Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt für das Jahr 2020 außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
i. H. von 3.039.880 € für Aufgaben, welche der Landkreis im Rahmen des
kommunalen Rettungsschirmes CORONA 2020 zu erbringen hat.
Die
im Haushaltsjahr 2020 nicht benötigen Mittel in Höhe von 2.000.000 € werden für
zweckgebundene Aufwendungen/Auszahlungen (COVID-19) in das HH-Jahr 2021
übertragen und stehen damit zur Deckung dieser zur Verfügung.
Sachdarstellung:
Am 09.03.2021 ist die neue Verordnung zum Anspruch auf Testungen
in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronavirus-Testverordnung-TestV) veröffentlicht worden. In dieser
Testverordnung ist in § 4 a die Bürgertestung aufgenommen worden. Damit haben
asymptomatische Personen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests.
Als weitere Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich
oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken,
Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße
Durchführung garantieren, beauftragt werden.
Gemäß § 6 der Testverordnung sind zur Erbringung der Leistung
unter anderem die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
berechtigt.
Im
Haushaltsplan 2021 sind für derartige Leistungen keine Haushaltsmittel
eingeplant.
Die
Durchführung der Tests wurde den Landkreisen übertragen.
Neben den vier bereits durch den Landkreis Oder-Spree
eingerichteten Teststellen, konnten bereits weitere Leistungsanbieter durch das
Gesundheitsamt beauftragt werden. So erfolgte die Beauftragung zur Einrichtung
einer Teststelle in der Stadt Storkow, die durch Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
betrieben wird.
Die
Johanniter sind finanziell nicht in der Lage, die notwendigen Auszahlungen i. H. von 552.160 € für 80.000 Tests aus
Eigenmitteln aufzubringen.
Damit
muss der Landkreis Oder-Spree in
finanzielle Vorleistung gehen. Die Erstattung der verauslagten finanziellen
Mittel erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin/Brandenburg (KVBB)
an den Landkreis Oder-Spree.
Diese
seit Freitag dem 12.03.2021 zusätzlich übertragene Aufgabe macht es notwendig,
dass vorliegende Beschlussvorlage (BV) ohne Vorberatung in den Fachausschüssen
zusätzlich in den Kreisausschuss und Kreistag eingebracht wird.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Gemäß § 70 Abs. 1 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so
bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages.
Die Erheblichkeit wird mit
der jährlichen Haushaltssatzung bestimmt. In § 5 Punkt 3.1. der
Haushaltssatzung des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2020/2021
sind die Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt. Außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen bedürfen der Zustimmung des Kreistages, wenn sie bei einzelnen
Produktsachkonten folgende Beträge überschreiten:
-
Kontengruppe
52/54/72/74 300.000 €
-
Kontengruppe
5019/7019 100.000 €
-
Kontengruppe
53/73 500.000 €
-
Kontengruppe
50/70 (Personal) 800.000 €
-
Kontengruppe
782/783/784 150.000 €
Gemäß Richtlinie des
Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich
kommunaler Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Jahr
2020 vom 10. Juli 2020 erhielt der Landkreis Zuweisungen i.H. von 3.039.880 €.
Zur Deckung
außerplanmäßiger pandemiebedingter Aufwendungen wurden im Haushaltsjahr 2020
ca. 1.000.000 € benötigt. Damit werden ca. 2.000.000 € in das Haushaltsjahr
2021 übertragen und stehen für alle weiteren Aufwendungen/Auszahlungen zur
Verfügung (siehe Produktkontenübersicht im Anhang).