Betreff
Bestätigung der anliegenden Richtlinie zur Förderung des ambulanten Weiterbildungsabschnittes in der Allgemeinmedizin im Rahmen des Kompetenzweiterbildungsnetzwerkes des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
018/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die anliegende Richtlinie zur Förderung des ambulanten Weiterbildungsabschnittes in der Allgemeinmedizin

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag hat zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung auch auf dem Land in seinen Arbeitsgruppen zur ländlichen Entwicklung beschlossen, das von der niedergelassenen Ärzteschaft angestrebte Kompetenzweiterbildungsnetzwerk zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung auch in den ländlichen Räumen zu unterstützen und zu fördern.

 

Mittlerweile konnte unter Einbeziehung der kommunalen Krankenhäuser im Landkreis Oder-Spree und des Krankenhauses in Frankfurt (Oder) das Kompetenzweiterbildungsnetzwerk gegründet werden, so dass jetzt die Facharztweiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin in Kooperation von Arztpraxen und Krankenhäusern durchgeführt werden kann und darf.

 

Die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung setzt eine Weiterbildungsbefugnis des niedergelassenen Arztes voraus, für deren Erteilung die Ärztekammer zuständig ist.

 

Gemäß § 32 der Zulassungsverordnung für Ärzte bedarf die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung der vorherigen Genehmigung durch die kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Dauer der Beschäftigung ist durch die KV zu befristen.

 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt die KV einen finanziellen Zuschuss für den Ausbildungszeitraum in Höhe von 5.000.- €, der zur Hälfte von den Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen getragen wird.

 

Um Interessenten für diese Ausbildung mit sehr hohem regionalen Bezug tatsächlich binden zu können, bedarf es eines Abgleichs mit den Alternativen, die hier in einer klinischen Ausbildung als Assistenzarzt liegen. Rein praktisch zeigt sich, dass das Lohnniveau als Assistenzarzt deutlich über dem Pauschalbetrag liegen würde, was die Motivation für eine Ausbildung in der Hausarztpraxis deutlich negativ beeinflussen würde.

 

Eine ergänzende Förderung des Landkreises in Höhe der nachgewiesenen Differenz unter Anrechnung Finanzierungsbeiträge Dritter kann bei grundsätzlicher Beachtung der Verantwortlichkeiten sicherstellen, dass Bewerber zur Ausbildung zum Allgemeinmediziner gefunden werden. Dies wird insbesondere für die in Zukunft absehbaren Fälle des Ausscheidens von ärztlichen Kollegen aus Altersgründen eine im Vergleich zur Förderung eines Studiums schnelle und punktgenaue Abhilfe ermöglichen.

 

Natürlich ist der Landkreis Oder-Spree als Förderer auf Versorgungsbereiche der KV auf seinem Kreisgebiet beschränkt. Um die Berücksichtigung im Haushalt zu ermöglichen, ist die Zahl der möglichen Förderungen auf 3 Stellen und einen Höchstbetrag von 2.300.-€ monatlich beschränkt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja, sobald Förderungen vorgenommen werden. Für Folgejahre müssten entsprechende Mittel eingeplant werden. Im laufenden Haushaltsjahr müsste die Deckung im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe sichergestellt werden.