Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des
grundhaften Ausbaus der K 6714, Abschnitt 010, Ortsdurchfahrt Reudnitz auf
einer Länge von 534 m und des grundhaften Ausbaus der Gemeindestraße auf einer
Länge von 145 m.
Sachdarstellung:
In
Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 047/11/2020 vom 07.10.2020 führte die
Verwaltung die planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6714,
Abschnitt 010, OD Reudnitz weiter fort und beabsichtigt nunmehr, die bauliche
Realisierung in 2022/2023 vorzunehmen.
Bauliche Realisierung:
Die vorliegende Verkehrsanlagenplanung umfasst den
grundhaften Ausbau der Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m vom Bauanfang
bei km 4+803 bis km 4+269 (Länge von 534 m). Der maßgebende Begegnungsverkehr
von Bus/Bus ist damit gewährleistet. Die neue Straßenführung orientiert sich an
der vorhandenen Trasse.
Die Wendeschleife in der Ortsmitte wird
für Linienbusse (12m Länge) nach RAST neu trassiert und ausgebaut.
Des Weiteren erfolgt im Auftrag der Stadt Friedland
der grundhafte Ausbau der Gemeindestraße mit einer Breite von 6,00 m und die
Erneuerung des Gehweges im Bereich der Gemeindestraße vom Knotenpunkt auf einer
Länge von 145 m. Die neue Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen
Trasse.
Folgende Fahrbahnaufbauten sind konzipiert:
RStO 12 Tafel 1, Zeile 5,
4 cm Asphaltdeckschicht
12 cm Asphalttragschicht
39 cm Schotter- und Frostschutzschicht
-----------------------------------------------
55
cm Gesamtaufbau über Planum
Im
Bedarfsfall ist eine 15 cm starke Bodenverbesserung oder ein Bodenaustausch
vorzunehmen.
Der vorhandene Gehweg auf der nördlichen Seite der
Fahrbahn wird durchgehend erhalten und auf eine Breite von 2,00 m ausgebaut.
Die bestehende Bushaltestelle im Ortszentrum wird
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik umgestaltet, die Busbucht wird
zurückgebaut.
Die vorhandene geschlossene Entwässerungsanlage
wird im Zuge der Baumaßnahme durch eine neue, den anerkannten Regeln der
Technik entsprechende Anlage ersetzt. Baulastträger der neuen
Entwässerungsanlage wird die Stadt Friedland.
Die durch den Straßenausbau
erforderliche Neuversiegelung von Flächen und die Fällung von 2 Bäumen werden
in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen im Ortsteil Reudnitz kompensiert.
Während der Vollsperrung im Zuge der
Bauausführung ist eine Umleitung für den Busverkehr gesichert.
Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen
(Gehwege, Bushaltestellen, Entwässerungsanlage) wurde durch den Landkreis mit
der Stadt Friedland eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Kreisverwaltung hat am 26.02.2021 für die Erneuerung der K 6714, Abschnitt 010, OD
Reudnitz auf
Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg)
beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, finanzielle Zuwendungen
beantragt. Die Planung der weiteren Leistungsphasen
wird forciert, so dass bei vorzeitiger Bereitstellung der Fördermittel vor
2023/2024 die Voraussetzungen für die Bauausführung gegeben sind.
Nach Fertigstellung des Streckenabschnitts wird
sich der Instandhaltungsaufwand des Straßenkörpers in den folgenden zwölf
Jahren reduzieren. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf verändert
sich durch die Erneuerung nicht.
Die Kreisstraße K 6714 (010) entspricht aufgrund
ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,
Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes
den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist somit zur
Abstufung vorgesehen. Die materielle Einstandspflicht des Landkreises wird
durch die Erneuerung der OD Reudnitz erfüllt. Künftiger Träger der
Straßenbaulast wäre die Stadt Friedland.
Die
Erhöhung der Kosten begründet sich durch die Neuverlegung der Ableitung der
Straßenentwässerung zum Dammmühlenfließ als geschlossene Verrohrung.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung
Stand 10/2020 für die OD Reudnitz Planung und Bau 1.487.300,00
€ |
|
Objektbezogene Zuwendung gemäß
der Rili KStB Bbg für
die OD Reudnitz (Stand
02/2021) 815.900,00
€ Gemeindeanteil (Stand
02/2021) 454.000,00
€ Gesamt 1.269.900,00
€ |
Veranschlagung
im Haushalt Haushaltsplanung
2021 Bisher
Invest 90.000,00 € Ansatz
2021 71.000,00 € Plan
2022 200.000,00 € Plan
2023 850.000,00 € Gesamt: 1.211.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852141010 54210.7852141010 54210.7852141010 54210.7852141010 54210.6811141010 54210.6812141010 |
586.500,00
€ 254.300,00
€ Gesamt: 840.800,00
€ |
Stellungnahme der Kämmerei
Für den
grundhaften Ausbau der K
6714-10, OD Reundnitz, wurde auf dem Kreistag am 07.10.2020 der Grundsatzbeschluss (047/11/2020) zur planerischen Vorbereitung
der Baumaßnahme gefasst. Die bauliche Realisierung ist für 2022/2023vorgesehen.
Mit dem Haushaltsplan 2021 wurden Finanzmittel für
die Jahre 2021-2023 in Höhe von 1.121.000 € eingestellt. Bis 2020 wurden 90.000
€ bereitgestellt. Des Weiteren wurden Landeszuweisungen in Höhe von 586.500 €
und Kostenerstattungen durch die Gemeinde in Höhe von 254.300 € in den HH-Plan
2021 eingestellt. Daraus ergab sich ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von
370.200 €.
Nach Konkretisierung der Aufgabenstellung und
Kostenberechnung der geplanten Straßenbaumaßnahme erhöhen sich die Gesamtkosten
auf 1.487.300 €. Gleichzeitig erhöhen sich die geplanten Landeszuweisungen auf
815.900 € und die Kostenerstattungen durch die Gemeinde auf 454.000 €.
Der für den Landkreis
verbleibende Eigenanteil in Höhe von 217.400 € kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug