Betreff
Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Ausgleich kommunaler Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in den Haushaltsjahren 2020/2021
Vorlage
019/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt für das Jahr 2020 außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen i. H. von 3.039.880 € für Aufgaben, welche der Landkreis im Rahmen des kommunalen Rettungsschirmes CORONA 2020 zu erbringen hat.

Die im Haushaltsjahr 2020 nicht benötigen Mittel in Höhe von 2.000.000 € werden für zweckgebundene Aufwendungen/Auszahlungen (COVID-19) in das HH-Jahr 2021 übertragen und stehen damit zur Deckung dieser zur Verfügung.

 

Sachdarstellung:

Am 09.03.2021 ist die neue Verordnung zum Anspruch auf Testungen in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung-TestV) veröffentlicht worden. In dieser Testverordnung ist in § 4 a die Bürgertestung aufgenommen worden. Damit haben asymptomatische Personen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests.

Als weitere Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, beauftragt werden.

Gemäß § 6 der Testverordnung sind zur Erbringung der Leistung unter anderem die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes berechtigt.

 

Im Haushaltsplan 2021 sind für derartige Leistungen keine Haushaltsmittel eingeplant.

 

Die Durchführung der Tests wurde den Landkreisen übertragen.

 

Neben den vier bereits durch den Landkreis Oder-Spree eingerichteten Teststellen, konnten bereits weitere Leistungsanbieter durch das Gesundheitsamt beauftragt werden. So erfolgte die Beauftragung zur Einrichtung einer Teststelle in der Stadt Storkow, die durch Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. betrieben wird.

 

Die Johanniter sind finanziell nicht in der Lage, die notwendigen Auszahlungen  i. H. von 552.160 € für 80.000 Tests aus Eigenmitteln aufzubringen.

Damit muss der  Landkreis Oder-Spree in finanzielle Vorleistung gehen. Die Erstattung der verauslagten finanziellen Mittel erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin/Brandenburg (KVBB) an den Landkreis Oder-Spree.

Diese seit Freitag dem 12.03.2021 zusätzlich übertragene Aufgabe macht es notwendig, dass vorliegende Beschlussvorlage (BV) ohne Vorberatung in den Fachausschüssen zusätzlich in den Kreisausschuss und Kreistag eingebracht wird.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Gemäß § 70 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages.

Die Erheblichkeit wird mit der jährlichen Haushaltssatzung bestimmt. In § 5 Punkt 3.1. der Haushaltssatzung des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2020/2021 sind die Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der Zustimmung des Kreistages, wenn sie bei einzelnen Produktsachkonten folgende Beträge überschreiten:

 

-       Kontengruppe 52/54/72/74                 300.000 €

-       Kontengruppe 5019/7019                   100.000 €

-       Kontengruppe 53/73                           500.000 €

-       Kontengruppe 50/70 (Personal)         800.000 €

-       Kontengruppe 782/783/784                150.000 €

 

Gemäß Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich kommunaler Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Jahr 2020 vom 10. Juli 2020 erhielt der Landkreis Zuweisungen i.H. von 3.039.880 €.

Zur Deckung außerplanmäßiger pandemiebedingter Aufwendungen wurden im Haushaltsjahr 2020 ca. 1.000.000 € benötigt. Damit werden ca. 2.000.000 € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen und stehen für alle weiteren Aufwendungen/Auszahlungen zur Verfügung (siehe Produktkontenübersicht im Anhang).