Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Errichtung des
Schulzentrums (nur Primarstufe) in Fürstenwalde auf den Schuljahresbeginn
2025/26 zu ändern.
Sachdarstellung:
In
der Sitzung des Kreistages am 4. Oktober 2017 wurde die Errichtung eines
Schulzentrums in Fürstenwalde beschlossen. Die Errichtung des Schulzenrums
(Primarstufe und Sekundarstufe I) wurde zum Schuljahr 2021/22 festgelegt.
Während
die neu errichtete Spree Oberschule planmäßig nach den Osterferien im April
2021 in Betrieb genommen werden kann, haben sich hinsichtlich des Standortes
der neu zu errichtenden Grundschule gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan
gravierende Verzögerungen ergeben. Die Übertragung des Grundstückes des
ehemaligen Finanzamtes durch das Ministerium der Finanzen und für Europa des
Landes Brandenburg erfolgte erst zu Beginn des Jahres 2019, eine mögliche
Nachnutzung des Bestandsgebäudes und die damit verbundene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
brachten weiteren Zeitverzug mit sich. Der der notwenige Aufstellungsbeschluss
des Bebauungsplanes Nr. 118 „Spree-Campus Fürstenwalde Süd“ durch die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree erfolgte am 1.10.2020.
Eine
Inbetriebnahme der Grundschule zum Schuljahresbeginn 2021/22 ist aufgrund
dieser Verzögerungen nicht mehr zu erreichen. Die Fertigstellung der
Grundschule ist für das Ende des Jahres 2024 geplant, so dass die Aufnahme des
Schulbetriebes zum Schuljahresbeginn 2025/26 vorgesehen ist.
Die
notwendigen Grundschulkapazitäten werden bis zur Errichtung des Grundschulteils
des Schulzentrums Fürstenwalde durch die Stadt Fürstenwalde/Spree vorgehalten.
Entsprechend
kann die Übertragung der Trägerschaft für zwei Züge der Primarstufe durch die
Stadt Fürstenwalde/Spree erst zum Schuljahresbeginn 2025/26 erfolgen. Der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom
21.09.2017 (Beschluss (6/551) legt im Wortlaut fest: „Die Übertragung wird mit dem
Schuljahr wirksam, in dem das Schulzentrum mit dem Grundschulteil den Betrieb
aufnimmt.“ Folglich ist eine Änderung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree nicht notwendig.
Die
im Vorfeld der Beschlussfassung zu Errichtung des Schulzentrums beteiligten
Stellen, das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) und der Kreisschulbeirat des
Landkreises Oder-Spree wurden über die Änderung des Errichtungszeitpunktes
informiert.
Der
Beschluss zur Errichtung einer Schule und somit auch diese Änderung bedürfen
der Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Genehmigung
wird nach erfolgter Beschlussfassung beantragt.