Betreff
Änderung des Beschlusses „Errichtung eines Schulzentrums in Fürstenwal-de“, Beschluss-Nr.: 051/20/2017 vom 04.10.2017
Vorlage
017/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Errichtung des Schulzentrums (nur Primarstufe) in Fürstenwalde auf den Schuljahresbeginn 2025/26 zu ändern.

Sachdarstellung:

In der Sitzung des Kreistages am 4. Oktober 2017 wurde die Errichtung eines Schulzentrums in Fürstenwalde beschlossen. Die Errichtung des Schulzenrums (Primarstufe und Sekundarstufe I) wurde zum Schuljahr 2021/22 festgelegt.

 

Während die neu errichtete Spree Oberschule planmäßig nach den Osterferien im April 2021 in Betrieb genommen werden kann, haben sich hinsichtlich des Standortes der neu zu errichtenden Grundschule gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan gravierende Verzögerungen ergeben. Die Übertragung des Grundstückes des ehemaligen Finanzamtes durch das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg erfolgte erst zu Beginn des Jahres 2019, eine mögliche Nachnutzung des Bestandsgebäudes und die damit verbundene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung brachten weiteren Zeitverzug mit sich. Der der notwenige Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 118 „Spree-Campus Fürstenwalde Süd“ durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree erfolgte am 1.10.2020.

 

Eine Inbetriebnahme der Grundschule zum Schuljahresbeginn 2021/22 ist aufgrund dieser Verzögerungen nicht mehr zu erreichen. Die Fertigstellung der Grundschule ist für das Ende des Jahres 2024 geplant, so dass die Aufnahme des Schulbetriebes zum Schuljahresbeginn 2025/26 vorgesehen ist.

Die notwendigen Grundschulkapazitäten werden bis zur Errichtung des Grundschulteils des Schulzentrums Fürstenwalde durch die Stadt Fürstenwalde/Spree vorgehalten.

 

Entsprechend kann die Übertragung der Trägerschaft für zwei Züge der Primarstufe durch die Stadt Fürstenwalde/Spree erst zum Schuljahresbeginn 2025/26 erfolgen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree vom 21.09.2017 (Beschluss (6/551) legt im Wortlaut fest: „Die Übertragung wird mit dem Schuljahr wirksam, in dem das Schulzentrum mit dem Grundschulteil den Betrieb aufnimmt.“ Folglich ist eine Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree nicht notwendig.

 

Die im Vorfeld der Beschlussfassung zu Errichtung des Schulzentrums beteiligten Stellen, das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) und der Kreisschulbeirat des Landkreises Oder-Spree wurden über die Änderung des Errichtungszeitpunktes informiert.

Der Beschluss zur Errichtung einer Schule und somit auch diese Änderung bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Genehmigung wird nach erfolgter Beschlussfassung beantragt.