Betreff
Baubeschluss zur Erneuerung der Kreisstraße 6715, Abschnitt 030, Ortsdurchfahrt (OD) Beeskow.
Vorlage
016/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des grundhaften Ausbaus der K 6715, Abschnitt 030, Ortsdurchfahrt Beeskow auf einer Länge von 985 m.

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 048/11/2020 vom 07.10.2020 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6715, Abschnitt 030, OD Beeskow weiter fort und beabsichtigt nunmehr, die bauliche Realisierung in 2023/2024 vorzunehmen.

Bauliche Realisierung:

 

Die vorliegende Verkehrsanlagenplanung umfasst den grundhaften Ausbau der Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m vom Bauanfang bei km 2+793 bis km 3+778 (Länge von 985 m). Die Straßenführung orientiert sich an der vorhandenen Trasse.

Folgender Fahrbahnaufbau ist konzipiert:

RStO 12 Tafel 1, Zeile 5,

 

  4 cm Asphaltdeckschicht

12 cm Asphalttragschicht

39 cm Schotter- und Frostschutzschicht

-----------------------------------------------

55 cm Gesamtaufbau über Planum

 

Im Bedarfsfall ist eine 15 cm starke Bodenverbesserung oder ein Bodenaustausch vorzunehmen.

 

Auf Grund der angrenzenden Bebauung ist eine Engstelle mit einer Fahrbahnbreite von

5,00 m von km 3+590 bis km 3+680 ausgewiesen.

 

Die vorhandenen Gehwege bleiben in der Lage erhalten, erfahren aber Anpassungen infolge der Erneuerung der Straßenborde.

 

Die bestehende Bushaltestelle in Baurichtung rechts wird entsprechend den anerkannten Regeln der Technik umgestaltet, die Bushaltestelle in Baurichtung links wird an neuer Stelle nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt, jeweils mit einer Aufstelllänge von

18 m.

 

Die teilweise vorhandene geschlossene Entwässerungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme durch eine neue, über die gesamte Baulänge führende, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlage ersetzt. Baulastträger der neuen Entwässerungsanlage wird die Stadt Beeskow.

 

Die durch den Straßenausbau erforderliche Neuversiegelung von Flächen und die Fällung von 4 Bäumen werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der OD Beeskow durch die Neupflanzung von 13 Bäumen kompensiert.

 

Während der Vollsperrung im Zuge der Bauausführung ist eine Umleitung für den Busverkehr gesichert.

 

Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen (Gehwege, Bushaltestellen, Entwässerungsanlage) wurde durch den Landkreis mit der Stadt Beeskow eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Kreisverwaltung hat am 26.02.2021 für die Erneuerung der K 6715, Abschnitt 030, OD Beeskow auf Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, finanzielle Zuwendungen beantragt. Die Planung der weiteren Leistungsphasen wird forciert, so dass bei vorzeitiger Bereitstellung der Fördermittel vor 2023/2024 die Voraussetzungen für die Bauausführung gegeben sind.

 

Nach Fertigstellung des Streckenabschnitts wird sich der Instandhaltungsaufwand des Straßenkörpers in den folgenden zwölf Jahren reduzieren. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf verändert sich durch die Erneuerung nicht.

 

Die Kreisstraße K 6715 (030) entspricht aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,

Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist somit zur Abstufung vorgesehen. Die materielle Einstandspflicht des Landkreises wird durch die Erneuerung OD Beeskow erfüllt. Künftiger Träger der Straßenbaulast wäre die Stadt Beeskow.

 

Die Erhöhung der Kosten begründet sich durch die Neuverlegung der Ableitung der Straßenentwässerung zum Bahrensdorfer See über den öffentlichen Weg der Stadt Beeskow.

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung Stand 10/2020 für die OD Beeskow

 

Planung und Bau

 

 

1.933.000 €

 

 

Objektbezogene Zuwendung                                 

gemäß der Rili KStB Bbg

für die OD Beeskow

(Stand 02/2021)

1.359.100,00 €

Gemeindeanteil

(Stand 02/2021)

 

210.000,00 €
Gesamt                1.569.100,00 €

 

Veranschlagung im Haushalt

Haushaltsplanung 2021

 

Bisher Invest             188.000,00 €

 

Ansatz 2021               44.000,00 €

 

Ansatz 2022               81.500,00 €

 

Ansatz 2023             450.000,00 €

 

Ansatz 2024          1.000.000,00 €

 

 

 

 

Gesamt                  1.763.500,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

54210.7852153010

 

54210.7852153010

54210.6812153010

54210.7852153010

 

54210.7852153010

54210.6812153010

54210.7852153010

 

 

54210.6811153010

54210.6812153010

 

 

 

 

 

 

 

35.200,00 €

 

 

 

52.900,00 €

 

 

 

1.058.100,00 €

88.100,00 €
Gesamt               1.146.200,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

 

Mit dem Haushaltsplan 2021 wurden Finanzmittel für die Jahre 2021-2024 in Höhe von 1.575.500 € eingestellt. Bis 2020 wurden 188.000 € bereitgestellt. Des Weiteren wurden Landeszuweisungen in Höhe von 1.058.100 € und Kostenerstattungen durch die Gemeinde in Höhe von 88.100 € in den HH-Plan 2021 eingestellt. Daraus ergab sich ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 617.300 €.

 

Nach Konkretisierung der Aufgabenstellung und Kostenberechnung der geplanten Straßenbaumaßnahme erhöhen sich die Gesamtkosten auf 1.933.000 €. Gleichzeitig erhöhen sich die geplanten Landeszuweisungen auf 1.359.100 € und die Kostenerstattungen durch die Gemeinde auf 210.000 €.

 

Der für den Landkreis verbleibende Eigenanteil in Höhe von 363.900 € kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden. 

 

gez. Perlick

Amtsleiter

Anlage:

Kartenauszug