mit dem Haushaltsplan 2021 wurden Finanzmittel für die Jahre 2021-2023 in Höhe von 1.121.000 € eingestellt. Bis 2020 wurden 90.000 € bereitgestellt. Des Weiteren wurden Landeszuweisungen in Höhe von 586.500 € und Kostenerstattungen durch die Gemeinde in Höhe von 254.300 € in den HH-Plan 2021 eingestellt. Daraus ergab sich ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 370.200 €.

 

Nach Konkretisierung der Aufgabenstellung und Kostenberechnung der geplanten Straßenbaumaßnahme erhöhen sich die Gesamtkosten auf 1.487.300 €. Gleichzeitig erhöhen sich die geplanten Landeszuweisungen auf 815.900 € und die Kostenerstattungen durch die Gemeinde auf 454.000 €.

 

Der für den Landkreis verbleibende Eigenanteil in Höhe von 217.400 € kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden. 

 

gez. Perlick

Amtsleiter

 

Anlage:

Kartenauszug