Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des
grundhaften Ausbaus der K 6715, Abschnitt 030, Ortsdurchfahrt Beeskow auf einer
Länge von 985 m.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 048/11/2020
vom 07.10.2020 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung des
grundhaften Ausbaus der K 6715, Abschnitt 030, OD Beeskow weiter fort und
beabsichtigt nunmehr, die bauliche Realisierung in 2023/2024 vorzunehmen.
Bauliche Realisierung:
Die vorliegende Verkehrsanlagenplanung umfasst den
grundhaften Ausbau der Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m vom Bauanfang
bei km 2+793 bis km 3+778 (Länge von 985 m). Die Straßenführung orientiert sich
an der vorhandenen Trasse.
Folgender Fahrbahnaufbau ist konzipiert:
RStO 12 Tafel 1, Zeile 5,
4 cm Asphaltdeckschicht
12 cm Asphalttragschicht
39 cm Schotter- und Frostschutzschicht
-----------------------------------------------
55
cm Gesamtaufbau über Planum
Im
Bedarfsfall ist eine 15 cm starke Bodenverbesserung oder ein Bodenaustausch
vorzunehmen.
Auf Grund der angrenzenden Bebauung ist eine
Engstelle mit einer Fahrbahnbreite von
5,00 m von km 3+590 bis km 3+680 ausgewiesen.
Die vorhandenen Gehwege bleiben in der Lage
erhalten, erfahren aber Anpassungen infolge der Erneuerung der Straßenborde.
Die bestehende Bushaltestelle in Baurichtung rechts
wird entsprechend den anerkannten Regeln der Technik umgestaltet, die Bushaltestelle
in Baurichtung links wird an neuer Stelle nach den anerkannten Regeln der
Technik hergestellt, jeweils mit einer Aufstelllänge von
18 m.
Die teilweise vorhandene geschlossene
Entwässerungsanlage wird im Zuge der Baumaßnahme durch eine neue, über die
gesamte Baulänge führende, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende
Anlage ersetzt. Baulastträger der neuen Entwässerungsanlage wird die Stadt
Beeskow.
Die durch den Straßenausbau
erforderliche Neuversiegelung von Flächen und die Fällung von 4 Bäumen werden
in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen im Bereich der OD Beeskow durch die Neupflanzung von 13 Bäumen
kompensiert.
Während der Vollsperrung im Zuge der
Bauausführung ist eine Umleitung für den Busverkehr gesichert.
Zur Regelung der bestehenden Schnittstellen
(Gehwege, Bushaltestellen, Entwässerungsanlage) wurde durch den Landkreis mit der
Stadt Beeskow eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Kreisverwaltung hat am 26.02.2021 für die Erneuerung der K 6715, Abschnitt 030, OD
Beeskow auf
Basis der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg)
beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, finanzielle Zuwendungen
beantragt. Die Planung der weiteren Leistungsphasen wird forciert, so dass bei
vorzeitiger Bereitstellung der Fördermittel vor 2023/2024 die Voraussetzungen
für die Bauausführung gegeben sind.
Nach Fertigstellung des Streckenabschnitts wird
sich der Instandhaltungsaufwand des Straßenkörpers in den folgenden zwölf
Jahren reduzieren. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf verändert
sich durch die Erneuerung nicht.
Die Kreisstraße K 6715 (030) entspricht aufgrund
ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,
Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes
den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist somit zur
Abstufung vorgesehen. Die materielle Einstandspflicht des Landkreises wird
durch die Erneuerung OD Beeskow erfüllt. Künftiger Träger der Straßenbaulast
wäre die Stadt Beeskow.
Die
Erhöhung der Kosten begründet sich durch die Neuverlegung der Ableitung der
Straßenentwässerung zum Bahrensdorfer See über den öffentlichen Weg der Stadt
Beeskow.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung Stand 10/2020 für die OD Beeskow Planung und Bau 1.933.000
€ |
|
Objektbezogene Zuwendung gemäß der Rili KStB Bbg für die OD Beeskow (Stand 02/2021) 1.359.100,00
€ Gemeindeanteil (Stand 02/2021) 210.000,00
€ |
Veranschlagung
im Haushalt Haushaltsplanung
2021 Bisher
Invest 188.000,00 € Ansatz
2021 44.000,00 € Ansatz
2022 81.500,00 € Ansatz
2023 450.000,00 € Ansatz
2024 1.000.000,00 € Gesamt 1.763.500,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852153010 54210.7852153010 54210.6812153010 54210.7852153010 54210.7852153010 54210.6812153010 54210.7852153010 54210.6811153010 54210.6812153010 |
35.200,00
€ 52.900,00
€ 1.058.100,00
€ 88.100,00
€ |
Stellungnahme der Kämmerei:
Mit dem Haushaltsplan 2021 wurden Finanzmittel für
die Jahre 2021-2024 in Höhe von 1.575.500 € eingestellt. Bis 2020 wurden
188.000 € bereitgestellt. Des Weiteren wurden Landeszuweisungen in Höhe von
1.058.100 € und Kostenerstattungen durch die Gemeinde in Höhe von 88.100 € in
den HH-Plan 2021 eingestellt. Daraus ergab sich ein Eigenanteil des Landkreises
in Höhe von 617.300 €.
Nach Konkretisierung der Aufgabenstellung und
Kostenberechnung der geplanten Straßenbaumaßnahme erhöhen sich die Gesamtkosten
auf 1.933.000 €. Gleichzeitig erhöhen sich die geplanten Landeszuweisungen auf
1.359.100 € und die Kostenerstattungen durch die Gemeinde auf 210.000 €.
Der für den Landkreis
verbleibende Eigenanteil in Höhe von 363.900 € kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug